| H | Sektion H — Elektrotechnik |
| | Anmerkung:- Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
- I. Die Sektion H umfasst:
- Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
- Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
- Angewandte Elektrotechnik umfasst:
- allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
- einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
- elektrische Lichtquellen, auch Laser;
- Röntgentechnik;
- elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
- Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
- Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
- Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 56 bis 58 der Einführung in die Internationale Patentklassifikation beachtet werden.
- II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
- Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in einer der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H eingeordnete Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in der Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel eingeordnet oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in der Unterklasse eingeordnet, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
- Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
- therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
- elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
- elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
- elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
- den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
- Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a)) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
- III. In dieser Sektion treten die folgenden Sonderfälle auf:
- Von den allgemeinen Anwendungen, die von anderen Sektionen als der Sektion H umfasst werden, soll besonders erwähnt werden, dass elektrisches Heizen allgemein von den Unterklassen F24D oder F24H oder der Klasse F27 umfasst wird und dass elektrisches Beleuchten allgemein teilweise von der Klasse F21 umfasst wird, weil in Sektion H (siehe I (c)) Stellen in der Unterklasse H05B vorhanden sind, die dieselben technischen Gegenstände umfassen;
- In obigen beiden Fällen umfassen die Unterklassen der Sektion F, die die entsprechenden Gegenstände betreffen, im wesentlichen an erster Stelle sämtliche mechanischen Besonderheiten der Geräte oder Vorrichtungen, deren elektrischer Gesichtspunkt an sich von der Unterklasse H05B umfasst wird;
- Im Falle des Sachgebietes "Beleuchtung" soll unter einer mechanischen Besonderheit auch die materielle Anordnung der verschiedenen elektrischen Elemente, d.h. ihre geometrische oder physikalische Lage in Bezug zueinander, verstanden werden; dies wird von der Unterklasse F21V umfasst, doch ist für die Bauteile selbst und die grundsätzlichen Schaltungen die Sektion H zuständig. Das gleiche gilt für die elektrischen Lichtquellen, wenn diese mit Lichtquellen verschiedener Art kombiniert sind. Diese sind in H05B untergebracht, wogegen die räumliche Anordnung ihrer Kombinationselemente von den verschiedenen Unterklassen von F21 umfasst wird;
- Was das Sachgebiet "Heizen" anbelangt, sind nicht nur die elektrischen Bauteile und die Schaltpläne als solche von der Unterklasse H05B umfasst, sondern auch die elektrischen Besonderheiten ihrer Anordnung, sofern diese Fälle allgemeine Anwendung betreffen; die elektrischen Öfen sind dagegen gesondert zu betrachten. Die räumliche Zuordnung der elektrischen Bauteile in Öfen wird von der Sektion F umfasst. Bei einem Vergleich mit den Schaltungen für elektrisches Schweißen, die von der Unterklasse B23K in Verbindung mit dem Schweißen umfasst werden, zeigt sich, dass das elektrische Heizen durch die allgemeine Regel unter II nicht als umfasst angesehen werden kann.
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| H05 | Elektrotechnik, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| H05G | Röntgentechnik (Einrichtungen zur Strahlendiagnose A61B 6/00; Röntgenstrahlungstherapie A61N; Untersuchen durch Röntgenstrahlen G01N; Apparate für Röntgenaufnahmen G03B; Filter, Röntgenbildschirme, Mikroskope G21K; Röntgenröhren H01J 35/00; Fernsehsysteme für Röntgenstrahlung H04N 5/321) |
| H05G 1/00 | Röntgengeräte mit Röntgenröhren; Schaltungen dafür |
| H05G 1/02 | |
| H05G 1/04 | . . | Befestigen der Röntgenröhre innerhalb eines geschlossenen Gehäuses |
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| H05G 1/06 | . . . | Befestigen der Röntgenröhre und mindestens eines Teiles des Stromversorgungsgerätes im gleichen Gehäuse |
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| H05G 1/08 | . | Elektrische Einzelheiten |
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| H05G 1/10 | . . | Stromversorgungseinrichtungen zum Speisen der Röntgenröhre |
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| H05G 1/12 | . . . | mit Gleichstrom oder gleichgerichtetem Einphasenwechselstrom |
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| H05G 1/14 | . . . | mit niederfrequentem Einphasenwechselstrom |
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| H05G 1/16 | . . . . | Vermindern des Sperrspannungsscheitelwertes |
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| H05G 1/18 | . . . | mit mehrphasigem niederfrequentem Wechselstrom |
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| H05G 1/20 | . . . | mit hochfrequentem Wechselstrom; mit Impulsfolgen |
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| H05G 1/22 | . . . | mit einzelnen Impulsen |
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| H05G 1/24 | . . . . | Impulsgewinnung aus Energiespeichereinrichtungen (Impulserzeuger H03K) |
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| H05G 1/26 | . . | Messen, Steuern oder Regeln, Schützen (Messen elektrischer Größen G01R; Messen der Röntgenstrahlenintensität G01T) |
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| H05G 1/28 | . . . | Messen oder Registrieren der wirklichen Belichtungszeit; Zählen der Anzahl der Belichtungen; Messen der erforderlichen Belichtungszeit |
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| H05G 1/30 | . . . | Steuern oder Regeln |
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| H05G 1/32 | . . . . | der Versorgungsspannung für das Röntgengerät oder die Röhre (Regeln der Versorgung ohne Bezug auf die Betriebseigenschaften des Gerätes G05F) |
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| H05G 1/34 | . . . . | von Anodenstrom, Heizstrom, Heizspannung der Röntgenröhre (Regeln der Versorgung ohne Bezug auf die Betriebseigenschaften des Gerätes G05F) |
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| H05G 1/36 | . . . . | der Anodentemperatur; der Bildhelligkeit |
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| H05G 1/38 | . . . . | der Belichtungszeit |
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| H05G 1/40 | . . . . . | mittels einstellbarem Zeitschalter |
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| H05G 1/42 | . . . . . | mittels Vorrichtungen, die schalten, nachdem eine vorbestimmte Strahlungsdosis angewandt worden ist, z.B. solchen, bei denen der Schaltzeitpunkt durch Messen der an die Röhre gelieferten elektrischen Energie bestimmt wird |
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| H05G 1/44 | . . . . . . | bei denen der Schaltzeitpunkt durch Messen der Strahlungsmenge unmittelbar bestimmt wird |
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| H05G 1/46 | . . . . | Kombiniertes Steuern oder Regeln verschiedener Größen, z.B. sowohl der Belichtungszeit als auch der Spannung oder des Stromes |
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| H05G 1/48 | . . . . | Kompensieren des im Einschaltzeitpunkt des Gerätes auftretenden Spannungsabfalles (Regeln der Versorgung ohne Bezug auf die Betriebseigenschaften des Gerätes G05F) |
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| H05G 1/50 | . . . . | Fließen des Röhrenstromes nur während eines begrenzten Teils der Spannungswellenform |
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| H05G 1/52 | . . . . | Antikathodengröße oder -form; Führung des Elektronenstrahls, z.B. in Röhren mit einer Anode und mehr als einer Kathode |
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| H05G 1/54 | . . . | Schutzvorrichtungen (Überlastungsschutz mit Steuerung oder Regelung kombiniert H05G 1/46) |
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| H05G 1/56 | . . | Einschalten; Ausschalten |
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| H05G 1/58 | . . | Anordnungen zum Umschalten von einer Betriebsart auf eine andere, z.B. von Durchleuchtung auf Aufnahme, von Durchleuchtung auf Bestrahlung |
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| H05G 1/60 | . . | Schaltungsanordnungen zum Herstellen einer Serie von Röntgenaufnahmen oder für Röntgen-Kinematografie |
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| H05G 1/61 | . . . | zum Herstellen von stereoskopischen Aufnahmen [5] |
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| H05G 1/62 | . . | Schaltungsanordnungen zum Herstellen von Röntgenaufnahmen zu vorbestimmten Zeitpunkten von einem sich bewegenden Gegenstand, z.B. Röntgen-Stroboskopie |
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| H05G 1/64 | . . | Schaltungsanordnungen für Röntgengeräte mit Bildumwandlern, z.B. Bildverstärker [5] |
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| H05G 1/66 | . . | Schaltungsanordnungen für Röntgenröhren mit in Bezug auf die Anode beweglichem Brennfleck |
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| H05G 1/68 | . . | Schaltungsanordnungen für Lilienfeld-Röhren; Schaltungsanordnungen für gasgefüllte Röntgenröhren |
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| H05G 1/70 | . . | Schaltungsanordnungen für Röntgenröhren mit mehr als einer Anode; Schaltungsanordnungen für Geräte mit mehr als einer Röntgenröhre |
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| H05G 2/00 | Geräte oder Verfahren zur Erzeugung von Röntgenstrahlung ohne Röntgenröhren, z.B. durch Erzeugung eines Plasmas (Röntgen-Laser H01S 4/00; Plasmatechnik allgemein H05H) [5] |