| H | Sektion H — Elektrotechnik |
| | Anmerkung:- Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
- I. Die Sektion H umfasst:
- Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
- Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
- Angewandte Elektrotechnik umfasst:
- allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
- einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
- elektrische Lichtquellen, auch Laser;
- Röntgentechnik;
- elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
- Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
- Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
- Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 56 bis 58 der Einführung in die Internationale Patentklassifikation beachtet werden.
- II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
- Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in einer der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H eingeordnete Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in der Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel eingeordnet oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in der Unterklasse eingeordnet, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
- Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
- therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
- elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
- elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
- elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
- den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
- Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a)) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
- III. In dieser Sektion treten die folgenden Sonderfälle auf:
- Von den allgemeinen Anwendungen, die von anderen Sektionen als der Sektion H umfasst werden, soll besonders erwähnt werden, dass elektrisches Heizen allgemein von den Unterklassen F24D oder F24H oder der Klasse F27 umfasst wird und dass elektrisches Beleuchten allgemein teilweise von der Klasse F21 umfasst wird, weil in Sektion H (siehe I (c)) Stellen in der Unterklasse H05B vorhanden sind, die dieselben technischen Gegenstände umfassen;
- In obigen beiden Fällen umfassen die Unterklassen der Sektion F, die die entsprechenden Gegenstände betreffen, im wesentlichen an erster Stelle sämtliche mechanischen Besonderheiten der Geräte oder Vorrichtungen, deren elektrischer Gesichtspunkt an sich von der Unterklasse H05B umfasst wird;
- Im Falle des Sachgebietes "Beleuchtung" soll unter einer mechanischen Besonderheit auch die materielle Anordnung der verschiedenen elektrischen Elemente, d.h. ihre geometrische oder physikalische Lage in Bezug zueinander, verstanden werden; dies wird von der Unterklasse F21V umfasst, doch ist für die Bauteile selbst und die grundsätzlichen Schaltungen die Sektion H zuständig. Das gleiche gilt für die elektrischen Lichtquellen, wenn diese mit Lichtquellen verschiedener Art kombiniert sind. Diese sind in H05B untergebracht, wogegen die räumliche Anordnung ihrer Kombinationselemente von den verschiedenen Unterklassen von F21 umfasst wird;
- Was das Sachgebiet "Heizen" anbelangt, sind nicht nur die elektrischen Bauteile und die Schaltpläne als solche von der Unterklasse H05B umfasst, sondern auch die elektrischen Besonderheiten ihrer Anordnung, sofern diese Fälle allgemeine Anwendung betreffen; die elektrischen Öfen sind dagegen gesondert zu betrachten. Die räumliche Zuordnung der elektrischen Bauteile in Öfen wird von der Sektion F umfasst. Bei einem Vergleich mit den Schaltungen für elektrisches Schweißen, die von der Unterklasse B23K in Verbindung mit dem Schweißen umfasst werden, zeigt sich, dass das elektrische Heizen durch die allgemeine Regel unter II nicht als umfasst angesehen werden kann.
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| H04 | Elektrische Nachrichtentechnik |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst elektrische Nachrichtensysteme, die für den Übertragungsweg Strahlenbündel von Korpuskularstrahlung, akustische Wellen oder elektromagnetische Wellen verwenden, z.B. Funkverkehr oder optischer Nachrichtenverkehr. [4]
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| H04B | Übertragung (Übertragungssysteme für Messwerte, Regel-, Steuer- oder ähnliche Signale G08C; Sprachanalyse oder -synthese G10L; Codieren, Decodieren oder Codeumsetzung allgemein H03M; Rundfunkübertragung H04H; Multiplexanlagen H04J; geheimer Nachrichtenverkehr H04K; Übertragung digitaler Information H04L) [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst die Übertragung von Informationssignalen, unabhängig von der Art der Information und schließt sowohl Überwachungs- als auch Prüfanordnungen ein, sowie das Unterdrücken und Begrenzen von Rauschen und Störungen.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| H04H | Rundfunkübertragung (Multiplexverkehr H04J; Bildübertragung in Rundfunksystemen H04N) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden folgende Begriffe und Ausdrücke mit nachstehender Bedeutung verwendet: [2008.01]
- Rundfunk" ist die gleichzeitige Verbreitung identischer Signale zu mehreren Empfangsstationen. Der Begriff "Rundfunk" schließt nicht diejenige Verbreitung an die Empfangsstationen ein, die von den Anforderungen oder der Reaktion der Empfangsstationen abhängt; [2008.01]
- Eine Rundfunkinformation deckt jede Art von Information ab, die von Rundfunksystemen verbreitet wird; [2008.01]
- Eine rundfunkbezogene Information ist eine Information außerhalb der Rundfunkinformation, die von Diensten benötigt wird, die über den Rundfunk zur Verfügung gestellt werden; [2008.01]
- Eine Rundfunkzeit ist die Zeit, in der eine bestimmte Rundfunkinformation vorhanden und verfügbar ist; [2008.01]
- Ein Rundfunkkanal ist ein Kanal über den Rundfunkinformation verbreitet wird, z.B. über Trägerwellen, Zeitschlitze, Leitungen oder drahtlose Rundfunkdienstbereiche; [2008.01]
- Ein Rundfunksendegebiet ist entweder eine Gruppe von Rundfunkkanälen, in denen eine bestimmte Rundfunkinformation vorhanden und verfügbar ist oder ein geografisches Gebiet, das durch eine Gruppe von Rundfunkkanälen festgelegt wird; [2008.01]
- Eine Rundfunk-Raum-Zeit ist die Verknüpfung des geographischen Raums, der durch das Rundfunksendegebiet festgelegt ist, mit der Zeit, die durch die Rundfunkzeit bestimmt ist, und in denen eine bestimmte Rundfunkinformation vorhanden und verfügbar ist; [2008.01]
- Ein Rundfunksystem ist eine Anordnung, die aus einem Rundfunksender, einem Rundfunkumsetzer und einem Rundfunkempfänger besteht; [2008.01]
- Ein rundfunkbezogenes System ist ein System, auf das sich die Erzeugung, die Verbreitung, der Empfang und die Nutzung von Rundfunkinformation direkt auswirkt; [2008.01]
- Ein Rundfunkdienst ist ein Dienst, der direkt von einem Rundfunksystem zur Verfügung gestellt wird, d.h. ein Verbreitungsdienst von Rundfunkinformation; [2008.01]
- Ein rundfunkbezogener Dienst ist ein Dienst, der von rundfunkbezogenen Systemen zur Verfügung gestellt wird; [2008.01]
- A mit einer direkten Verbindung zu B bedeutet, dass A direkt auf B einwirkt, oder das A direkt durch B beeinflusst wird. [2008.01]
- In dieser Unterklasse ist Mehrfachklassifikation anzuwenden, sodass Sachverhalte, die durch Aspekte charakterisiert sind, die von mehr als einer ihrer Gruppen umfasst werden, in jeder dieser Gruppen klassifiziert werden sollten. [2008.01]
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| H04J | Multiplexverkehr (Übertragung allgemein H04B; speziell für die Übertragung von digitalen Informationen H04L 5/00; Systeme für die simultane [gleichzeitige] oder sequenzielle [aufeinanderfolgende] Übertragung von mehr als einem Fernsehsignal H04N 7/08; für Vermittlungsanlagen H04Q 11/00; stereophone Systeme H04S) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Schaltungen oder Geräte zum Vereinen oder Teilen von Signalen zum Zweck des gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Übertragens auf dem gleichen Übertragungsweg;
- Überwachungsanordnungen dafür.
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| H04K | Geheimer Nachrichtenverkehr; Störung des Nachrichtenverkehrs |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Geheimer Nachrichtenverkehr" schließt geheime Leitungs- und Strahlungsübertragungsanlagen ein, d.h. solche, in denen ein Gerät auf der Sendestation das Signal so verändert, dass die Information ohne ein entsprechendes Änderungsgerät auf der Empfangsstation nicht verständlich empfangen werden kann.
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| H04L | Übertragung digitaler Information, z.B. Telegrafieverkehr (Schreibmaschinen B41J; Befehls-, Feuer- oder Polizei-Telegrafen G08B; optische Telegrafie G08B , G08C; Teleautografie-Systeme G08C; Ver- oder Entschlüsselungsgeräte an sich G09C; Codieren, Decodieren oder Codeumsetzung allgemein H03M; gemeinsame Anordnungen für Telegrafie und Fernsprechverkehr H04M; Wählen H04Q) [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst die Übertragung von in digitaler Form gelieferten Signalen und schließt Datenübertragung, Telegrafieverkehr oder Verfahren oder Anordnungen zu deren Überwachung ein.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| H04M | Fernsprechverkehr (Zählvorrichtungen G06M; Schaltungen zum Steuern anderer keine Fernsprech-Schaltvorrichtungen umfassenden Geräte über Fernsprechleitungen G08; Haspeln oder andere Aufspulvorrichtungen für Leitungsschnüre H02G 11/00; Multiplexübertragung zwischen Schaltzentren H04J; Wählanordnungen H04Q; Lautsprecher, Mikrofone, Plattenspieler-Tonabnehmer oder sonstige akustische elektromechanische Wandler H04R) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Fernsprechsysteme in Verbindung mit anderen elektrischen Systemen;
- Prüfanordnungen für Fernsprechsysteme.
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Teilnehmer" ist ein allgemeiner Begriff für ein Endgerät, z.B. öffentlicher Fernsprecher;
- "Teilnehmersprechstelle" bedeutet eine Teilnehmer- oder Überwachungseinrichtung, wodurch ein einzelner Teilnehmer an eine Leitung angeschaltet werden kann, ohne Wahl des Teilnehmers;
- Ein "Unteramt" ist ein Vermittlungsamt, dessen Betrieb von Steuersignalen abhängt, die von einem übergeordneten Amt empfangen werden;
- "Vermittlungsstellen" umfassen Haupt- und Unterämter.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| H04N | Bildübertragung, z.B. Fernsehen (Messen, Prüfen G01; Systeme für autografisches Schreiben, z.B. Schreibtelegrafie, die das Nachziehen oder -zeichnen einer vorgegebenen Aufzeichnung einschließen, G08; Informationsspeicherung, die auf der relativen Bewegung zwischen einem Aufzeichnungsträger und einem Wandler beruht, G11B; Codieren, Decodieren oder Codeumsetzung allgemein H03M; Tonrundfunkübertragung oder die Aufzeichnung des Nutzens solcher Sendungen [Feststellung der Hörbeteiligung] H04H) [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- die Übertragung von Bildern oder deren vorübergehende oder dauernde Wiedergabe, entweder am gleichen oder an einem entfernten Ort durch Verfahren mit folgenden zwei Schritten:
- Schritt (a) Abtasten eines Bildes, d.h. gleichzeitiges oder aufeinanderfolgendes Auflösen der ganzen Bildfläche in einzelne Bildelemente und Ableiten von diesen zugeordneten bildcharakteristischen elektrischen Signalen;
- Schritt (b) Wiedergabe der gesamten Bildfläche durch gleichzeitige oder aufeinanderfolgende Wiedergabe der einzelnen Bildelemente, in die das Bild aufgelöst ist, mit aus dem Bild abgeleiteten charakteristischen elektrischen Signalen; [4]
- (in Gruppe H04N 1/00) Systeme, die für die Übertragung und Wiedergabe von willkürlich zusammengesetzten Bildern oder Mustern bestimmt sind, bei denen die örtlichen Lichtänderungen, aus denen sich das Bild zusammensetzt, nicht zeitlichen Änderungen unterworfen sind, z.B. geschriebene und gedruckte Dokumente, Karten, Tabellen, Fotografien (anders als Kinofilme);
- spezielle Schaltungen für Bildübertragungssignale, z.B. Fernsehsignale, zum Unterschied von Signalen eines von vornherein eingeschränkten Frequenzbereichs.
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Schaltungen oder andere Teile von Systemen, die den Gegenstand anderer Unterklassen bilden und von den entsprechenden Unterklassen umfasst werden, z.B. H03C, H03F, H03J, H04B, H04H;
- Systeme, bei denen lesbare, alphanumerische oder ähnliche Schriftzeichenformen gemäß Schritt (a) von Anmerkung (1) zerlegt werden, um ein elektrisches Signal abzuleiten, aus dem das Zeichen durch Vergleich mit einer gespeicherten Information erkennbar ist, was von der Unterklasse G06K umfasst wird;
- Systeme für das unmittelbar fotografische Kopieren eines Originalbildes, von dem ein für das Bild charakteristisches elektrisches Signal gemäß vorerwähntem Schritt (a) abgeleitet und zur Änderung der Arbeitsweise des Systems verwendet wird, z.B. Steuern der Belichtung, welche von Klasse G03 umfasst werden;
- Systeme für die Wiedergabe von Bildern gemäß Schritt (b) von Anmerkung (1), die alphanumerische oder ähnliche Schriftzeichenformen enthalten, aber die Herstellung eines äquivalenten Signals einschließen, das gemäß oben erwähntem Schritt (a) abgeleitet werden würde, z.B. durch Nocken, Lochkarten oder Band, codierte Steuersignale oder andere Mittel, die von den Unterklassen für die Anwendung umfasst werden, z.B. G01D, G06T, H04L;
- Systeme für die Wiedergabe von Bildern gemäß oben erwähntem Schritt (b), die alphanumerische oder ähnliche Schriftzeichenformen enthalten, und die das Erzeugen gemäß oben erwähntem Schritt (a) von für das Bild charakteristischen elektrischen Signalen aus einer vorbereiteten Zusammenstellung solcher Zeichen oder deren Aufzeichnungen einschließen, wobei diese einen wesentlichen Teil der Systeme bilden, werden von den Unterklassen für die Anwendung umfasst, z.B. B41B, G06K, vorbehaltlich jener Anwendungen, die von dieser Unterklasse umfasst werden;
- Drucken, Vervielfältigen oder Markierungsmethoden oder Materialien dafür, die Gegenstand von anderen Unterklassen darstellen, werden von den zuständigen Unterklassen umfasst, z.B. B41C, B41J, B41M, G03C, G03F, G03G. [4]
- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fernsehsysteme" bedeuten solche Systeme für die Übertragung und Wiedergabe von willkürlich zusammengesetzten Bildern, bei denen die örtlichen Lichtänderungen, aus denen sich das Bild zusammensetzt, sich mit der Zeit verändern können, z.B. direkt übertragene oder aufgezeichnete Szenen, beispielsweise auf Kinofilm.
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| H04Q | Wähltechnik (Schalter, Relais, Wähler H01H; elektronische Schalter H03K 17/00) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Verfahren, Schaltungen oder Einrichtungen zum Herstellen einer Verbindung nach Wahl zwischen einer gewünschten Anzahl (normalerweise zwei) von Stationen oder zwischen einer Hauptstation und einer gewünschten Anzahl von Unterstationen (normalerweise eine) zum Übertragen einer Information über diese Verbindung, nachdem sie hergestellt worden ist;
- selektive Rufanordnungen über bereits hergestellte Verbindungen. In beiden Fällen kann die Verbindung über elektrische Leitungen oder mittels elektromagnetischer Wellen hergestellt sein.
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe und Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Teilnehmer" ist ein allgemeiner Begriff für ein Endgerät, z.B. öffentlicher Fernsprecher;
- "Teilnehmersprechstelle" bedeutet eine Teilnehmer- oder Überwachungseinrichtung, wodurch ein einzelner Teilnehmer in eine Leitung ohne Wahl in Bezug auf den Teilnehmer eingeschaltet werden kann;
- Ein "Unteramt" ist ein Vermittlungsamt, dessen Betrieb von Steuersignalen abhängt, die von einem übergeordneten Amt empfangen werden;
- "Vermittlungsstellen" umfassen Haupt- und Unterämter.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| H04R | Lautsprecher, Mikrofone, Schallplatten-Tonabnehmer oder ähnliche akustische, elektromechanische Wandler; Hörhilfen für Schwerhörige; Großlautsprecheranlagen (Erzeugen mechanischer Schwingungen allgemein B06B; Wandler zum Messen bestimmter Veränderlicher G01; Wandler in Uhren G04; Erzeugung von Tönen, deren Frequenz durch die anregende Frequenz nicht bestimmt ist G10K; Wandler in Aufnahme- oder Wiedergabeköpfen G11B; Wandler in elektrischen Motoren H02) [1, 6] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Lautsprecher, Mikrofone, Schallplatten-Tonabnehmer oder ähnliche Wandler, die akustische Wellen oder elektrische Strom- oder Spannungsschwankungen bewirken;
- Geräte, die das Schneiden von Rillen in Aufzeichnungsträger durch elektrische Strom- oder Spannungsschwankungen bewirken;
- Schaltungen für die oben genannten Geräte;
- Überwachen oder Prüfen der oben genannten Einrichtungen [1, 6]
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" zu beachten. [7]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| H04S | Stereophone Systeme (( Informationsspeicherung auf Disketten, Disks oder Bändern G11B; Rundfunksysteme für die Verteilung von stereophoner Information H04H 20/88; Multiplexsysteme allgemein H04J) [3] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "stereophone Systeme" umfasst auch quadrophone oder ähnliche Systeme. [3]
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