| H | Sektion H — Elektrotechnik |
| | Anmerkung:- Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
- I. Die Sektion H umfasst:
- Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
- Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
- Angewandte Elektrotechnik umfasst:
- allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
- einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
- elektrische Lichtquellen, auch Laser;
- Röntgentechnik;
- elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
- Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
- Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
- Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 56 bis 58 der Einführung in die Internationale Patentklassifikation beachtet werden.
- II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
- Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in einer der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H eingeordnete Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in der Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel eingeordnet oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in der Unterklasse eingeordnet, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
- Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
- therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
- elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
- elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
- elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
- den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
- Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a)) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
- III. In dieser Sektion treten die folgenden Sonderfälle auf:
- Von den allgemeinen Anwendungen, die von anderen Sektionen als der Sektion H umfasst werden, soll besonders erwähnt werden, dass elektrisches Heizen allgemein von den Unterklassen F24D oder F24H oder der Klasse F27 umfasst wird und dass elektrisches Beleuchten allgemein teilweise von der Klasse F21 umfasst wird, weil in Sektion H (siehe I (c)) Stellen in der Unterklasse H05B vorhanden sind, die dieselben technischen Gegenstände umfassen;
- In obigen beiden Fällen umfassen die Unterklassen der Sektion F, die die entsprechenden Gegenstände betreffen, im wesentlichen an erster Stelle sämtliche mechanischen Besonderheiten der Geräte oder Vorrichtungen, deren elektrischer Gesichtspunkt an sich von der Unterklasse H05B umfasst wird;
- Im Falle des Sachgebietes "Beleuchtung" soll unter einer mechanischen Besonderheit auch die materielle Anordnung der verschiedenen elektrischen Elemente, d.h. ihre geometrische oder physikalische Lage in Bezug zueinander, verstanden werden; dies wird von der Unterklasse F21V umfasst, doch ist für die Bauteile selbst und die grundsätzlichen Schaltungen die Sektion H zuständig. Das gleiche gilt für die elektrischen Lichtquellen, wenn diese mit Lichtquellen verschiedener Art kombiniert sind. Diese sind in H05B untergebracht, wogegen die räumliche Anordnung ihrer Kombinationselemente von den verschiedenen Unterklassen von F21 umfasst wird;
- Was das Sachgebiet "Heizen" anbelangt, sind nicht nur die elektrischen Bauteile und die Schaltpläne als solche von der Unterklasse H05B umfasst, sondern auch die elektrischen Besonderheiten ihrer Anordnung, sofern diese Fälle allgemeine Anwendung betreffen; die elektrischen Öfen sind dagegen gesondert zu betrachten. Die räumliche Zuordnung der elektrischen Bauteile in Öfen wird von der Sektion F umfasst. Bei einem Vergleich mit den Schaltungen für elektrisches Schweißen, die von der Unterklasse B23K in Verbindung mit dem Schweißen umfasst werden, zeigt sich, dass das elektrische Heizen durch die allgemeine Regel unter II nicht als umfasst angesehen werden kann.
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| H02 | Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von elektrischer Energie |
| H02J | Schaltungsanordnungen oder Systeme für die Abgabe oder Verteilung elektrischer Leistung; Systeme zum Speichern elektrischer Energie (Energieversorgungs- Schaltungen für Messgeräte für Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, Teilchenstrahlung oder kosmische Strahlung G01T 1/175; elektrische Energieversorgungs-Schaltungen, besonders ausgebildet für die Verwendung in elektronischen Zeitmessgeräten ohne bewegte Teile G04G 19/00; für Digitalrechner G06F 1/18; für Entladungsröhren H01J 37/248; Schaltungen oder Anlagen für die Umformung elektrischer Leistung, Anordnungen zur Steuerung oder Regelung solcher Schaltungen oder Anlagen H02M; wechselseitige Steuerung oder Regelung von mehreren Antriebsmaschinen, Steuerung oder Regelung einer Kombination aus einer Antriebsmaschine und einem Generator H02P; Steuerung oder Regelung hochfrequenter Leistung H03L; zusätzliche Verwendung einer Starkstromleitung oder eines Starkstromnetzes für die Nachrichtenübertragung H04B) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Wechsel- oder Gleichstromnetze oder -Verteilungsnetzwerke;
- Schaltungsanordnungen zur Versorgung aus einer Batterie, einschließlich deren Aufladung, Steuerung oder Regelung, oder die koordinierte Versorgung von zwei oder mehreren Quellen beliebiger Art;
- Systeme für die Abgabe oder Verteilung elektrischer Energie durch elektromagnetische Wellen.
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Steuerung oder Regelung eines einzelnen Motors, Generators oder dynamoelektrischen Umformers der von den Unterklassen H01F oder H02K umfassten Arten werden von der Unterklasse H02P umfasst;
- Steuerung oder Regelung eines einzelnen Motors oder Generators der von der Unterklasse H02N umfassten Art werden von jener Unterklasse umfasst.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseSchaltungsanordnungen | | für Haupt- oder Verteilernetze | | Gleichstrom; Wechselstrom | H02J 1/00; H02J 3/00 | kombiniert; nichtspezifiziert | H02J 5/00; H02J 4/00 | für Batterien | H02J 7/00 | für Notstrom- oder Reservestromversorgung | H02J 9/00 | zur Stromversorgung der Hilfsbebetriebe von Stationen | H02J 11/00 | zur Ermöglichung der Fernanzeige von Netzzuständen | H02J 13/00 | Systeme zum Speichern elektrischer Energie | H02J 15/00 | Systeme für die Abgabe oder Verteilung von elektrischer Leistung mit elektromagnetischen Wellen | H02J 17/00 |
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| H02J 1/00 | Schaltungsanordnungen für Gleichstromhauptnetze oder Gleichstromverteilungsnetze |
| H02J 1/02 | . | Anordnungen zum Vermindern der Oberwellen oder der Welligkeit (in Umformern H02M 1/14) |
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| H02J 1/04 | . | Konstantstrom liefernde Systeme |
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| H02J 1/06 | |
| H02J 1/08 | . | Dreileitersysteme; Systeme mit mehr als drei Leitern |
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| H02J 1/10 | . | Parallelbetrieb von Gleichstromquellen (Batterien enthaltend H02J 7/34) |
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| H02J 1/12 | . . | Parallelbetrieb von Gleichstromgeneratoren mit Umformern, z.B. mit Quecksilberdampfgleichrichtern |
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| H02J 1/14 | . | Belastungsausgleich in einem Netz (durch Batterien H02J 7/34) |
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| H02J 1/16 | . . | unter Verwendung dynamoelektrischer, mit Schwungrädern gekuppelter Maschinen |
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| H02J 3/00 | Schaltungsanordnungen für Wechselstromhauptnetze oder Wechselstromverteilungsnetze |
| H02J 3/01 | . | Anordnungen zum Vermindern der Oberwellen oder der Welligkeit (in Umformern H02M 1/12) [3] |
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| H02J 3/02 | . | unter Verwendung eines einzigen Netzes zum gleichzeitigen Verteilen der Leistung bei verschiedenen Frequenzen; unter Verwendung eines einzigen Netzes zum gleichzeitigen Verteilen von Wechselstrom- und Gleichstromleistung |
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| H02J 3/04 | . | zum Zusammenschalten von Netzen der gleichen Frequenz, jedoch aus verschiedenen Quellen gespeist |
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| H02J 3/06 | . . | Steuern oder Regeln der Leistungsübertragung zwischen zusammengeschalteten Netzen; Steuern oder Regeln der Lastverteilung zwischen zusammengeschalteten Netzen |
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| H02J 3/08 | . . | Synchronisieren von Netzen |
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| H02J 3/10 | . | Konstantstrom liefernde Systeme |
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| H02J 3/12 | . | zum Einstellen der Spannung in Wechselstromnetzen durch Verändern einer Kenngröße der Netzbelastung |
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| H02J 3/14 | . . | durch Anschaltung von Belastungen an das Netz, durch Abschalten vom Netz, z.B. fortschreitend abgeglichene Belastung |
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| H02J 3/16 | . . | durch Einstellen der Blindleistung |
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| H02J 3/18 | . | Anordnungen zum Einstellen, Beseitigen oder Kompensieren von Blindleistung in Netzen (zum Einstellen der Spannung H02J 3/12; Verwendung von Petersenspulen H02H 9/08) |
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| H02J 3/20 | . . | in langen Freileitungen |
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| H02J 3/22 | |
| H02J 3/24 | . | Anordnungen zum Verhindern oder Vermindern von Leistungsschwankungen in Netzen (durch Steuern eines einzelnen Generators H02P 9/00) |
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| H02J 3/26 | . | Anordnungen zum Beseitigen oder zum Vermindern der Unsymmetrie in Mehrphasennetzen |
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| H02J 3/28 | . | Anordnungen zum Belastungsausgleich in einem Netz durch Energiespeicherung |
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| H02J 3/30 | . . | unter Verwendung dynamoelektrischer, mit Schwungrädern gekuppelter Maschinen |
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| H02J 3/32 | . . | unter Verwendung von Batterien mit Umformern |
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| H02J 3/34 | . | Anordnungen zum Übertragen elektrischer Leistung zwischen Netzen von wesentlich unterschiedlicher Frequenz (Frequenzumformer H02M) |
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| H02J 3/36 | . | Anordnungen zum Übertragen elektrischer Leistung zwischen Wechselstromnetzen über eine Gleichstrom-Hochspannungsverbindung |
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| H02J 3/38 | . | Anordnungen zur Parallelspeisung eines einzelnen Netzes durch zwei oder mehr Generatoren, Umformer oder Transformatoren |
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| H02J 3/40 | . . | Synchronisieren eines Generators für den Anschluss an ein Netz oder an einen anderen Generator |
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| H02J 3/42 | . . . | mit selbsttätigem Parallelanschluss nach erzieltem Synchronismus |
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| H02J 3/44 | . . . | mit Vorrichtungen zum Sicherstellen der richtigen Phasenfolge |
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| H02J 3/46 | . . | Steuern oder Regeln der Leistungsverteilung zwischen den Generatoren, Umformern oder Transformatoren |
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| H02J 3/48 | . . . | Steuern oder Regeln des Anteils der gleichphasigen Komponente |
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| H02J 3/50 | . . . | Steuern oder Regeln des Anteils der phasenverschobenen Komponente |
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| H02J 4/00 | Schaltungsanordnungen für Haupt- oder Verteilungsnetze, die nicht als Wechselstrom- oder Gleichstromnetze spezifiziert sind [2] |
| H02J 5/00 | Schaltungsanordnungen zum Übertragen elektrischer Leistung zwischen Wechselstrom- und Gleichstromnetzen (H02J 3/36 hat Vorrang) |
| H02J 7/00 | Schaltungsanordnungen zum Laden oder Depolarisieren von Batterien oder zum Speisen von Stromverbrauchern durch Batterien |
| H02J 7/02 | . | zum Laden von Batterien aus Wechselstromnetzen durch Umformer |
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| H02J 7/04 | . . | Regeln des Ladestromes oder der Ladespannung |
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| H02J 7/06 | . . . | unter Verwendung von Entladungsröhren oder Halbleiterbauelementen |
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| H02J 7/08 | . . . . | unter alleiniger Verwendung von Entladungsröhren |
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| H02J 7/10 | . . . . | unter alleiniger Verwendung von Halbleiterbauelementen |
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| H02J 7/12 | . . . | unter Verwendung von magnetischen Vorrichtungen mit steuerbarem Sättigungsgrad, d.h. Transduktoren |
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| H02J 7/14 | . | zum Laden von Batterien durch dynamoelektrische, mit wechselnder Drehzahl angetriebene Generatoren, z.B. auf einem Fahrzeug |
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| H02J 7/16 | . . | Regeln des Ladestromes oder der Ladespannung durch Feldänderung |
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| H02J 7/18 | . . . | mittels Änderung des ohmschen Widerstandes im Feldstromkreis durch stufenweises Ein- oder Ausschalten von Widerständen |
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| H02J 7/20 | . . . | mittels Änderung eines stetig veränderlichen ohmschen Widerstandes |
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| H02J 7/22 | . . . | mittels Änderung des Impuls-/Pausen-Verhältnisses von intermittierend arbeitenden Kontakten, z.B. unter Verwendung von Tirrill-Reglern |
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| H02J 7/24 | . . . | unter Verwendung von Entladungsröhren oder Halbleiterbauelementen |
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| H02J 7/26 | . . . | unter Verwendung magnetischer Vorrichtungen mit steuerbarem Sättigungsgrad |
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| H02J 7/28 | . . . | unter Verwendung magnetischer Vorrichtungen mit steuerbarem Sättigungsgrad, kombiniert mit steuerbaren Entladungsröhren oder steuerbaren Halbleiterbauelementen |
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| H02J 7/30 | . . . | unter Verwendung von durch Ankerrückwirkung erregten Maschinen |
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| H02J 7/32 | . | zum Laden von Batterien aus einem Ladeaggregat mit einer nichtelektrischen Antriebsmaschine |
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| H02J 7/34 | . | Parallelbetrieb in Netzen durch gleichzeitige Benützung von Speicherbatterien und anderen Gleichstromquellen, z.B. für Pufferzwecke (H02J 7/14 hat Vorrang) [4] |
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| H02J 7/35 | . . | mit lichtempfindlichen Zellen [4] |
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| H02J 7/36 | . | Anordnungen mit Endzellenschaltung |
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| H02J 9/00 | Schaltungsanordnungen für die Notstromversorgung oder Reservestromversorgung, z.B. für Notbeleuchtung (mit Vorrichtung zum Laden der Reservebatterie H02J 7/00) |
| H02J 9/02 | . | bei denen ein Hilfsverteilungsnetz und seine zugehörigen Lampen in Betrieb genommen werden |
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| H02J 9/04 | . | bei denen das Verteilungsnetz von der normalen Stromquelle abgeschaltet und an eine Reservestromquelle angeschlossen wird |
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| H02J 9/06 | . . | mit selbsttätiger Umschaltung |
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| H02J 9/08 | . . . | das Anlassen einer Antriebsmaschine erfordernd |
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| H02J 11/00 | Schaltungsanordnungen zur Stromversorgung der Hilfsbetriebe von Stationen, in denen elektrische Leistung erzeugt, verteilt oder umgewandelt wird (Not- oder Reservestromanordnungen H02J 9/00) |
| H02J 13/00 | Schaltungsanordnungen zur Ermöglichung der Fernanzeige von Netzzuständen, z.B. augenblickliche Registrierung des geöffneten oder geschlossenen Zustandes jedes Schalters im Netz; Schaltungsanordnungen zur Fernsteuerung von Schaltmitteln in einem Stromverteilungsnetz, z.B. Ein- und Abschalten von Stromverbrauchern mittels eines über das Netz übertragenen Impulscodesignals |
| H02J 15/00 | Systeme zum Speichern elektrischer Energie (mechanische Systeme dafür F01-F04; in chemischer Form H01M) [2] |
| H02J 17/00 | Systeme für die Abgabe oder Verteilung von elektrischer Leistung mit elektromagnetischen Wellen [3] |