| H | Sektion H — Elektrotechnik |
| | Anmerkung:- Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
- I. Die Sektion H umfasst:
- Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
- Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
- Angewandte Elektrotechnik umfasst:
- allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
- einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
- elektrische Lichtquellen, auch Laser;
- Röntgentechnik;
- elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
- Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
- Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
- Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 56 bis 58 der Einführung in die Internationale Patentklassifikation beachtet werden.
- II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
- Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in einer der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H eingeordnete Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in der Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel eingeordnet oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in der Unterklasse eingeordnet, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
- Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
- therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
- elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
- elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
- elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
- den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
- Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a)) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
- III. In dieser Sektion treten die folgenden Sonderfälle auf:
- Von den allgemeinen Anwendungen, die von anderen Sektionen als der Sektion H umfasst werden, soll besonders erwähnt werden, dass elektrisches Heizen allgemein von den Unterklassen F24D oder F24H oder der Klasse F27 umfasst wird und dass elektrisches Beleuchten allgemein teilweise von der Klasse F21 umfasst wird, weil in Sektion H (siehe I (c)) Stellen in der Unterklasse H05B vorhanden sind, die dieselben technischen Gegenstände umfassen;
- In obigen beiden Fällen umfassen die Unterklassen der Sektion F, die die entsprechenden Gegenstände betreffen, im wesentlichen an erster Stelle sämtliche mechanischen Besonderheiten der Geräte oder Vorrichtungen, deren elektrischer Gesichtspunkt an sich von der Unterklasse H05B umfasst wird;
- Im Falle des Sachgebietes "Beleuchtung" soll unter einer mechanischen Besonderheit auch die materielle Anordnung der verschiedenen elektrischen Elemente, d.h. ihre geometrische oder physikalische Lage in Bezug zueinander, verstanden werden; dies wird von der Unterklasse F21V umfasst, doch ist für die Bauteile selbst und die grundsätzlichen Schaltungen die Sektion H zuständig. Das gleiche gilt für die elektrischen Lichtquellen, wenn diese mit Lichtquellen verschiedener Art kombiniert sind. Diese sind in H05B untergebracht, wogegen die räumliche Anordnung ihrer Kombinationselemente von den verschiedenen Unterklassen von F21 umfasst wird;
- Was das Sachgebiet "Heizen" anbelangt, sind nicht nur die elektrischen Bauteile und die Schaltpläne als solche von der Unterklasse H05B umfasst, sondern auch die elektrischen Besonderheiten ihrer Anordnung, sofern diese Fälle allgemeine Anwendung betreffen; die elektrischen Öfen sind dagegen gesondert zu betrachten. Die räumliche Zuordnung der elektrischen Bauteile in Öfen wird von der Sektion F umfasst. Bei einem Vergleich mit den Schaltungen für elektrisches Schweißen, die von der Unterklasse B23K in Verbindung mit dem Schweißen umfasst werden, zeigt sich, dass das elektrische Heizen durch die allgemeine Regel unter II nicht als umfasst angesehen werden kann.
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| H02 | Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von elektrischer Energie |
| H02H | Schutzschaltungsanordnungen (Anzeigen oder Signalisieren unerwünschter Betriebsbedingungen G01R , z.B. G01R 31/00 , G08B; Auffinden von Fehlern längs der Leitungen G01R 31/08; Schutzvorrichtungen gegen unvorhergesehene Betriebsvorfälle H01H) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nur Schaltungsanordnungen für den selbsttätigen Schutz elektrischer Leitungen oder elektrischer Maschinen oder Geräte bei einem unerwünschten Abweichen von normalen Betriebsbedingungen.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseSchutzschaltungsanordnungen | | zum selbsttätigen Trennen oder Schalten ansprechend auf Änderungen von Bedingungen | | ansprechend auf elektrische Arbeitsbedingungen; unmittelbar ansprechend auf nichtelektrische Arbeitsbedingungen; ansprechend auf nichtelektrische Arbeitsbe- dingungen und mit Simulatoren | H02H 3/00-H02H 6/00 | in besonderer Weise ausge- bildet für Maschinen oder für den abschnittsweisen Schutz von Kabeln oder Leitungen | H02H 7/00 | zum Begrenzen von Überstrom oder Überspannung | H02H 9/00 | zum Verhindern des Einschaltens im Falle unerwünschter Bedingungen | H02H 11/00 | Einzelheiten | H02H 1/00 |
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| H02H 1/00 | Einzelheiten von Schutzschaltungsanordnungen |
| H02H 1/04 | . | Anordnungen zum Verhindern eines Ansprechens auf vorübergehende ungewöhnliche Zustände, z.B. auf Blitzschlag |
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| H02H 1/06 | . | Anordnungen zur Betriebsspannungsversorgung [3] |
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| H02H 3/00 | Schutzschaltungsanordnungen zum selbsttätigen Abschalten, die unmittelbar auf ein unerwünschtes Abweichen von normalen elektrischen Betriebsbedingungen ansprechen, mit oder ohne nachfolgendes Wiedereinschalten (besonders für bestimmte Arten von elektrischen Maschinen oder Geräten oder für den abschnittsweisen Schutz von Kabel- oder Leitungssystemen ausgebildet H02H 7/00; Anlagen für den Übergang mit Reservestromversorgung H02J 9/00) |
| H02H 3/02 | |
| H02H 3/027 | . . | mit automatischer Abschaltung nach einer vorbestimmten Zeit (H02H 3/033 , H02H 3/06 haben Vorrang) [3] |
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| H02H 3/033 | . . | mit verschiedenen Abschaltungen nach einer Vorrangregel (H02H 3/06 hat Vorrang) [3] |
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| H02H 3/04 | . . | mit zusätzlicher Vormeldung oder Überwachung bei der Abschaltung, z.B. zum Anzeigen des Funktionierens des Schutzgerätes |
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| H02H 3/05 | . . | mit Einrichtungen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit, z.B. Redundanzanordnungen [3] |
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| H02H 3/06 | . . | mit selbsttätiger Wiedereinschaltung |
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| H02H 3/07 | . . . | und mit dauernder Abschaltung nach einer vorbestimmten Zahl von Wiedereinschaltungen [3] |
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| H02H 3/08 | . | auf Überstrom ansprechend (auf anormale, durch Überstrom verursachte Temperatur ansprechend H02H 5/04) |
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| H02H 3/087 | . . | für Gleichstromsysteme [3] |
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| H02H 3/093 | . . | mit Zeitsteuerungseinrichtungen [3] |
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| H02H 3/10 | . . | zusätzlich auf einige andere anormale elektrische Zustände ansprechend |
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| H02H 3/12 | . | auf Unterlast oder Nichtbelastung ansprechend |
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| H02H 3/13 | . . | für Mehrphasensysteme, z.B. Phasenunterbrechung [3] |
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| H02H 3/14 | . | auf Spannungsvorkommen an Teilen ansprechend, die üblicherweise Erdpotenzial haben |
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| H02H 3/16 | . | auf Fehlerstrom nach Erde, Chassis oder Masse ansprechend (mit Ausgleichs- oder Differenzialanordnung H02H 3/26) |
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| H02H 3/17 | . . | mittels einer in die zu schützende Einrichtung eingespeisten Hilfsspannung [3] |
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| H02H 3/18 | . | auf Richtungswechsel des Gleichstroms ansprechend |
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| H02H 3/20 | . | auf Überspannung ansprechend |
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| H02H 3/22 | . . | von kurzer Dauer, z.B. Blitzschlag |
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| H02H 3/24 | . | auf Unterspannung oder Nullspannung ansprechend |
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| H02H 3/247 | . . | mit Zeitsteuerungseinrichtungen [3] |
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| H02H 3/253 | . . | für Mehrphasensysteme, z.B. Phasenunterbrechung [3] |
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| H02H 3/26 | . | auf Spannungs- oder Stromunterschiede ansprechend; auf Phasenwinkel zwischen Spannungen oder Strömen ansprechend |
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| H02H 3/28 | . . | mit Vergleich der Spannungs- oder Stromwerte an zwei voneinander getrennten Teilen eines einzigen Systems, z.B. an den gegenüberliegenden Enden einer Leitung, am Ein- und Ausgang eines Gerätes |
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| H02H 3/30 | . . . | unter Verwendung von Pilotleitungen oder anderen Kanälen für Signalgabe |
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| H02H 3/32 | . . | mit Vergleich der Spannungs- oder Stromwerte an entsprechenden Punkten in verschiedenen Leitungen eines einzigen Systems, z.B. von Strömen in Hin- und Rückleitungen |
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| H02H 3/33 | . . . | unter Verwendung von Summenstromwandlern (H02H 3/347 hat Vorrang) [3] |
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| H02H 3/34 | . . . | eines Dreiphasensystems |
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| H02H 3/347 | . . . . | unter Verwendung von Summenstromwandlern [3] |
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| H02H 3/353 | . . . . | einschließlich des Vergleichs von Phasenspannungen [3] |
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| H02H 3/36 | . . | mit Vergleich der Spannungs- und Stromwerte an entsprechenden Punkten verschiedener Systeme, z.B. von parallelen Versorgungssystemen |
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| H02H 3/38 | . | sowohl auf Spannung als auch Strom ansprechend; auf den Phasenwinkel zwischen Spannung und Strom ansprechend |
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| H02H 3/40 | . | auf das Verhältnis von Spannung und Strom ansprechend |
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| H02H 3/42 | . | auf das Produkt aus Spannung und Strom ansprechend |
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| H02H 3/44 | . | auf die Änderungsgeschwindigkeit elektrischer Größen ansprechend [3] |
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| H02H 3/46 | . | auf Frequenzabweichungen ansprechend [3] |
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| H02H 3/48 | . | auf das Ausfallen der Synchronisierung ansprechend [3] |
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| H02H 3/50 | . | auf das Auftreten abnormer Wellenformen ansprechend, z.B. Wechselstrom in Gleichstromeinrichtungen [3] |
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| H02H 3/52 | . . | auf das Auftreten von Oberwellen ansprechend [3] |
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| H02H 5/00 | Schutzschaltungsanordnungen zum selbsttätigen Abschalten im Not- oder Störungsfall, die unmittelbar auf ein unerwünschtes Abweichen von normalen nichtelektrischen Betriebsbedingungen mit oder ohne darauf folgendes Wiedereinschalten ansprechen (unter Verwendung von Simulatoren für das zu schützende Gerät H02H 6/00; besonders für bestimmte Arten von elektrischen Maschinen oder Geräten oder für den abschnittsweisen Schutz von Kabel- oder Leitungssystemen ausgebildet H02H 7/00) [3] |
| H02H 5/04 | . | auf anormale Temperatur ansprechend |
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| H02H 5/06 | . . | in ölgefüllten elektrischen Geräten |
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| H02H 5/08 | . | auf anormalen Flüssigkeits- oder Gasdruck, Flüssigkeitspegel oder anormale Flüssigkeitsverdrängung ansprechend, z.B. Buchholz-Relais |
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| H02H 5/10 | . | auf mechanischen Schaden ansprechend, z.B. Leitungsbruch, Unterbrechung der Erdleitung |
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| H02H 5/12 | . | auf unerwünschte Annäherung von Lebewesen an unter Spannung stehende Teile oder die Berührung derselben durch Lebewesen ansprechend |
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| H02H 6/00 | Schutzschaltungen für den Not- oder Störungsfall, die auf unerwünschtes Abweichen von den normalen, nicht-elektrischen Arbeitsbedingungen ansprechen und die Simulatoren für die zu schützenden Geräte verwenden, z.B. Verwendung thermischer Abbilder [3] |
| H02H 7/00 | Schutzschaltungsanordnungen, die in besonderer Weise für bestimmte Arten von elektrischen Maschinen oder Geräten oder für den abschnittsweisen Schutz von Kabel- oder Leitungssystemen ausgebildet sind und ein selbsttätiges Abschalten im Falle eines unerwünschten Abweichens von normalen Betriebsbedingungen bewirken (bauliche Vereinigung von Schutzvorrichtungen mit bestimmten Maschinen oder Geräten und deren Schutz ohne selbsttätiges Abschalten, siehe die zuständige Unterklasse für die Maschine oder das Gerät) |
| H02H 7/04 | |
| H02H 7/045 | . . | Differenzialschutz für Transformatoren [3] |
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| H02H 7/05 | . . | für kapazitive Spannungswandler, z.B. gegen Resonanzbedingungen [3] |
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| H02H 7/055 | . . | für Stufenstransformatoren oder Einrichtungen, um deren Abgriff zu verändern [3] |
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| H02H 7/06 | . | für dynamoelektrische Generatoren; für synchron umlaufende kapazitive Phasenschieber |
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| H02H 7/08 | . | für dynamoelektrische Motoren |
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| H02H 7/085 | |
| H02H 7/09 | . . | gegen Überspannung; gegen Unterspannung; gegen Phasenunterbrechung |
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| H02H 7/093 | . . | gegen Anstieg über oder Abfall unter eine vorbestimmte Größe der Umlaufgeschwindigkeit (Zentrifugalschalter H01H 35/10) |
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| H02H 7/097 | . . | gegen falsche Umlaufrichtung |
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| H02H 7/10 | . | für Umformer; für Gleichrichter |
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| H02H 7/12 | . . | für ruhende Umformer oder Gleichrichter |
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| H02H 7/122 | . . . | für Wechselrichter, d.h. Gleichstrom-Wechselstrom-Umformer [2] |
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| H02H 7/125 | . . . | für Gleichrichter [2] |
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| H02H 7/127 | . . . . | mit einer zusätzlichen Steuerelektrode, der sperrende Steuerspannungen oder -ströme im Störungsfall zugeführt werden [2] |
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| H02H 7/16 | . | für Kondensatoren (für synchron umlaufende kapazitive Phasenschieber H02H 7/06) |
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| H02H 7/18 | . | für Batterien; für Akkumulatoren |
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| H02H 7/20 | . | für elektronische Einrichtung (für Umformer H02H 7/10; für elektrische Messinstrumente G01R 1/36; für Halbleiterregler für Gleichspannung oder Gleichstrom G05F 1/569; für Verstärker H03F 1/52; für Schaltungen mit elektronischen Schaltern H03K 17/08) |
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| H02H 7/22 | . | für Verteilungsanlagen, z.B. Stromschienensysteme; für Schaltvorrichtungen |
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| H02H 7/24 | . | für Funkenstrecken-Überspannungsableiter |
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| H02H 7/26 | . | Abschnittsweiser Schutz von Kabel- oder Leitungssystemen, z.B. zum Abschalten eines Abschnittes, in welchem ein Kurzschluss, ein Erdungsfehler oder eine Lichtbogenentladung aufgetreten ist (Lokalisieren von Fehlern in Kabeln G01R 31/08) |
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| H02H 7/28 | . . | für vermaschte Systeme |
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| H02H 7/30 | . . | Gestaffeltes Abschalten [3] |
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| H02H 9/00 | Schutzschaltungsanordnungen zum Begrenzen von Überstrom oder Überspannung ohne Abschalten (bauliche Vereinigung von Schutzvorrichtungen mit bestimmten Maschinen oder Geräten, siehe die zuständige Unterklasse für die Maschine oder das Gerät) |
| H02H 9/02 | . | auf Überstrom ansprechend |
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| H02H 9/04 | |
| H02H 9/06 | . . | unter Verwendung von Funkenstrecken-Überspannungsableitern |
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| H02H 9/08 | . | Begrenzung oder Unterdrückung von Erdungsfehlerströmen, z.B. Petersen-Spule [3] |
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| H02H 11/00 | Schutzschaltungsanordnungen zum Verhindern des Einschaltens für den Fall, dass sich daraus eine unerwünschte elektrische Betriebsbedingung ergeben würde |