| H | Sektion H — Elektrotechnik |
| | Anmerkung:- Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
- I. Die Sektion H umfasst:
- Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
- Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
- Angewandte Elektrotechnik umfasst:
- allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
- einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
- elektrische Lichtquellen, auch Laser;
- Röntgentechnik;
- elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
- Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
- Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
- Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 56 bis 58 der Einführung in die Internationale Patentklassifikation beachtet werden.
- II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
- Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in einer der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H eingeordnete Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in der Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel eingeordnet oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in der Unterklasse eingeordnet, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
- Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
- therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
- elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
- elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
- elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
- den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
- Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a)) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
- III. In dieser Sektion treten die folgenden Sonderfälle auf:
- Von den allgemeinen Anwendungen, die von anderen Sektionen als der Sektion H umfasst werden, soll besonders erwähnt werden, dass elektrisches Heizen allgemein von den Unterklassen F24D oder F24H oder der Klasse F27 umfasst wird und dass elektrisches Beleuchten allgemein teilweise von der Klasse F21 umfasst wird, weil in Sektion H (siehe I (c)) Stellen in der Unterklasse H05B vorhanden sind, die dieselben technischen Gegenstände umfassen;
- In obigen beiden Fällen umfassen die Unterklassen der Sektion F, die die entsprechenden Gegenstände betreffen, im wesentlichen an erster Stelle sämtliche mechanischen Besonderheiten der Geräte oder Vorrichtungen, deren elektrischer Gesichtspunkt an sich von der Unterklasse H05B umfasst wird;
- Im Falle des Sachgebietes "Beleuchtung" soll unter einer mechanischen Besonderheit auch die materielle Anordnung der verschiedenen elektrischen Elemente, d.h. ihre geometrische oder physikalische Lage in Bezug zueinander, verstanden werden; dies wird von der Unterklasse F21V umfasst, doch ist für die Bauteile selbst und die grundsätzlichen Schaltungen die Sektion H zuständig. Das gleiche gilt für die elektrischen Lichtquellen, wenn diese mit Lichtquellen verschiedener Art kombiniert sind. Diese sind in H05B untergebracht, wogegen die räumliche Anordnung ihrer Kombinationselemente von den verschiedenen Unterklassen von F21 umfasst wird;
- Was das Sachgebiet "Heizen" anbelangt, sind nicht nur die elektrischen Bauteile und die Schaltpläne als solche von der Unterklasse H05B umfasst, sondern auch die elektrischen Besonderheiten ihrer Anordnung, sofern diese Fälle allgemeine Anwendung betreffen; die elektrischen Öfen sind dagegen gesondert zu betrachten. Die räumliche Zuordnung der elektrischen Bauteile in Öfen wird von der Sektion F umfasst. Bei einem Vergleich mit den Schaltungen für elektrisches Schweißen, die von der Unterklasse B23K in Verbindung mit dem Schweißen umfasst werden, zeigt sich, dass das elektrische Heizen durch die allgemeine Regel unter II nicht als umfasst angesehen werden kann.
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| H02 | Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von elektrischer Energie |
| H02G | Verlegen oder Installieren elektrischer Kabel oder Leitungen; Verlegen oder Installieren kombinierter optischer und elektrischer Kabel oder Leitungen (isolierte Leiter oder Kabel mit Anordnungen zur Erleichterung des Montierens oder Befestigens H01B 7/40; Verteilungen mit Schaltern H02B; Führungen oder Aufwickler für Telefonleitungen H04M 1/15; Kabelkanäle oder -halterungen für Fernsprech- oder Fernschreibvermittlungsanlagen H04Q 1/06) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst ebenso die Verlegung und Installation von Nachrichtenkabeln oder -leitungen einschließlich solcher, die eine Kombination von optischen und elektrischen Leitern enthalten, oder Blitzableitern wie die Verlegung und Installation von Starkstromkabeln oder -leitungen.
- Diese Unterklasse umfasst nicht die Verlegung oder Installation von ausschließlich optischen Kabeln, die in Gruppe G02B 6/46 zu klassifizieren sind. [6]
- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet: [6]
- "Elektrisches Kabel" schließt Kabel mit ein, die aus optischen Leitern, z.B. optischen Fasern und elektrischen Leitern bestehen. [6]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| H02G 1/00 | Verfahren oder Vorrichtungen, die in besonderer Weise für die Verlegung, die Installation, die Wartung, die Reparatur oder das Abmanteln elektrischer Kabel oder Leitungen geeignet sind |
| H02G 1/02 | . | für oberirdische Leitungen oder Kabel |
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| H02G 1/04 | . . | zum Montieren oder Spannen (Drahtspanner im Allgemeinen B25B 25/00) |
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| H02G 1/06 | . | zum Kabelverlegen, z.B. Verlegungsgerät auf einem Fahrzeug (kombiniert mit Maschinen oder Baggern zum Ausheben oder Auffüllen von Gräben E02F 5/00) |
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| H02G 1/08 | . . | durch Rohre oder Kanäle, z.B. Stange oder Einziehdraht zum Schieben oder Ziehen |
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| H02G 1/10 | |
| H02G 1/12 | . | zum Entfernen der Isolierung oder Bewehrung von Kabeln, z.B. von den Kabelenden (Zangen allgemein B25B; Schneidwerkzeuge allgemein B26B; isolierte Leiter oder Kabel mit Anordnungen zur Erleichterung des Entfernens der Isolation H01B 7/38) |
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| H02G 1/14 | . | zum Verbinden oder Abschließen von Kabeln (Verbinden elektrischer Leitungen H01R 43/00) |
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| H02G 1/16 | . | zum Ausbessern der Isolierung oder Bewehrung von Kabeln |
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| H02G 3/00 | Installationen elektrischer Kabel oder Leitungen oder Schutzrohre hierfür in oder an Gebäuden, äquivalenten Bauwerken oder Fahrzeugen (Installationen von Stromschienen H02G 5/00; oberirdisches Verlegen H02G 7/00; Verlegen in oder auf dem Erdboden H02G 9/00; Kanäle oder vertikale Leitungsführungen [Schächte, Hüllen] zum Aufnehmen von Versorgungsleitungen E04F 17/08; Verdrahten elektrischer Geräte allgemein H05K) |
| H02G 3/02 | |
| H02G 3/03 | |
| H02G 3/04 | . . | Schutzrohre, -kanäle oder -rinnen, z.B. Kabelpritschen, Kabelrinnen (Rohre oder Röhren allgemein F16L) |
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| H02G 3/06 | . . | Kupplungen zum Verbinden von Teilstücken von Schutzrohren miteinander oder mit Gehäusen, z.B. mit Verteilerkasten; Sicherstellen des elektrischen Durchgangs in der Verbindung |
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| H02G 3/08 | . . | Verteilerkästen; Anschluss- oder Verbindungsdosen (Kabelendverschlüsse H02G 15/02) |
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| H02G 3/10 | |
| H02G 3/12 | . . . | für Unterputzmontage |
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| H02G 3/14 | . . . | Befestigen von Schutzhaube oder Deckel am Kasten bzw. an der Dose |
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| H02G 3/16 | . . . | baulich vereinigt mit dem Träger für die Leitungsverbindungsklemmen innerhalb des Kastens bzw. der Dose (Klemmen H01R 9/00) |
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| H02G 3/18 | . . . | mit Leitungsauslässen versehen |
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| H02G 3/20 | |
| H02G 3/22 | . | Installation von Kabeln oder Leitungen durch Wände, Fußböden oder Decken, z.B. in Gebäuden (Mauer- oder Wanddurchführungen für Rohre, Kabel oder Schutzrohre F16L 5/00; Ein- oder Durchführungsisolatoren H01B 17/26; Isolierrohre oder -muffen H01B 17/58) |
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| H02G 3/30 | . | Installation von Kabeln oder Leitungen auf Wänden, Fußböden oder Decken (Lager für Rohre, Kabel oder Schutzrohre F16L 3/00; Schlauchschellen F16L 33/02) [7] |
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| H02G 3/32 | . . | mittels Befestigungsklemmen [7] |
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| H02G 3/34 | . . | mittels gesonderter Schutzrohre [7] |
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| H02G 3/36 | . | Installation von Kabeln oder Leitungen in Wänden, Fußböden oder Decken (H02G 3/22 hat Vorrang) [7] |
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| H02G 3/38 | . . | wobei die Kabel oder Leitungen in vorher verlegten Kanälen oder Schächten installiert werden [7] |
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| H02G 3/40 | . . . | mit gesonderten Schutzrohren in den Kanälen oder Schächten [7] |
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| H02G 5/00 | Verlegen oder Installieren von Stromschienen |
| H02G 5/02 | |
| H02G 5/04 | . | Teilweise verdeckte Verlegungen, z.B. in Kanälen und für eine gleitende oder rollende Stromabnahme bestimmt (nichtdrehbare Stromabnehmer H01R 41/00) |
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| H02G 5/06 | . | Völlig abgedeckte Verlegungen, z.B. in Metallgehäusen |
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| H02G 5/08 | |
| H02G 5/10 | |
| H02G 7/00 | Oberirdisches Verlegen von elektrischen Leitungen oder Kabeln (Installationen von Stromschienen H02G 5/00; Oberleitungen oder Schleifleitungen für elektrische Eisenbahnen B60M; Befestigen von Leitern an Isolatoren H01B 17/00 , z.B. H01B 17/06 , H01B 17/16 , H01B 17/22; Schutz gegen abnormale elektrische Betriebszustände H01H; Endstücke mit Haken für zeitweilige Verbindungen mit oberirdischen Leitungen H01R 11/14) |
| H02G 7/02 | . | Vorrichtungen zum Einstellen oder Aufrechterhalten einer mechanischen Spannung, z.B. Aufnahmevorrichtung |
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| H02G 7/04 | . | Anordnungen oder Vorrichtungen zur mechanischen Zugentlastung |
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| H02G 7/05 | . | Aufhängeanordnungen oder -vorrichtungen für elektrische Kabel oder Leitungen [3] |
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| H02G 7/06 | . . | Aufhängungen für Leitungen oder Kabel entlang eines gesonderten Tragseiles, z.B. S-Haken [3] |
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| H02G 7/08 | . . . | Klemmenstücke für das Tragseil, die Leitung oder das Kabel [3] |
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| H02G 7/10 | . . . | Biegsame Glieder oder Laschen, die sowohl um das Tragseil als auch um die Leitung oder das Kabel gewickelt sind [3] |
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| H02G 7/12 | . | Vorrichtungen zum Abstandhalten zwischen parallelen Leitern, z.B. Abstandhalter |
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| H02G 7/14 | . | Anordnungen oder Vorrichtungen zum Dämpfen mechanischer Leitungsschwingungen, z.B. zur Verminderung der Lauterzeugung |
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| H02G 7/16 | . | Vorrichtungen zum Beseitigen von Schnee oder Eis von Leitungen oder Kabeln (von Isolatoren H01B 17/52) |
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| H02G 7/18 | . | Mechanischen Schutz gewährende Vorrichtungen bei Leitungs- oder Kabelbruch, z.B. Netz zum Auffangen gebrochener Leitungen |
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| H02G 7/20 | . | Räumliche Anordnungen oder Lagerungen von Leitungen oder Kabeln an Masten, Stangen oder Türmen (Konstruktionen von Masten, Stangen oder Türmen E04H 12/22) |
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| H02G 7/22 | . | Anordnungen von zwischen Mastköpfen aufgehängten Erdungsleitern |
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| H02G 9/00 | Verlegen elektrischer Kabel oder Leitungen in oder auf der Erde oder im Wasser (kathodischer Schutz C23F 13/02; Auffinden von Erdkabeln G01V) |
| H02G 9/02 | . | unmittelbar in oder auf der Erde, im Flussbett oder auf dem Meeresboden verlegt; Abdeckungen hierfür, z.B. Tonformstücke |
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| H02G 9/04 | . | in Leitkanälen nahe der Oberfläche; Rinnen oder Abdeckungen hierfür |
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| H02G 9/06 | . | in erdverlegten Rohren; Rohre hierfür |
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| H02G 9/08 | |
| H02G 9/10 | . | in Kabelschächten, z.B. im Mannloch, im Handloch (bauliche Gesichtspunkte bei Kabelschächten Sektion E , z.B. E04H 5/06) |
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| H02G 9/12 | . | auf oder von Schwimmern getragen, z.B. im Wasser (schwimmfähige Kabel H01B 7/12) |
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| H02G 11/00 | Anordnungen von elektrischen Kabeln oder Leitungen zwischen relativ zueinander beweglichen Teilen (Stromabnehmer H01R) |
| H02G 11/02 | . | unter Verwendung von Aufwickelhaspeln oder -trommeln |
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| H02G 13/00 | Verlegen von Blitzableitern; deren Befestigung an der tragenden Struktur (Anzeigen, Zählen oder Aufzeichnen von Blitzschlägen G01; Blitzableiter H01C 7/12 , H01C 8/04 , H01G 9/18 , H01T; Erdungsplatten, Stifte oder andere Kontakte H01R) |
| H02G 15/00 | Kabelarmaturen |
| H02G 15/007 | . | Vorrichtungen zum Vermindern der mechanischen Beanspruchung [3] |
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| H02G 15/013 | . | Abdichtungsvorrichtungen für Kabeleinführungen (Einführungen für Kabel, die mit Gas oder Öl gefüllt oder von Gas oder Öl umgeben sind H02G 15/32) [3] |
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| H02G 15/02 | . | Kabelendverschlüsse (für mit Gas oder Öl gefüllte Kabel H02G 15/22) |
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| H02G 15/04 | |
| H02G 15/06 | . . | Kabelanschlusskästen, Rahmen oder andere Strukturen (Anschlusssockel H01R 9/00) |
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| H02G 15/064 | . . . | mit Vorrichtungen zum Vermindern der elektrischen Beanspruchung [3] |
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| H02G 15/068 | . . . . | die nur mit der Kabelabschirmung verbunden sind (H02G 15/072 hat Vorrang) [3] |
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| H02G 15/072 | . . . . | der Kondensatorart [3] |
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| H02G 15/076 | . . . | für mehradrige Kabel [3] |
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| H02G 15/08 | . | Kabelverbindungen (für mit Gas oder Öl gefüllte Kabel H02G 15/24; lösbare Verbindungen, elektrische Anschlüsse H01R) |
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| H02G 15/10 | . . | durch Kästen geschützt, z.B. durch Anschluss-, Verteiler- oder Verbindungskästen (Anschlusssockel H01R 9/00) |
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| H02G 15/103 | . . . | mit Vorrichtungen zum Vermindern der elektrischen Beanspruchung [3] |
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| H02G 15/105 | . . . . | die nur mit der Kabelabschirmung verbunden sind (H02G 15/107 hat Vorrang) [3] |
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| H02G 15/107 | . . . . | der Kondensatorart [3] |
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| H02G 15/113 | . . . | Längsgeteilte Gehäuse [3] |
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| H02G 15/115 | . . . | Quergeteilte Gehäuse [3] |
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| H02G 15/117 | . . . | für mehradrige Kabel [3] |
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| H02G 15/12 | . . . | für den Einbau von Transformatoren, Pupinspulen oder Verstärkern |
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| H02G 15/14 | . . . . | speziell für Unterwasserkabel geeignet |
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| H02G 15/16 | . . . | baulich mit dem Träger für Leitungsanschlussklemmen innerhalb des Kastens vereinigt |
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| H02G 15/18 | . . | durch Muffen geschützt, z.B. für Nachrichtenkabel (zweiteilige Abdeckungen H02G 15/10) |
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| H02G 15/184 | . . . | mit Vorrichtungen zum Vermindern der elektrischen Beanspruchung [3] |
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| H02G 15/188 | . . . . | die nur mit der Kabelabschirmung verbunden sind [3] |
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| H02G 15/192 | . . . | mit Halteeinrichtungen für die Muffenenden [3] |
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| H02G 15/196 | . . . | mit Isolationsüberlappung [3] |
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| H02G 15/20 | . | Kabelarmaturen für mit Gas oder Öl gefüllte oder von Gas oder Öl umgebene Kabel (H02G 15/34 hat Vorrang) [3] |
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| H02G 15/22 | |
| H02G 15/23 | . . . | Kabelenddichtungen [3] |
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| H02G 15/24 | |
| H02G 15/25 | . . . | Sperrverbindungen [3] |
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| H02G 15/26 | . . | Ausdehnungsbehälter; Sperren; Hilfsrohrleitungen |
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| H02G 15/28 | . . | baulich mit Vorrichtungen vereinigt zum Anzeigen des Bestehens oder des Ortens nichtelektrischer Fehler (in Verbindung mit elektrischen Schutzeinrichtungen H02H) |
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| H02G 15/30 | . . | mit Vorrichtungen zum Vermindern der elektrischen Beanspruchung [3] |
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| H02G 15/32 | . . | Kabeleinführungen [3] |
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| H02G 15/34 | . | Kabelarmaturen für Tiefsttemperaturkabel [3] |
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