| H | Sektion H — Elektrotechnik |
| | Anmerkung:- Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
- I. Die Sektion H umfasst:
- Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
- Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
- Angewandte Elektrotechnik umfasst:
- allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
- einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
- elektrische Lichtquellen, auch Laser;
- Röntgentechnik;
- elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
- Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
- Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
- Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 56 bis 58 der Einführung in die Internationale Patentklassifikation beachtet werden.
- II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
- Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in einer der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H eingeordnete Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in der Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel eingeordnet oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in der Unterklasse eingeordnet, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
- Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
- therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
- elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
- elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
- elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
- den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
- Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a)) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
- III. In dieser Sektion treten die folgenden Sonderfälle auf:
- Von den allgemeinen Anwendungen, die von anderen Sektionen als der Sektion H umfasst werden, soll besonders erwähnt werden, dass elektrisches Heizen allgemein von den Unterklassen F24D oder F24H oder der Klasse F27 umfasst wird und dass elektrisches Beleuchten allgemein teilweise von der Klasse F21 umfasst wird, weil in Sektion H (siehe I (c)) Stellen in der Unterklasse H05B vorhanden sind, die dieselben technischen Gegenstände umfassen;
- In obigen beiden Fällen umfassen die Unterklassen der Sektion F, die die entsprechenden Gegenstände betreffen, im wesentlichen an erster Stelle sämtliche mechanischen Besonderheiten der Geräte oder Vorrichtungen, deren elektrischer Gesichtspunkt an sich von der Unterklasse H05B umfasst wird;
- Im Falle des Sachgebietes "Beleuchtung" soll unter einer mechanischen Besonderheit auch die materielle Anordnung der verschiedenen elektrischen Elemente, d.h. ihre geometrische oder physikalische Lage in Bezug zueinander, verstanden werden; dies wird von der Unterklasse F21V umfasst, doch ist für die Bauteile selbst und die grundsätzlichen Schaltungen die Sektion H zuständig. Das gleiche gilt für die elektrischen Lichtquellen, wenn diese mit Lichtquellen verschiedener Art kombiniert sind. Diese sind in H05B untergebracht, wogegen die räumliche Anordnung ihrer Kombinationselemente von den verschiedenen Unterklassen von F21 umfasst wird;
- Was das Sachgebiet "Heizen" anbelangt, sind nicht nur die elektrischen Bauteile und die Schaltpläne als solche von der Unterklasse H05B umfasst, sondern auch die elektrischen Besonderheiten ihrer Anordnung, sofern diese Fälle allgemeine Anwendung betreffen; die elektrischen Öfen sind dagegen gesondert zu betrachten. Die räumliche Zuordnung der elektrischen Bauteile in Öfen wird von der Sektion F umfasst. Bei einem Vergleich mit den Schaltungen für elektrisches Schweißen, die von der Unterklasse B23K in Verbindung mit dem Schweißen umfasst werden, zeigt sich, dass das elektrische Heizen durch die allgemeine Regel unter II nicht als umfasst angesehen werden kann.
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| H01 | Grundlegende elektrische Bauteile |
| | Anmerkung:- Verfahren, die nur ein technisches Gebiet umfassen, z.B. Trocknen, Überziehen, wofür besondere Vorkehrung getroffen ist, werden in der entsprechenden Klasse für dieses Gebiet klassifiziert.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" zu beachten. [7]
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| H01K | Elektrische Glühlampen (Einzelheiten, Geräte oder Verfahren zur Herstellung, anwendbar sowohl bei elektrischen Entladungsröhren und -lampen als auch bei Glühlampen H01J; Lichtquellen aus einer Kombination von Glühlampen und anderen Lichterzeugern H01J 61/96 , H05B 35/00; Schaltungsanordnungen dafür H05B) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Lampe" umfasst auch ultraviolettes oder infrarotes Licht ausstrahlende Röhren.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| H01K 1/00 | Einzelheiten |
| H01K 1/02 | |
| H01K 1/04 | . . | gekennzeichnet durch den verwendeten Werkstoff |
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| H01K 1/06 | |
| H01K 1/08 | |
| H01K 1/10 | . . . | Körper aus Metall oder Kohle, in Verbindung mit einem anderen Stoff |
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| H01K 1/12 | . . . | Körper, die in kaltem Zustand nichtleitend sind, z.B. für Nernstlampe |
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| H01K 1/14 | . . | gekennzeichnet durch die Gestalt |
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| H01K 1/16 | . . | Elektrischer Anschluss dazu |
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| H01K 1/18 | . | Halterungen oder Abstützung für den Glühkörper |
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| H01K 1/20 | . . | gekennzeichnet durch den verwendeten Werkstoff |
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| H01K 1/22 | . . | Lampenfüße (Abdichtungen für die Stromzuführungen H01K 1/38) |
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| H01K 1/24 | . . | Halterungen für Lampen mit Anschlüssen an entgegengesetzten Enden, z.B. für röhrenförmige Lampen |
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| H01K 1/26 | . | Schirme; Filter (mit dem Kolben vereinigt H01K 1/28) |
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| H01K 1/28 | |
| H01K 1/30 | . . | mit eingebauten Linsen |
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| H01K 1/32 | . . | mit Überzügen auf den Wänden; Kolben oder Kolbenüberzüge, gekennzeichnet durch den verwendeten Werkstoff |
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| H01K 1/34 | |
| H01K 1/36 | . | Abdichtungen zwischen Teilen des Gefäßes, z.B. zwischen Fuß und Kolben |
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| H01K 1/38 | . | Abdichtungen für Stromzuführungen |
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| H01K 1/40 | |
| H01K 1/42 | . | Teile der Lampe, die zum elektrischen Anschluss der Lampe oder als Halterung für die Lampe dienen (elektrische Kupplungsvorrichtungen mit einem Halter, der zum Abstützen einer Lampe ausgebildet ist und der nicht einen Teil der Lampe bildet, H01R 33/00) |
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| H01K 1/44 | . . | unmittelbar an dem Gefäß befestigt oder einen Teil des Gefäßes bildend |
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| H01K 1/46 | . . | von einem besonderen Teil gehalten, z.B. Sockel |
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| H01K 1/48 | |
| H01K 1/50 | . | Auswahl der Stoffe für Gasfüllungen; vorgeschriebener Druck derselben |
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| H01K 1/52 | . | Vorrichtungen zum Erreichen oder Aufrechterhalten des gewünschten Druckes innerhalb des Gefäßes |
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| H01K 1/54 | . . | Vorrichtungen zum Adsorbieren oder Absorbieren von Gas oder zum Verhüten bzw. Entfernen des Beschlages, z.B. durch Gettern |
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| H01K 1/56 | . . . | gekennzeichnet durch das Gettermaterial |
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| H01K 1/58 | |
| H01K 1/60 | . | Mit der Lampe baulich vereinigte Vorrichtungen zum Anzeigen von Fehlern oder früherer Benutzung |
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| H01K 1/62 | . | Ein oder mehrere mit der Lampe baulich vereinigte Schaltelemente |
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| H01K 1/64 | . . | mit eingebautem Schalter |
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| H01K 1/66 | . . | mit eingebauter Sicherung |
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| H01K 1/68 | . . | mit eingebauter Funkenstrecke |
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| H01K 1/70 | . . | mit eingebauter Kurzschlussvorrichtung, z.B. für in Reihe geschaltete Lampen |
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| H01K 3/00 | Geräte oder Verfahren, die in besonderer Weise für die Herstellung, das Einsetzen, das Entfernen oder die Wartung von Glühlampen oder deren Teilen ausgebildet sind (Herstellen von Glasgefäßen C03B) |
| H01K 3/02 | . | Herstellen von Glühkörpern |
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| H01K 3/04 | |
| H01K 3/06 | . | Befestigen der Glühkörper zum Zweck der Halterung |
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| H01K 3/08 | . | Herstellen von Halterungen oder Lampenfüßen |
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| H01K 3/10 | |
| H01K 3/12 | . | Verbinden der Halterung oder des Fußes mit dem Gefäß; Verbinden von Teilen des Gefäßes, z.B. durch Stumpfverschmelzen |
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| H01K 3/14 | |
| H01K 3/16 | . | Verbinden der Sockel mit dem Gefäß |
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| H01K 3/18 | |
| H01K 3/20 | . | Einschmelzen der Drähte unmittelbar in den Kolben |
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| H01K 3/22 | . | Auspumpen, Entgasen, Füllen oder Reinigen der Gefäße |
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| H01K 3/24 | |
| H01K 3/26 | . | Verschließen der Gefäße |
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| H01K 3/28 | . | Maschinen mit aufeinanderfolgenden Arbeitsstufen |
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| H01K 3/30 | . | Instandsetzen oder Regenerieren gebrauchter oder schadhafter Lampen |
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| H01K 3/32 | . | Hilfsvorrichtungen zum Reinigen, Einsetzen oder Entfernen von Glühlampen |
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| H01K 5/00 | Lampen für allgemeine Beleuchtung (H01K 9/00-H01K 13/00 haben Vorrang) |
| H01K 5/02 | . | mit Anschlüssen an entgegengesetzten Enden, z.B. Röhrenlampen mit axial angeordnetem Glühkörper |
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| H01K 7/00 | Lampen für besondere Beleuchtungszwecke (H01K 9/00-H01K 13/00 haben Vorrang) |
| H01K 7/02 | . | zum Erzeugen eines schmalen Lichtstrahls; zum Erzeugen einer annähernd punktförmigen Lichtquelle, z.B. für Scheinwerfer, für kinematografische Projektoren (Erzeugen schmaler Strahlen durch optische Vorrichtungen außerhalb der Lampe F21V) |
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| H01K 7/04 | |
| H01K 7/06 | |
| H01K 9/00 | Lampen mit zwei oder mehr getrennt geheizten Glühkörpern (H01K 11/00 , H01K 13/00 haben Vorrang; Anzeigeanordnungen vom Glühfadentyp, die als Kombination aus mehreren einzelnen Lampen ausgeführt sind, G09F 9/307) |
| H01K 9/02 | . | zum Ersatz bei Ausfall eines der Glühkörper |
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| H01K 9/04 | . . | mit eingebautem, handbetätigtem Schalter |
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| H01K 9/06 | . . | mit eingebauter Vorrichtung, z.B. Schalter, zum selbsttätigen Einschalten des Ersatzglühkörpers |
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| H01K 9/08 | . | zum wahlweisen Hervorbringen verschiedener Lichteffekte, z.B. für Autoscheinwerfer |
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| H01K 11/00 | Lampen mit einem Glühkörper, der nicht widerstandsgeheizt ist, z.B. induktiv oder durch elektrische Entladung (H01K 13/00 hat Vorrang; durch lichtemittierende Entladung geheizt H01J 61/98) |
| H01K 13/00 | Lampen mit einem Glühkörper, der bis zu seiner Erhitzung im wesentlichen nicht leitfähig ist, z.B. Nernstlampe |
| H01K 13/02 | |
| H01K 13/04 | . . | mittels elektrischer Entladung |
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| H01K 13/06 | . . | mittels Induktionsheizung; unter Verwendung eines Hochfrequenzfeldes |
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