| H | Sektion H — Elektrotechnik |
| | Anmerkung:- Grundprinzipien und allgemeine Anweisung für die Benutzung der Einteilung der Sektion H.
- I. Die Sektion H umfasst:
- Grundlegende elektrische Bauteile umfasst alle elektrischen Baueinheiten und den allgemeinen mechanischen Aufbau von Geräten und Stromkreisen, einschließlich des Zusammenbaus verschiedener Grundbauteile zu gedruckten Schaltungen und umfasst auch die Herstellung dieser Grundbauteile, soweit diese nicht anderweitig vorgesehen ist;
- Die Erzeugung von Elektrizität umfasst die Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität in Verbindung mit der Steuerung der entsprechenden Einrichtungen;
- Angewandte Elektrotechnik umfasst:
- allgemeine Anwendungen, z.B. elektrisches Heizen und Stromkreise für elektrische Beleuchtung;
- einige spezielle Anwendungen, entweder elektrische oder elektronische Anwendungen im eigentlichen Sinne, soweit sie nicht von anderen Sektionen der IPC umfasst sind. Sie schließen ein:
- elektrische Lichtquellen, auch Laser;
- Röntgentechnik;
- elektrische Plasmatechnik sowie die Erzeugung und Beschleunigung von elektrisch geladenen Teilchen oder Neutronen;
- Grundlegende elektronische Schaltkreise und deren Steuerung oder Regelung;
- Rundfunkübertragung und elektrische Nachrichtentechnik, einschließlich der elektromechanischen Umformer allgemein;
- Gruppen betreffend die Verwendung eines bestimmten Werkstoffes zur Herstellung eines beschriebenen Gegenstandes oder Bauteiles. In diesem Zusammenhang sollten die Abschnitte 56 bis 58 der Einführung in die Internationale Patentklassifikation beachtet werden.
- II. In dieser Sektion finden die folgenden allgemeinen Regeln Anwendung:
- Von den Ausnahmen unter I (c) abgesehen, wird jede elektrische Besonderheit oder jede für eine bestimmte, in einer der Sektionen der Internationalen Patentklassifikation außer Sektion H eingeordnete Tätigkeit, für ein Verfahren, ein Gerät, einen Gegenstand oder Artikel eigentümliche elektrische Teil stets in der Unterklasse für diese Tätigkeit, das Verfahren, das Gerät, den Gegenstand oder Artikel eingeordnet oder, wenn gemeinsame Baueinheiten gleicher Art betreffende Besonderheiten in der Klassenbezeichnung betroffen sind, werden sie in Verbindung mit der Tätigkeit, dem Verfahren, dem Gerät, Gegenstand oder Artikel in der Unterklasse eingeordnet, die eindeutig die allgemeine elektrische Anwendungen der in Frage stehenden Baueinheiten umfasst;
- Solche Anwendungen von elektrischen Einrichtungen allgemein oder im besonderen umfassen:
- therapeutische Verfahren und Geräte in A61;
- elektrische Verfahren und Geräte, die in verschiedenen Laboratoriums- oder industriellen Arbeitsabläufen entsprechend B01, B03 und B23K angewendet werden;
- elektrische Stromversorgung, elektrische Antriebe und elektrische Beleuchtung von Fahrzeugen allgemein und von Spezialfahrzeugen in der Untersektion "Transport" der Sektion B;
- elektrische Zündsysteme von Brennkraftmaschinen in F02P und von Verbrennungseinrichtungen allgemein in F23Q;
- den gesamten elektrischen Teil der Sektion G, nämlich die Messeinrichtungen einschließlich der Geräte zum Messen von elektrischen Veränderlichen, zum Prüfen, zum Signalgeben und zum Rechnen. Die Elektrizität wird in dieser Sektion allgemein als ein Hilfsmittel und nicht als Gegenstand selbst angesehen,
- Alle Anwendungen elektrischer Einrichtungen allgemeiner und spezieller Art gehen davon aus, dass der "grundsätzlich elektrische" Gesichtspunkt in Sektion H (siehe I (a)) behandelt wird, soweit die umfassten elektrischen "Grundbauelemente" betroffen sind. Diese Regel gilt auch für angewandte Elektrotechnik, siehe I (c), die in Sektion H selbst behandelt wird.
- III. In dieser Sektion treten die folgenden Sonderfälle auf:
- Von den allgemeinen Anwendungen, die von anderen Sektionen als der Sektion H umfasst werden, soll besonders erwähnt werden, dass elektrisches Heizen allgemein von den Unterklassen F24D oder F24H oder der Klasse F27 umfasst wird und dass elektrisches Beleuchten allgemein teilweise von der Klasse F21 umfasst wird, weil in Sektion H (siehe I (c)) Stellen in der Unterklasse H05B vorhanden sind, die dieselben technischen Gegenstände umfassen;
- In obigen beiden Fällen umfassen die Unterklassen der Sektion F, die die entsprechenden Gegenstände betreffen, im wesentlichen an erster Stelle sämtliche mechanischen Besonderheiten der Geräte oder Vorrichtungen, deren elektrischer Gesichtspunkt an sich von der Unterklasse H05B umfasst wird;
- Im Falle des Sachgebietes "Beleuchtung" soll unter einer mechanischen Besonderheit auch die materielle Anordnung der verschiedenen elektrischen Elemente, d.h. ihre geometrische oder physikalische Lage in Bezug zueinander, verstanden werden; dies wird von der Unterklasse F21V umfasst, doch ist für die Bauteile selbst und die grundsätzlichen Schaltungen die Sektion H zuständig. Das gleiche gilt für die elektrischen Lichtquellen, wenn diese mit Lichtquellen verschiedener Art kombiniert sind. Diese sind in H05B untergebracht, wogegen die räumliche Anordnung ihrer Kombinationselemente von den verschiedenen Unterklassen von F21 umfasst wird;
- Was das Sachgebiet "Heizen" anbelangt, sind nicht nur die elektrischen Bauteile und die Schaltpläne als solche von der Unterklasse H05B umfasst, sondern auch die elektrischen Besonderheiten ihrer Anordnung, sofern diese Fälle allgemeine Anwendung betreffen; die elektrischen Öfen sind dagegen gesondert zu betrachten. Die räumliche Zuordnung der elektrischen Bauteile in Öfen wird von der Sektion F umfasst. Bei einem Vergleich mit den Schaltungen für elektrisches Schweißen, die von der Unterklasse B23K in Verbindung mit dem Schweißen umfasst werden, zeigt sich, dass das elektrische Heizen durch die allgemeine Regel unter II nicht als umfasst angesehen werden kann.
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| H01 | Grundlegende elektrische Bauteile |
| | Anmerkung:- Verfahren, die nur ein technisches Gebiet umfassen, z.B. Trocknen, Überziehen, wofür besondere Vorkehrung getroffen ist, werden in der entsprechenden Klasse für dieses Gebiet klassifiziert.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" zu beachten. [7]
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| H01J | Elektrische Entladungsröhren oder Entladungslampen (Funkenstrecken H01T; Bogenlampen mit sich verbrauchenden Elektroden H05B; Teilchenbeschleuniger H05H) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nur Vorrichtungen zum Erzeugen, Beeinflussen oder Verwenden eines Elektronen- oder Ionenflusses, z.B. zum Steuern, Anzeigen oder Schalten eines elektrischen Stromes, zum Zählen elektrischer Impulse, zum Erzeugen von Licht oder anderen elektromagnetischen Schwingungen, z.B. Röntgenstrahlen, oder zum Trennen oder Analysieren von Strahlung oder Teilchen mit einem geschlossenen oder im wesentlichen geschlossenen Gehäuse, das ein ausgewähltes Gas, Dampf oder Vakuum enthält, von dessen Druck und Art die Eigenschaften der Vorrichtung abhängen. Lichtquellen unter Verwendung einer Kombination (anders als von Gruppe H01J 61/96 dieser Unterklasse umfasst) aus einer Entladung und anderen Arten der Lichterzeugung werden in H05B 35/00 behandelt.
- In dieser Unterklasse beziehen sich die Gruppen H01J 1/00-H01J 7/00 nur auf:
- Einzelheiten einer nicht besonders angegebenen Art einer Entladungsröhre oder -lampe oder
- Einzelheiten, die als anwendbar bei zwei oder mehr Arten von Röhren oder Lampen, wie in den Gruppen H01J 11/00, H01J 13/00, H01J 15/00, H01J 17/00, H01J 21/00, H01J 25/00, H01J 27/00, H01J 31/00, H01J 33/00, H01J 35/00, H01J 37/00, H01J 40/00, H01J 41/00, H01J 47/00, H01J 49/00, H01J 61/00, H01J 63/00 oder H01J 65/00 angegeben und nachstehend als Grundtypen bezeichnet, spezifiziert sind. Eine Einzelheit, die nur in Bezug auf Röhren oder Lampen eines einzigen Grundtyps beschrieben oder eindeutig nur bei solchen anwendbar ist, ist in der für Einzelheiten von Röhren oder Lampen dieses Grundtyps geeigneten Gruppe einzuordnen, z.B. H01J 17/04.
- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Lampe" umfasst auch Röhren, die ultraviolettes oder infrarotes Licht ausstrahlen.
- Es ist die Definition des Ausdrucks "Funkenstrecken" zu beachten, die in der dem Unterklassentitel von H01T folgenden Anmerkung gegeben ist. [4]
- Geräte oder Verfahren, die in besonderer Weise für die Herstellung elektrischer Entladungsröhren, Entladungslampen oder deren Teilen ausgebildet sind, werden in Gruppe H01J 9/00 eingeordnet.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseGasgefüllte Röhren | | ohne Innenelektrode; mit flüssiger Kathode; mit gasförmiger Kathode; mit fester Kathode | H01J 11/00-H01J 17/00 | Vakuumröhren | | Klassische Röhren: Röhren; Einzelheiten | H01J 21/00; H01J 19/00 | Laufzeitröhren: Röhren; Einzelheiten | H01J 25/00; H01J 23/00 | Ionenstrahlröhren | H01J 27/00 | Kathodenstrahlröhren: Röhren; Einzelheiten | H01J 31/00; H01J 29/00 | Röntgenröhren | H01J 35/00 | Röhren zur Bearbeitung oder Prüfung von Werkstoffen oder Gegenständen | H01J 37/00 | Besondere Röhren | | zum Austretenlassen von Elektronen oder Ionen; Massenspektrometer- oder Trennröhren | H01J 33/00; H01J 49/00 | zum Messen des Druckes von einge- führtem Gas, zum Evakuieren durch Ionendiffusion; Sekundäremissions- röhren, Elektronenvervielfacher- röhren; thermionische Generatoren | H01J 41/00-H01J 45/00 | Fotoelektrische Entladungsröhren; zum Nachweis einer Strahlung oder von Teilchen | H01J 40/00; H01J 47/00 | Entladungslampen | | Gasentladungslampen; Kathoden- strahl- oder Elektronenstrom- lampen; ohne Innenelektrode | H01J 61/00-H01J 65/00 | Einzelheiten | | Elektroden; Elektronenoptik; Gefäße; andere Einzelheiten | H01J 1/00-H01J 7/00 | Herstellung; Instandsetzen; Regenerieren; | | Rückgewinnung von Materialien | H01J 9/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen | H01J 99/00 |
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| H01J 3/00 | Einzelheiten von elektronenoptischen oder ionenoptischen Anordnungen oder von Ionenfallen, die zwei oder mehr Grundtypen von Entladungsröhren oder -lampen gemeinsam sind |
| H01J 3/14 | . | Anordnungen zum Fokussieren oder Reflektieren des Strahles oder Strahlenbündels (H01J 3/02 , H01J 3/04 haben Vorrang) |
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| H01J 3/16 | |