| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
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| | Kernphysik |
| G21 | Kernphysik; Kerntechnik |
| G21K | Verfahren und Vorrichtungen zur Handhabung von Teilchen oder einer elektromagnetischen Strahlung, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Bestrahlungsvorrichtungen; Gamma oder Röntgenstrahlmikroskope (Röntgentechnik H05G; Plasmatechnik H05H) [2] |
| G21K 1/00 | Anordnungen zur Handhabung von Strahlung oder von Teilchen, z.B. Fokussieren, Moderieren (Strahlungsfilter G21K 3/00) [2] |
| G21K 1/02 | . | unter Verwendung von Blenden, Kollimatoren [2] |
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| G21K 1/04 | . . | unter Verwendung veränderbarer Blenden, Verschlüsse, Chopper [Unterbrecher] [2] |
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| G21K 1/06 | . | unter Anwendung von Beugung, Brechung oder Reflexion, z.B. Monochromatoren (G21K 1/10 , G21K 7/00 haben Vorrang) [2] |
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| G21K 1/08 | . | Elektrische oder magnetische Ablenkung, Konzentrierung oder Fokussierung des Strahls (elektronenoptische Anordnungen in elektrischen Entladungsröhren H01J 29/46) [2] |
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| G21K 1/087 | |
| G21K 1/093 | |
| G21K 1/10 | . | Streuvorrichtungen; Absorptionsvorrichtungen [2] |
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| G21K 1/12 | . . | Resonanzabsorber oder Antriebsvorrichtungen dafür, z.B. für Mössbauer-Effekt- Vorrichtungen [3] |
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| G21K 1/14 | . | mit Ladungsaustausch-Vorrichtungen, z.B. zur Neutralisierung oder Änderung des Vorzeichens der elektrischen Ladungen von Strahlen (Erzeugen oder Beschleunigen neutraler Teilchenstrahlen H05H 3/00) [3] |
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| G21K 1/16 | . | mit Polarisierungs-Vorrichtungen, z.B. zur Erzielung eines polarisierten Ionenstrahls [3] |
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| G21K 3/00 | Strahlungsfilter, z.B. Röntgenstrahlenfilter [2] |
| G21K 4/00 | Bildschirme für die Umwandlung der räumlichen Verteilung von Röntgenstrahlen oder einer Teilchenstrahlung in ein sichtbares Bild, z.B. Fluoreszenzschirme (fotografische Verfahren mit Röntgenstrahlen-Verstärkern G03C 5/17; Entladungsröhren mit Leuchtschirmen H01J 1/62; Kathodenstrahlröhren für eine Umwandlung von Röntgenstrahlen mit optischem Ausgangssignal H01J 31/50) [3] |
| G21K 5/00 | Bestrahlungsvorrichtungen (Ausbildung von Reaktoren für Bestrahlungszwecke G21C 23/00; Entladungsröhren zur Bestrahlung H01J 33/00 , H01J 37/00) [2] |
| G21K 5/02 | . | ohne strahlbildende Einrichtungen [2] |
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| G21K 5/04 | . | mit strahlbildenden Einrichtungen [2] |
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| G21K 5/08 | . | Haltevorrichtungen für Targets oder für zu bestrahlende Gegenstände [2] |
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| G21K 5/10 | . | mit Vorkehrung für eine Relativbewegung zwischen der Strahlenquelle und dem zu bestrahlenden Gegenstand [3] |
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| G21K 7/00 | Gamma- oder Röntgenstrahlmikroskope [2] |