| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
|
| | Kernphysik |
| G21 | Kernphysik; Kerntechnik |
| G21D | Kernkraftwerke (elektrische oder magnetische Analogrechner, z.B. Simulatoren, für Kernphysik G06G 7/54) |
| G21D 1/00 | Einzelheiten eines Kernkraftwerkes (Steuerung oder Regelung G21D 3/00) |
| G21D 1/02 | . | Anordnung der Hilfsausrüstung |
|
| G21D 1/04 | . | Pumpenanordnungen (durch Mittel innerhalb des Reaktordruckgefäßes G21C 15/24; elektrodynamische Pumpen H02K 44/02) |
|
| G21D 3/00 | Steuerung oder Regelung eines Kernkraftwerkes (Steuerung oder Regelung der Kernreaktion allgemein G21C 7/00) |
| G21D 3/02 | |
| G21D 3/04 | . | Sicherheitsanordnungen (Reaktor-Notschutz G21C 9/00) |
|
| G21D 3/06 | . . | auf Fehler innerhalb der Anlage ansprechend (in dem Reaktor G21C 9/00) |
|
| G21D 3/08 | . | Regelung von irgendwelchen Parametern in der Anlage |
|
| G21D 3/10 | . . | durch Kombination einer vom Neutronenfluss abzuleitenden Veränderlichen mit anderen zu regelnden Veränderlichen, z.B. abgeleitet von der Temperatur, vom Kühlmittelfluss, vom Druck |
|
| G21D 3/12 | . . | durch Einstellung des Reaktors in Abhängigkeit nur von Änderungen der Maschinenbelastung |
|
| G21D 3/14 | . . . | Ändern des Kühlmittelflusses |
|
| G21D 3/16 | . . . | Ändern der Reaktivität |
|
| G21D 3/18 | . . | durch Einstellung der Anlage außerhalb des Reaktors nur in Abhängigkeit von einer Änderung der Reaktivität |
|
| G21D 5/00 | Anordnungen an Reaktoren und der Maschine, in der die im Reaktor erzeugte Wärme in mechanische Energie umgewandelt wird |
| G21D 5/02 | . | Reaktor und Maschine in baulicher Vereinigung, z.B. ortsveränderlich |
|
| G21D 5/04 | . | Reaktor und Maschine nicht baulich vereinigt |
|
| G21D 5/06 | . . | mit einem die Maschine treibenden Medium, das durch den Reaktorkern zirkuliert |
|
| G21D 5/08 | . . | mit einem die Maschine treibenden Medium, das in einem Wärmetauscher durch das Reaktorkühlmittel erwärmt wird |
|
| G21D 5/10 | . . . | Flüssiges Arbeitsmedium, teilweise durch den Reaktor erwärmt und durch eine Wärmequelle außerhalb des Kerns verdampft, z.B. durch eine Ölheizung |
|
| G21D 5/12 | . . . | Flüssiges Arbeitsmedium, durch das Reaktorkühlmittel verdampft |
|
| G21D 5/14 | . . . . | und außerdem durch das Kühlmittel überhitzt |
|
| G21D 5/16 | . . . . | durch eine gesonderte Wärmequelle überhitzt |
|
| G21D 7/00 | Anordnungen zur unmittelbaren Erzeugung von elektrischer Energie aus Fusions- oder Spaltreaktionen (elektrische Energie aus radioaktiven Quellen G21H 1/00) |
| G21D 7/02 | . | mittels magnetohydrodynamischer Generatoren |
|
| G21D 7/04 | . | mittels thermoelektrischer Elemente (bauliche Vereinigung eines Brennstoffelementes mit einem thermoelektrischen Element G21C 3/40; thermoelektrische Elemente an sich H01L 35/00 , H01L 37/00) |
|
| G21D 9/00 | Anordnungen zum Erzeugen von Wärme außer für Umwandlungszwecke in Kraft, z.B. zum Heizen von Gebäuden |