| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
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| | Kernphysik |
| G21 | Kernphysik; Kerntechnik |
| G21B | Fusionsreaktoren (unkontrollierte Reaktoren G21J) |
| | Sachverzeichnis der UnterklasseThermonukleare Fusionsreaktoren | G21B 1/00 | Fusionsreaktoren mit niedriger Temperatur | G21B 3/00 |
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| G21C | Kernreaktoren (Analogrechner hierfür G06G 7/54; Fusionsreaktoren, Hybridreaktoren mit Kernspaltung und -fusion G21B; Kernsprengstoffe G21J) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G21D | Kernkraftwerke (elektrische oder magnetische Analogrechner, z.B. Simulatoren, für Kernphysik G06G 7/54) |
| G21F | Schutz gegen Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, Korpuskularstrahlung oder Teilchenbeschuss; Behandlung von radioaktiv verseuchtem Material; Entseuchungseinrichtungen (Strahlungsschutz durch pharmazeutische Mittel A61Q 17/00; in Raumfahrzeugen B64G; in Verbindung mit einem Reaktor G21C 11/00; in Verbindung mit Röntgen-Röhren H01J 35/16; in Verbindung mit Röntgen-Apparaten H05G 1/02) |
| G21G | Umwandlung chemischer Elemente; radioaktive Quellen (Anwendungen von Strahlung allgemein G21H 5/00; Arbeiten mit Teilchen, z.B. Neutronen, oder mit elektromagnetischer Strahlung, soweit nicht anderweitig vorgesehen, G21K) [2] |
| G21H | Energiegewinnung aus radioaktiven Quellen; Anwendungen von Strahlung aus radioaktiven Quellen; Nutzbarmachung von kosmischer Strahlung (Messung von Kern- oder Röntgenstrahlung G01T; Fusions-Reaktoren G21B; Kernreaktoren G21C; Halbleiterbauelemente, die für elektromagnetische oder korpuskulare Strahlung empfindlich sind H01L 31/00) |
| G21J | Kernsprengstoffe; deren Anwendungen (elektrische oder magnetische Analogrechner, z.B. Simulatoren, für die Kernphysik G06G 7/54) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst unkontrollierbare Spaltungs- oder Fusionsreaktionen.
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| G21K | Verfahren und Vorrichtungen zur Handhabung von Teilchen oder einer elektromagnetischen Strahlung, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Bestrahlungsvorrichtungen; Gamma oder Röntgenstrahlmikroskope (Röntgentechnik H05G; Plasmatechnik H05H) [2] |