GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
Hierarchische Anzeige einschalten: G12G12Einzelheiten von Instrumenten
Hierarchische Anzeige einschalten: G12BG12BEinzelheiten von Instrumenten oder vergleichbare Einzelheiten anderer Geräte, soweit nicht anderweitig vorgesehen
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst nur Einzelheiten, die nicht auf Messinstrumente oder sonstige, von einer einzigen Klasse umfasste Geräte beschränkt sind.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht:
    • Einzelheiten, die von irgendeiner anderen Unterklasse der Sektionen A, F, G oder H umfasst werden. Insbesondere sind auf Messinstrumente beschränkte Einzelheiten von den zuständigen Unterklassen von Klasse G01, z.B. G01D, umfasst;
    • auf elektrische Geräte beschränkte bauliche Einzelheiten, z.B. Gehäuse, Abschirmungen; diese werden von H05K oder der zuständigen Unterklasse in Sektion H umfasst.
  3. Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, besonders die Definition des Begriffs "Messen" in Anmerkung (2) nach dem Titel von Klasse G01.
Sachverzeichnis der Unterklasse
Fühlelemente, die eine Bewegung oder Verschiebung bewirken; Einzelheiten von BewegungenG12B 1/00; G12B 3/00
Einstellung von Lage oder Stellung; Ausgleich von TemperaturwirkungenG12B 5/00; G12B 7/00
Gehäuse, Abstützungen; AnzeigeinstrumenteG12B 9/00; G12B 11/00
EichenG12B 13/00
Kühlen; AbschirmenG12B 15/00; G12B 17/00
Einzelheiten von Geräten für rastersondenmikroskopische MethodenG12B 21/00