GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
Hierarchische Anzeige ausschalten: G10G10Musikinstrumente; Akustik
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst alle tonerzeugenden Vorrichtungen, gleichgültig ob sie als musikalisch angesehen werden oder nicht.
  2. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Musikinstrument" schließt Vorrichtungen nicht aus, die nur ein einziges Tonsignal erzeugen.
  3. Im Folgenden wird ein Sachverzeichnis der Klasse anstelle der Sachverzeichnisse der Unterklassen gegeben. Hiernach ist der Inhalt der verschiedenen Unterklassen nach drei Haupttypen gruppiert, nämlich:
    • Instrumente mit tonerzeugendem Luftstrom;
    • Saiten-Instrumente;
    • Schlag-Instrumente; wonach sich offensichtlich die Mehrzahl der Instrumente eingliedern lässt.
  4. Es gibt natürlich Instrumente, deren Arbeitsweise nicht klar zu einer der in Anmerkung (3) genannten drei Typen gehört. Sie entsprechen den Gruppen G10D 17/00 oder G10K 7/00, G10K 9/00 oder G10K 15/04. Alle anderen Gruppen finden normalerweise einen bestimmten Platz.
Sachverzeichnis der Klasse
Akustik; Arbeiten mit Schallwellen
Analyse oder Synthese von Sprache; SpracherkennungG10L
Verfahren oder Einrichtungen zum Übertragen von Schall oder Schutz gegen Schall, soweit nicht anderweitig vorgesehenG10K 11/00, G10K 13/00
Akustik, soweit nicht anderweitig vorgesehenG10K 15/00
Instrumente mit tonerzeugendem Luftstrom
Allgemeine Merkmale; Einzel- heiten, ZubehörG10D 7/00; G10D 9/00
Orgeln, Harmonien, ähnliche InstrumenteG10B 1/00, G10B 3/00
Akkordeons, Konzertinas, ähnliche Instrumente; andere Arten von InstrumentenG10D 11/00; G10D 7/00
Pfeifen; Sirenen; HörnerG10K 5/00-G10K 9/00
Saiten-Instrumente
Allgemeine Kennzeichen; Einzelheiten, ZubehörG10D 1/00; G10D 3/00
Klaviere und ähnliche In- strumente; Werkzeuge und Verfahren zum Herstellen oder UnterhaltenG10C 1/00, G10C 3/00; G10C 9/00
Andere Arten von InstrumentenG10D 1/00
Schlag-Instrumente
Glocken, Rasseln oder ähnliche InstrumenteG10K 1/00, G10K 3/00
Andere InstrumenteG10D 13/00
Andere besondere Vorrichtungen: Vorrichtungen unter Verwendung unbestimmter Prinzipien; Kombina- tionen von Instrumenten; Musikzubehör
Elektrophonische MusikinstrumenteG10H
Automatische MusikinstrumenteG10F
Sirenen; Vorrichtungen mit VibratorenG10K 7/00; G10K 9/00
Kombinationen: von Klavieren mit anderen Musikinstrumenten; von anderen InstrumentenG10C 5/00; G10D 15/00
MusikzubehörG10G
Instrumente, soweit nicht anderweitig vorgesehenG10D 17/00