GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
Hierarchische Anzeige ausschalten: G09G09Unterricht; Geheimschrift; Anzeige; Reklame; Siegel
Hierarchische Anzeige ausschalten: G09FG09FAnzeige-, Reklamewesen; Zeichen; Etiketten oder Namensschilder; Siegel (Schaukästen A47FMuster oder Bilder, gekennzeichnet durch besondere oder ungewöhnliche Effekte, z.B. Veränderung, B44F 1/00Aufstellung von Wegweisern oder Verkehrszeichen E01F 9/00Beleuchtung allgemein F21Anordnungen zum Steuern oder Regeln von Lichtstrahlen G02F 1/00sichtbare Signalisiereinrichtungen oder -geräte G08B 5/00Verkehrssteuer- oder -regelsysteme G08GAnordnungen oder Schaltungen zur Steuerung oder Regelung von Anzeigevorrichtungen mit statischen Mitteln zur Darstellung veränderlicher Informationen G09Gstatische Anzeigemittel mit integraler Verknüpfung einer Vielzahl von Lichtquellen H01J , H01K , H01L , H05B 33/12)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Zeichen" wird zum Bezeichnen einer Markierung oder einer Anzeige verwendet, die dazu dient, etwas erkennbar zu machen. Die dabei dargestellte Information ist unveränderlich, auch wenn sie nur kurzzeitig aufleuchtet; daher umfasst diese Unterklasse beispielsweise Reklame- und Anzeigeflächen, oder leuchtende oder beispielsweise lichtreflektierende Sicherheitsvorrichtungen. [3]
  2. Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" zu beachten. [7]
Sachverzeichnis der Unterklasse
INFORMATION UND REKLAMEWESEN
Zeigen von MusternG09F 5/00
Für nicht veränderliche Information:
Schautafeln; Etiketten oder Anhängezettel; Zeichen, Schilder, BuchstabenG09F 1/00; G09F 3/00; G09F 7/00
Für veränderliche Information:
Kombination von Elementen; Bewegen der vollständigen InformationG09F 9/00; G09F 11/00
Leuchtschilder; Lichtreklame oder -anzeigeG09F 13/00
Träger zum Anschlagen von Zetteln und für Reklame: Tafeln; Banner; besondere Gegenstände; andere TrägerG09F 15/00; G09F 17/00; G09F 23/00; G09F 19/00
METHODEN DES ANZEIGE- ODER REKLAMEWESENS
durch Bewegung; hörbar; audiovisuell; andereG09F 21/00; G09F 25/00; G09F 27/00; G09F 19/00