| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
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| G09 | Unterricht; Geheimschrift; Anzeige; Reklame; Siegel |
| G09B | Unterrichts- oder Vorführungsgeräte; Geräte zum Unterrichten oder für die Verständigung mit Blinden, Tauben oder [Taub-]Stummen; Modelle; Planetarien; Globen; Landkarten; grafische Darstellungen (Einrichtungen für psychotechnische Eignungsprüfung oder zum Prüfen der Reaktionszeit A61B 5/16; Spiele, Sportgeräte, Belustigungen A63; Projektoren, Projektionsschirme G03B) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Simulatoren, die als Unterrichts- oder Übungsvorrichtung betrachtet werden, was der Fall ist, wenn sie wahrnehmbare Empfindungen liefern, die der Schüler in Wirklichkeit aufgrund der durch ihn vorgenommenen Handlungen erfahren würde;
- Modelle von Gebäuden, Anlagen oder dgl.
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Simulatoren, die lediglich die Wirkungsweise einer Vorrichtung oder eines Systems durch Rechenvorgänge demonstrieren oder veranschaulichen und daher nicht als Unterrichts- oder Vorführgeräte angesehen werden können; solche Simulatoren werden von der Klasse G06 umfasst, falls anderweitig keine Stelle vorgesehen ist;
- Bauteile von Simulatoren, falls mit wirklichen Vorrichtungen oder Maschinen identisch; diese werden von den zuständigen Unterklassen für diese Vorrichtungen oder Maschinen umfasst (und nicht von G09).
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G09C | Ver- oder Entschlüsselungsgeräte für Geheimschrift oder andere Zwecke, bei denen Geheimhaltung erforderlich ist (Geheimer Nachrichtenverkehr H04K; Anordnungen für die Übertragung geheimer digitaler Information H04L 9/00) |
| G09D | Eisenbahn- oder ähnliche Zeit- oder Fahrgeldtabellen; Dauerkalender (Kalenderblöcke B42D 5/04; durch Uhrwerk angetrieben G04B; mit Rechenmitteln G06C) |
| G09F | Anzeige-, Reklamewesen; Zeichen; Etiketten oder Namensschilder; Siegel (Schaukästen A47F; Muster oder Bilder, gekennzeichnet durch besondere oder ungewöhnliche Effekte, z.B. Veränderung, B44F 1/00; Aufstellung von Wegweisern oder Verkehrszeichen E01F 9/00; Beleuchtung allgemein F21; Anordnungen zum Steuern oder Regeln von Lichtstrahlen G02F 1/00; sichtbare Signalisiereinrichtungen oder -geräte G08B 5/00; Verkehrssteuer- oder -regelsysteme G08G; Anordnungen oder Schaltungen zur Steuerung oder Regelung von Anzeigevorrichtungen mit statischen Mitteln zur Darstellung veränderlicher Informationen G09G; statische Anzeigemittel mit integraler Verknüpfung einer Vielzahl von Lichtquellen H01J , H01K , H01L , H05B 33/12) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Zeichen" wird zum Bezeichnen einer Markierung oder einer Anzeige verwendet, die dazu dient, etwas erkennbar zu machen. Die dabei dargestellte Information ist unveränderlich, auch wenn sie nur kurzzeitig aufleuchtet; daher umfasst diese Unterklasse beispielsweise Reklame- und Anzeigeflächen, oder leuchtende oder beispielsweise lichtreflektierende Sicherheitsvorrichtungen. [3]
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" zu beachten. [7]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G09G | Anordnungen oder Schaltungen zur Steuerung oder Regelung von Anzeigevorrichtungen mit statischen Mitteln zur Darstellung veränderlicher Informationen (Beleuchtung allgemein F21; Anordnungen zur bildlichen Darstellung von elektrischen Größen oder Wellenformen G01R 13/00; Geräte oder Anordnungen zum Steuern oder Regeln von Lichtstrahlen G02F 1/00; Zeitanzeige durch visuelle Einrichtungen G04B 19/00 , G04C 17/00 , G04G 9/00; Anordnungen für die Datenübertragung zwischen Peripherie-Einrichtungen eines Rechners und dem Rechner selbst G06F 3/00; sichtbare Signalisieranordnungen oder -vorrichtungen G08B 5/00; Verkehrssteuer- oder -regelsysteme G08G; Anzeigewesen, Reklamewesen, Zeichen G09F , z.B. statische Anzeigevorrichtungen mit einer Vereinigung einer Anzahl getrennter Lichtquellen oder Lichtsteuerelemente G09F 9/00; statische Anzeigevorrichtungen mit integraler Vereinigung einer Anzahl von Lichtquellen H01J , H01K , H01L , H05B 33/12; Schaltungen in Impulszählern zum Anzeigen des Ergebnisses H03K 21/18; Codieren, Decodieren oder Codeumsetzung allgemein H03M; Wiedergabe eines Bildes oder Musters [Rasters] mittels elektrischer Signale, die Elementen davon entsprechen und die durch Abtasten des Originals [Scannen] entstanden sind H04N) [3, 4, 5] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst Anzeigevorrichtungen, d.h. Anordnungen oder Schaltungen zur Aufbereitung von Steuer- oder Regelsignalen für die sichtbare Darstellung, z.B. für den Aufruf, den Empfang, die Speicherung, die Regenerierung, die Codierung, die Decodierung, die Adressierung von Steuer- oder Regelsignalen. [3]
- Diese Unterklasse umfasst nicht die aufbaumäßigen Einzelheiten von Anzeigevorrichtungen, wie Tafeln oder Röhren an sich, oder den Zusammenbau einzelner Lichtquellen, was von den zuständigen Unterklassen umfasst wird, z.B. H01J, H01K, H01L, G02F, G09F, H05B. [3]
- Im Gegensatz zu H04N, wo Anzeige-Vorrichtungen für kontinuierliche Helligkeitswerte-Darstellung eingeordnet werden, ist die Unterklasse G09G auf Vorrichtungen beschränkt, die nur eine Anzahl von diskreten Helligkeitswerten darstellen, z.B. sichtbare/unsichtbare. [3]
- Der sichtbare Effekt kann erzielt werden mittels eines durch einen Elektronenstrahl abgetasteten Leuchtschirms, direkt mittels gesteuerter Lichtquellen, mittels Projektion des Lichts gesteuerter Lichtquellen auf Zeichen, Symbole oder deren Elemente, die auf einem Träger aufgezeichnet sind oder mittels elektrischen, magnetischen oder akustischen Steuerns oder Regelns der Parameter von Lichtstrahlen einer unabhängigen Quelle. [3]
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