| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
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| G08 | Signalwesen (Anzeige- oder Sichtvorrichtungen an sich G09F; Übertragung von Bildern H04N) |
| G08B | Signalisier- oder Rufsysteme; Befehlstelegrafen; Alarmsysteme (Signalisieranordnungen an Fahrzeugen B60Q , B62D 41/00; Signalsysteme oder Vorrichtungen der Eisenbahn B61L; an Fahrrädern B62J 3/00 , B62J 6/00; Tresore oder Panzerkammern mit Alarmvorrichtungen E05G; Signalisier- oder Alarmvorrichtungen in Bergwerken E21F 17/18; empfindliche Messinstrumente oder -fühler, siehe die zuständigen Unterklassen von G01; Verkehrsregelungssysteme G08G; visuelle Anzeigeeinrichtungen G09; tonerzeugende Vorrichtungen G10; Funkwellen- oder Nahfeld-Rufsysteme H04B 5/00 , H04B 7/00; Anordnungen für das selektive Rufen von einer Station zur anderen H04Q 7/00 , H04Q 9/00; Lautsprecher, Mikrofone, Schallplatten-Tonabnehmer oder ähnliche akustische elektromechanische Wandler H04R) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst auch Einrichtungen zum Erkennen oder Unschädlichmachen von Einbrechern.
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- das bloße Vorsehen einer hörbaren oder sichtbaren Signalvorrichtung an einem Mess- oder Schaltgerät;
- Alarmsysteme zum Anzeigen dafür, dass eine besondere Veränderliche einen vorbestimmten Wert über- oder unterschritten hat; diese Alarmsysteme werden von den zuständigen Unterklassen von Klasse G01 zum Messen jener Veränderlichen umfasst;
- Alarme für besondere Verfahren oder Arten von Maschinen oder Geräten; diese werden von den zuständigen Unterklassen für die Verfahren, Maschinen oder Geräte umfasst.
- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Systeme" umfasst auch besondere Vorrichtungen dafür.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G08B 1/00 | Systeme zum Signalisieren, gekennzeichnet allein durch die Art der Übertragung des Signals |
| G08B 1/02 | . | nur mit mechanischer Übertragung |
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| G08B 1/04 | . | mit hydraulischer Übertragung; mit pneumatischer Übertragung |
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| G08B 1/06 | |
| G08B 1/08 | . | mit elektrischer Übertragung |
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| G08B 3/00 | Hörbare Signalisiersysteme oder -vorrichtungen; hörbare Personenrufsysteme oder -vorrichtungen (hörbare Anzeige von Zeitsignalen G04B 21/00 , G04C 21/00) |
| G08B 3/02 | . | nur mit mechanischer Übertragung |
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| G08B 3/06 | . | mit hydraulischer Übertragung; mit pneumatischer Übertragung |
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| G08B 3/10 | . | mit elektrischer Übertragung; mit elektromagnetischer Übertragung |
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| G08B 3/14 | |
| G08B 5/00 | Sichtbare Signalisiersysteme oder -vorrichtungen, z.B. Personenrufsysteme oder -vorrichtungen, Fernanzeige von besetzten Sitzen (Darstellung von Zeitsignalen G04B 19/00 , G04C 17/00 , G04C 19/00 , G04G 9/00; Darstellung einer numerischen Information G09F; Fahnen und Banner G09F) |
| G08B 5/02 | . | mit nur mechanischer Übertragung |
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| G08B 5/06 | . | mit hydraulischer Übertragung; mit pneumatischer Übertragung |
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| G08B 5/14 | . . | mit um einen Zapfen sich bewegendem Anzeigeelement, z.B. drehbare Klappe, Drehflügel |
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| G08B 5/16 | . . . | mit Rückstellvorrichtungen, die eine besondere Bedienung erfordern, um das Anzeigeelement zurückzuführen |
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| G08B 5/18 | . . | mit geradlinig sich bewegendem Anzeigeelement |
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| G08B 5/20 | . . . | mit Rückstellvorrichtungen, die eine besondere Bedienung zum Zurückführen des Anzeigeelements erfordern |
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| G08B 5/22 | . | mit elektrischer Übertragung; mit elektromagnetischer Übertragung |
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| G08B 5/24 | . . | mit einem um einen Drehzapfen sich bewegenden Anzeigeelement, z.B. Drehklappe, Drehflügel |
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| G08B 5/26 | . . . | mit Rückstellvorrichtungen, die eine besondere Bedienung zum Zurückführen des Anzeigeelements erfordern |
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| G08B 5/28 | . . . | mit Klappe oder Arm, die mit Scharnieren versehen sind |
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| G08B 5/30 | . . . | mit drehenden oder schwingenden Elementen, z.B. Flügeln |
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| G08B 5/32 | . . | mit einem sich geradlinig bewegenden Anzeigeelement |
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| G08B 5/34 | . . . | mit Rückstellvorrichtungen, die eine besondere Bedienung zum Zurückführen des Anzeigeelements erfordern |
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| G08B 5/36 | . . | mittels sichtbarer Lichtquellen |
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| G08B 5/38 | |
| G08B 5/40 | . | mittels Rauch, Feuer oder gefärbter Gase (Himmelsschreiben G09F 21/16) |
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| G08B 6/00 | Tastbare Signalisiersysteme oder -vorrichtungen, z.B. Personenrufsysteme (Zeitanzeige durch Abtasten G04B 25/02; Hörhilfen für Schwerhörige H04R 25/00) [6] |
| G08B 7/00 | Signalisiersysteme, die mehr als eine der Gruppen G08B 3/00-G08B 6/00 betreffen (Kombination von Darstellungsanordnungen mit hörbarer Ankündigung G09F 27/00); Personenrufsysteme, die mehr als eine der Gruppen G08B 3/00-G08B 6/00 betreffen |
| G08B 7/02 | . | mit mechanischer Übertragung |
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| G08B 7/04 | . | mit hydraulischer Übertragung; mit pneumatischer Übertragung |
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| G08B 7/06 | . | mit elektrischer Übertragung |
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| G08B 7/08 | |
| G08B 9/00 | Befehlstelegrafengeräte, d.h. Einrichtungen zum Übermitteln eines Befehls, den der Benutzer aus einer begrenzten Anzahl verschiedener Befehle auswählt, z.B. Befehlsübermittlung auf Schiffen von der Brücke zum Maschinenraum (Signalisiergeräte in Bergwerken E21F 17/18) |
| G08B 9/02 | |
| G08B 9/04 | . . | Einrichtungen zum Aufzeichnen des Arbeitens der Geräte |
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| G08B 9/06 | . . | Einrichtungen zum Anzeigen einer Unstimmigkeit zwischen den gegebenen und den ausgeführten Befehlen |
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| G08B 9/08 | |
| G08B 9/10 | |
| G08B 9/12 | |
| G08B 9/14 | . | hydraulisch; pneumatisch |
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| G08B 9/16 | |
| G08B 9/18 | . . | durch Ändern des Orts des Medienflusses |
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| G08B 9/20 | . . | durch Ändern des Drucks des Mediums |
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| G08B 13/00 | Alarme bei Einbruch, Diebstahl oder unbefugtem Eintritt (Fahrzeugdiebstahlalarme B60R 25/10; periodische Diebstahlalarme B62H 5/00) |
| G08B 13/02 | . | Mechanische Alarmauslösung |
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| G08B 13/04 | . . | durch Brechen von Glas |
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| G08B 13/06 | . . | durch unbefugtes Einwirken auf ein Schloss oder eine Verschließvorrichtung (Alarmschlösser E05B 45/00; Alarmvorrichtungen an Safes E05G 1/10) |
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| G08B 13/08 | . . | durch Öffnen, z.B. von Türen, Fenstern, Schubkästen, Fensterläden, Vorhängen, Jalousien |
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| G08B 13/10 | . . | durch Druck auf Fußböden, Fußbodenbeläge, Treppenstufen, Zahltische oder Ladenkassen |
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| G08B 13/12 | . . | durch das Zerstören oder Beeinträchtigen von gespannten Schnüren oder Drähten |
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| G08B 13/14 | . . | durch Anheben oder versuchtes Wegnehmen von tragbaren Gegenständen |
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| G08B 13/16 | . | Alarmauslösung durch Einwirken von mechanischen Schwingungen in Luft oder anderen Medien |
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| G08B 13/18 | . | Auslösen durch Einwirken von Wärme, Licht oder Strahlung kürzerer Wellenlänge; Auslösen durch Eindringen einer Wärme- oder Lichtquelle oder einer Quelle einer Strahlung kürzerer Wellenlänge |
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| G08B 13/181 | . . | mittels Systemen zum Nachweis von aktiv ausgesendeter Strahlung [5] |
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| G08B 13/183 | . . . | durch Unterbrechung eines ausgesandten Strahls oder einer Schranke (Lichtschranken G01V 8/10) [5] |
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| G08B 13/184 | . . . . | mittels Strahlungsreflektoren [5] |
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| G08B 13/186 | . . . . | mittels Lichtleitern, z.B. optischen Fasern [5] |
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| G08B 13/187 | . . . | durch Interferenz eines Strahlungsfelds [5] |
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| G08B 13/189 | . . | mittels Systemen zum Nachweis von passiv ausgesendeter Strahlung [5] |
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| G08B 13/19 | . . . | Systeme zum Nachweis von Infrarot- Strahlung [5] |
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| G08B 13/191 | . . . . | durch pyroelektrische Sensoren [5] |
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| G08B 13/193 | . . . . | durch Fokussiereinrichtungen [5] |
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| G08B 13/194 | . . . | mittels Systemen zur Abtastung und Speicherung von Bildern [5] |
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| G08B 13/196 | . . . . | durch Fernsehkameras [5] |
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| G08B 13/20 | . | Betätigung durch Ändern des Mediumdruckes |
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| G08B 13/22 | |
| G08B 13/24 | . . | durch Interferenz mit einer elektromagnetischen Feldverteilung |
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| G08B 13/26 | . . | durch die Nähe eines Eindringlings, der eine Kapazitäts- oder Induktivitätsänderung eines Stromkreises verursacht |
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| G08B 15/00 | Kenntlichmachen, Erschrecken oder Unschädlichmachen von Einbrechern, Dieben oder Eindringlingen, z.B. durch Sprengstoff (Einbrecherfallen oder dgl. an Safes E05G 5/02) |
| G08B 15/02 | . | mit Rauch, Gas, gefärbtem oder riechbarem Puder bzw. gefärbter oder riechbarer Flüssigkeit |
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| G08B 17/00 | Feueralarme; auf eine Explosion ansprechende Alarme (auf Temperatur ansprechende Elemente G01K) |
| G08B 17/02 | . | Mechanische Auslösung des Alarms, z.B. durch Drahtbruch |
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| G08B 17/04 | . | Hydraulische oder pneumatische Auslösung des Alarms, z.B. durch Änderung des Mediendrucks |
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| G08B 17/06 | . | Elektrische Auslösung des Alarms, z.B. mittels eines thermisch betätigten elektrischen Schalters (thermisch betätigte elektrische Schalter an sich H01H 37/00) |
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| G08B 17/08 | . | die Auslösung schließt die Verwendung explosiver Mittel ein |
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| G08B 17/10 | . | Auslösung durch die Anwesenheit von Rauch oder Gasen |
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| G08B 17/103 | . . | mittels einer Licht aussendenden und empfangenden Vorrichtung [5] |
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| G08B 17/107 | . . . | zum Nachweis von durch Rauch erzeugtem Streulicht [5] |
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| G08B 17/11 | . . | mittels einer Ionisationskammer zum Nachweis von Rauch oder Gas (Vakuummesser unter Ausnutzung von Ionisationseffekten G01L 21/30; Gasanalyse durch Untersuchung der Ionisation G01N 27/62) [5] |
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| G08B 17/113 | . . . | Konstruktive Einzelheiten (Entladungsröhren zum Messen des Druckes von eingeführtem Gas oder zum Nachweis von Gasen allgemein H01J 41/02) [5] |
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| G08B 17/117 | . . | mittels einer Nachweisvorrichtung für bestimmte Gase, z.B. Verbrennungsprodukte, die durch Feuer erzeugt werden (G08B 17/103 , G08B 17/11 haben Vorrang; Untersuchen oder Analysieren von Gasen allgemein G01N , z.B. durch Anwendung elektrischer Mittel G01N 27/00) [5] |
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| G08B 17/12 | . | Auslösung durch die Anwesenheit einer Strahlung oder von Teilchen, z.B. Infrarotstrahlung, Ionen |
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| G08B 19/00 | Alarme, die auf zwei oder mehr unterschiedliche, unerwünschte oder anomale Zustände ansprechen, z.B. Einbruch und Feuer, anomale Temperatur und anomale Strömungsgeschwindigkeit |
| G08B 19/02 | . | Alarme, die auf die Bildung oder eine vorauszusehende Bildung von Eis ansprechen (Anzeigen der Wetterlage G01W 1/00) |
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| G08B 21/00 | Alarme, die auf einen einzigen angegebenen, unerwünschten oder anomalen Zustand ansprechen und anderweitig nicht vorgesehen sind |
| G08B 21/02 | . | Alarme zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen [7] |
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| G08B 21/04 | . . | ansprechend auf Nichtaktivität, z.B. von älteren Personen (G08B 21/06 hat Vorrang) [7] |
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| G08B 21/06 | . . | einen Schlafzustand anzeigend, z.B. Einschlafalarme (Sicherheitseinrichtungen für Regelungen oder Steuerungen von Antriebseinheiten von Fahrzeugen, die auf Fahruntüchtigkeit des Fahrers ansprechen B60K 28/06) [7] |
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| G08B 21/08 | . . | ansprechend auf die Anwesenheit von Personen in einem Wasserbehälter, z.B. Schwimmbecken; ansprechend auf einen anomalen Zustand eines Wasserbehälters [7] |
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| G08B 21/10 | . . | ansprechend auf Katastrophen, z.B. Tornados, Erdbeben (Seismologie G01V 1/00; Anzeigen der Wetterlage G01W 1/00) [7] |
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| G08B 21/12 | . . | ansprechend auf unerwünschte Emission von Substanzen, z.B. Verschmutzungsalarme (Alarme an Pipelines F17D 3/01) [7] |
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| G08B 21/14 | . . . | Alarme für giftige Gase (G08B 21/16 hat Vorrang) [7] |
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| G08B 21/16 | . . . | Alarme für brennbare Gase [7] |
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| G08B 21/18 | |
| G08B 21/20 | . . | ansprechend auf Feuchtigkeit [7] |
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| G08B 21/22 | . . | ansprechend auf die An- oder Abwesenheit von Personen [7] |
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| G08B 21/24 | . . | Erinnerungsalarme, z.B. Anti-Verlust-Alarme (Vorrichtungen zum Verhindern des Verlorengehens von Taschen oder dgl. A45C 13/24) [7] |
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| G08B 23/00 | Alarme, die auf nicht angegebene, unerwünschte oder anomale Zustände ansprechen |
| G08B 25/00 | Alarmsysteme, bei denen der Ort des Alarmzustandes an eine Zentralstation signalisiert wird, z.B. Feuer- oder Polizei-Telegrafensysteme |
| G08B 25/01 | . | gekennzeichnet durch das Übertragungsmedium [5] |
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| G08B 25/04 | . . | mittels einer einzelnen Signalleitung, z.B. in einer geschlossenen Schleife [5] |
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| G08B 25/06 | . . | mittels Stromübertragungsleitungen (Systeme zur Übertragung von Informationen allgemein über Stromverteilungsleitungen H04B 3/54) [5] |
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| G08B 25/08 | . . | mittels Nachrichtenübertragungsleitungen (Fernsprechsysteme kombiniert mit Alarmsystemen H04M 11/04) [5] |
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| G08B 25/10 | . . | mittels drahtlosen Übertragungssystemen [5] |
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| G08B 25/12 | . | handbetätigte Anordnungen zur Übertragung von Notfallalarmen [5] |
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| G08B 25/14 | . | Anordnungen mit zentralem Alarmempfänger oder Alarmgeber [5] |
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| G08B 26/00 | Alarmsysteme, bei denen Unterstationen von einer Zentralstation nacheinander abgefragt werden |
| G08B 27/00 | Alarmsysteme, bei denen der Alarmzustand von einer Zentralstation an eine Vielzahl von Unterstationen signalisiert wird |
| G08B 29/00 | Prüfen oder Überwachen von Signalisier- oder Alarmsystemen; Verhindern oder Berichtigen von Bedienungsfehlern, z.B. Verhindern einer unbefugten Bedienung |
| G08B 29/02 | . | Ununterbrochenes Überwachen von Signalisier- oder Alarmsystemen [5] |
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| G08B 29/04 | . . | Überwachen der Detektorschaltungen [5] |
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| G08B 29/06 | . . | Überwachen der Übertragungsleitungen, z.B. Signalisieren von Leitungsfehlern (Überprüfen oder Lokalisieren von Fehlern in Kabeln oder Leitungen allgemein G01R 31/02 , G01R 31/08) [5] |
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| G08B 29/08 | . . . | Signalisieren von unbefugten Eingriffen in die Leitung [5] |
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| G08B 29/10 | . . | Überwachen der Alarmgeberschaltungen [5] |
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| G08B 29/12 | . | Unterbrochenes Überprüfen von Signalisier- oder Alarmsystemen [5] |
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| G08B 29/14 | . . | der Detektorschaltungen [5] |
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| G08B 29/16 | . | Sicherheitssignalisier- oder -alarmsysteme, z.B. redundante Systeme [5] |
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| G08B 29/18 | |
| G08B 29/20 | . . | Kalibrierung, einschließlich selbstkalibrierende Anordnungen [5] |
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| G08B 29/22 | . . . | Maßnahmen zur Erleichterung der Kalibrierung von Hand, z.B. Maßnahmen zum Prüfen am Eingang oder Ausgang; Speichern von zeitlich unterbrochenen Messwerten, um die Messung zu ermöglichen [5] |
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| G08B 29/24 | . . . | Selbsttätige Kalibrierung, z.B. Kompensieren von Umgebungsschwankungen oder der Alterung von Bauelementen [5] |
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| G08B 29/26 | . . . . | durch Aktualisieren und Speichern von Referenzschwellenwerten [5] |
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| G08B 29/28 | . . . . | durch Ändern der Verstärkung eines Verstärkers [5] |
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| G08B 31/00 | Alarmvorhersagesysteme gekennzeichnet durch Extrapolation oder andere Berechnungen mittels aktualisierter bekannter Daten [5] |