GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
Hierarchische Anzeige ausschalten: G08G08Signalwesen (Anzeige- oder Sichtvorrichtungen an sich G09FÜbertragung von Bildern H04N)
Hierarchische Anzeige ausschalten: G08BG08BSignalisier- oder Rufsysteme; Befehlstelegrafen; Alarmsysteme (Signalisieranordnungen an Fahrzeugen B60Q , B62D 41/00Signalsysteme oder Vorrichtungen der Eisenbahn B61Lan Fahrrädern B62J 3/00 , B62J 6/00Tresore oder Panzerkammern mit Alarmvorrichtungen E05GSignalisier- oder Alarmvorrichtungen in Bergwerken E21F 17/18empfindliche Messinstrumente oder -fühler, siehe die zuständigen Unterklassen von G01Verkehrsregelungssysteme G08Gvisuelle Anzeigeeinrichtungen G09tonerzeugende Vorrichtungen G10Funkwellen- oder Nahfeld-Rufsysteme H04B 5/00 , H04B 7/00Anordnungen für das selektive Rufen von einer Station zur anderen H04Q 7/00 , H04Q 9/00Lautsprecher, Mikrofone, Schallplatten-Tonabnehmer oder ähnliche akustische elektromechanische Wandler H04R)
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst auch Einrichtungen zum Erkennen oder Unschädlichmachen von Einbrechern.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht:
    • das bloße Vorsehen einer hörbaren oder sichtbaren Signalvorrichtung an einem Mess- oder Schaltgerät;
    • Alarmsysteme zum Anzeigen dafür, dass eine besondere Veränderliche einen vorbestimmten Wert über- oder unterschritten hat; diese Alarmsysteme werden von den zuständigen Unterklassen von Klasse G01 zum Messen jener Veränderlichen umfasst;
    • Alarme für besondere Verfahren oder Arten von Maschinen oder Geräten; diese werden von den zuständigen Unterklassen für die Verfahren, Maschinen oder Geräte umfasst.
  3. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Systeme" umfasst auch besondere Vorrichtungen dafür.
Sachverzeichnis der Unterklasse
Signalisier- oder Rufsysteme
gekennzeichnet durch die Art der Übertragung des SignalsG08B 1/00
gekennzeichnet durch die Art der Anzeige; hörbar; sichtbar; tastbar; kombiniertG08B 3/00-G08B 7/00
BefehlstelegrafenG08B 9/00
Alarmsysteme
auf einen nichtspezifizierten Zustand ansprechendG08B 23/00
auf zwei oder mehr spezifizierte Zustände ansprechendG08B 19/00
auf einen spezifizierten Zustand ansprechend: Eindringen; Feuer; auf einen anderen Zustand ansprechendG08B 13/00-G08B 17/00; G08B 21/00
mit Übertragung von einer oder zu einer ZentralstationG08B 25/00-G08B 27/00
AlarmvorhersagesystemeG08B 31/00
Prüfen oder ÜberwachenG08B 29/00