| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
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| G07 | Kontrollvorrichtungen |
| G07F | Selbstkassierende und ähnliche Geräte (Sortieren von Münzen G07D 3/00; Prüfen von Münzen G07D 5/00) [1, 7] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nicht Konstruktionen oder Einzelheiten eines Gerätes, das münzbetätigte Mechanismen einschließt oder damit vereinigt ist, aber für die Verwendung damit nicht besonders ausgebildet oder abgewandelt ist. Diese Konstruktionen oder Einzelheiten werden von den entsprechenden Unterklassen für die jeweiligen Geräte umfasst.
- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Münzen" umfasst auch Wertmarken oder dgl.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseAnordnungen oder Vorrichtungen allgemein | | Münzeinlass; Auslösung durch Münzen; Sonstiges | G07F 1/00-G07F 7/00 | Apparate, gekennzeichnet durch ihre Anwendung | | Verteilen; Messen; Verleihen | G07F 11/00-G07F 17/00 | Vollständige Banksysteme | G07F 19/00 | Einzelheiten, die nicht besonderen Arten oder Ausbildungen von Geräten angehören | G07F 9/00 |
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| G07F 1/00 | Münzeinwurfanordnungen; besonders ausgebildete Münzen für selbstkassierende Geräte (Münzen allgemein A44C) |
| G07F 1/02 | |
| G07F 1/04 | |
| G07F 1/06 | . | besonders ausgebildete Münzen für selbstkassierende Geräte |
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| G07F 5/00 | Münzwerke; Verriegelungen |
| G07F 5/02 | . | mechanisch durch Münzen betätigt, z.B. durch eine einzelne Münze |
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| G07F 5/04 | . . | bei denen zwei oder mehr Münzen desselben Nennwertes für jede Benutzung erforderlich sind |
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| G07F 5/06 | . . | bei denen zwei oder mehr Münzen verschiedenen Nennwertes für jede Benutzung erforderlich sind |
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| G07F 5/08 | . . | bei denen die Verwendung von zwei oder mehr Münzen oder einer einzigen gleichwertigen Münze für jede Benutzung freigestellt ist; bei denen die Verwendung von zwei oder mehr Münzen oder eine wahlweise gleichwertige Kombination von Münzen für jede Benutzung freigestellt ist |
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| G07F 5/10 | . | elektrisch durch Münzen betätigt, z.B. durch eine einzelne Münze |
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| G07F 5/12 | . . | bei denen zwei oder mehr Münzen desselben Nennwertes für jede Benutzung erforderlich sind |
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| G07F 5/14 | . . | bei denen zwei oder mehr Münzen verschiedenen Nennwertes für jede Benutzung erforderlich sind |
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| G07F 5/16 | . . | bei denen die Verwendung von zwei oder mehr Münzen oder einer einzigen gleichwertigen Münze für jede Benutzung freigestellt ist; bei denen die Verwendung von zwei oder mehr Münzen oder einer wahlweisen gleichwertigen Kombination von Münzen für jede Benutzung freigestellt ist |
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| G07F 5/18 | . | besonders ausgebildet zum Steuern mehrerer selbstkassierender Geräte von einer Stelle aus (Verriegelungen G07F 5/26) |
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| G07F 5/20 | . | besonders ausgebildet als Kreditspeicherwerke, z.B. mechanisch betätigt |
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| G07F 5/22 | |
| G07F 5/24 | . | mit Rest- oder Wechselgeldausgabe (Münzwechselmechanismen an sich G07D) |
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| G07F 5/26 | . | Verriegelungen, z.B. zum Verschließen der Türen von Fächern außer dem zu benutzenden Fach |
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| G07F 7/00 | Einrichtungen, die anders als durch Münzen betätigt werden, um das Verkaufen, Vermieten, Ausgeben von Münzen oder Papiergeld oder eine Pfandrückgabe zu bewirken (vollständige Banksysteme G07F 19/00; Behandlung von Münzen oder Banknoten nicht in Verbindung mit selbstkassierenden oder ähnlichen Geräten G07D) [2] |
| G07F 7/02 | . | durch Schlüssel oder andere guthabenanzeigende Vorrichtungen (zum Erzeugen eines codierten Signals zur Verwendung zusammen mit Identitätskarten G07F 7/10) [2] |
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| G07F 7/04 | |
| G07F 7/06 | . | durch das Zurückgeben von Behältern, z.B. Flaschen |
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| G07F 7/08 | . | durch codierte Identitäts- oder Kreditkarten [2] |
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| G07F 7/10 | . . | zusammen mit einem codierten Signal [2] |
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| G07F 7/12 | . . | Kartenüberprüfung [5] |
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| G07F 9/00 | Einzelheiten außer denjenigen, die besonderen Gattungen von Geräten eigentümlich sind (Münzeinwurfanordnungen G07F 1/00; münzbetätigte Apparate, Verriegelungen G07F 5/00) |
| G07F 9/02 | . | Alarm- oder Anzeigevorrichtungen, z.B. Leeranzeige; Reklameanordnungen an selbstkassierenden Geräten (Alarm- oder Warnvorrichtungen zum Anzeigen der Unterbrechung einer zählergesteuerten Abgabe G07F 15/10) |
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| G07F 9/04 | . | Vorrichtungen zum Zurückgeben überschüssiger oder nicht benötigter Münzen |
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| G07F 9/06 | |
| G07F 9/08 | . | Zählen der Gesamtzahl der eingeworfenen Münzen |
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| G07F 9/10 | . | Gehäuse, z.B. mit Heiz- oder Kühleinrichtungen |
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| G07F 11/00 | Selbstkassierende Geräte zum Ausgeben oder dgl. von Stückwaren |
| G07F 11/02 | . | aus ortsfesten Magazinen |
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| G07F 11/04 | . . | in denen die Waren übereinander gestapelt sind |
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| G07F 11/06 | . . . | einzeln auf schwenkbar gelagerten Klappen oder Regalen liegend |
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| G07F 11/08 | . . . | in zwei gegeneinander versetzten Säulen angeordnet |
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| G07F 11/10 | . . . | zwei oder mehr Magazine mit einer gemeinsamen Ausgaberutsche |
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| G07F 11/12 | . . . | mit Vorrichtungen zum selbsttätigen Umstellen auf Reservestapel |
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| G07F 11/14 | . . . | mit Vorrichtungen zum Hochschieben des Warenstapels, um die Ausgabe der obersten Warenpackung zu ermöglichen |
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| G07F 11/16 | . . . | Ausgabevorrichtungen |
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| G07F 11/18 | . . . . | Vertiefte Schubkästen |
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| G07F 11/20 | . . . . | Unmittelbar durch die Hand betätigte Ausstoßvorrichtungen |
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| G07F 11/22 | . . . . | Mittelbar durch die Hand betätigte Ausstoßvorrichtungen, z.B. durch Kurbel oder Hebel |
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| G07F 11/24 | . . . . | Drehbare oder schwingende Glieder |
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| G07F 11/26 | |
| G07F 11/28 | . . | bei denen die Magazine geneigt sind |
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| G07F 11/30 | . . . | zwei oder mehr Magazine mit voneinander unabhängiger Ausgabe |
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| G07F 11/32 | . . . | zwei oder mehr Magazine mit einer gemeinsamen Ausgaberutsche |
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| G07F 11/34 | . . | bei denen die Magazine zickzackförmig verlaufen |
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| G07F 11/36 | . . | bei denen die Magazine schrauben- oder spiralförmig sind |
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| G07F 11/38 | . . | bei denen die Magazine horizontal sind |
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| G07F 11/40 | . . . | die Waren werden durch handbetriebene Vorrichtungen ausgegeben |
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| G07F 11/42 | . . . | die Waren werden durch motorbetriebene Vorrichtungen ausgegeben |
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| G07F 11/44 | . . | die Waren sind in den Magazinen lose gespeichert |
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| G07F 11/46 | . | aus beweglichen Speicherbehältern oder Trägern |
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| G07F 11/48 | . . | die Speicherbehälter oder Träger, z.B. Magazine, sind schwenkbar gelagert (die Artikel liegen einzeln auf schwenkbar gelagerten Klappen oder Regalen in Magazinen G07F 11/06) |
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| G07F 11/50 | . . | die Speicherbehälter oder Träger sind drehbar gelagert |
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| G07F 11/52 | . . . | um waagerechte Achsen |
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| G07F 11/54 | . . . | um senkrechte Achsen |
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| G07F 11/56 | . . . . | die Speicherbehälter oder Träger sind sowohl drehbar als auch axial bewegbar |
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| G07F 11/58 | . . | die Waren liegen auf oder werden getragen durch endlose Bänder, Ketten oder dgl. |
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| G07F 11/60 | . . | die Speicherbehälter oder Träger sind gradlinig bewegbar (endlose Riemen oder ähnliche Bandförderer G07F 11/58) |
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| G07F 11/62 | . | bei denen die Waren in Fächern innerhalb fester Behälter gespeichert sind |
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| G07F 11/64 | . | bei denen die Waren auf ortsfesten Trägern einzeln aufgehängt sind |
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| G07F 11/66 | . | bei denen die Waren durch Abschneiden von einem Massestrang ausgegeben werden |
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| G07F 11/68 | . | bei denen die Waren von Streifen abgetrennt oder aus Bogen ausgeschnitten werden |
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| G07F 11/70 | . | bei denen die Waren in den Geräten aus wählbaren Bestandteilen oder aus Rohstücken hergestellt werden |
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| G07F 11/72 | . | Hilfseinrichtungen, z.B. zum Anzünden von Zigarren, zum Öffnen von Flaschen |
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| G07F 13/00 | Selbstkassierende Geräte zum Steuern der Abgabe von Flüssigkeiten, halbflüssigen oder granulierten Stoffen aus Vorratsbehältern |
| G07F 13/02 | |
| G07F 13/04 | |
| G07F 13/06 | . | mit wahlweiser Ausgabe von verschiedenen Flüssigkeiten oder Stoffen oder deren Mischungen |
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| G07F 13/08 | |
| G07F 13/10 | . | mit gleichzeitiger Ausgabe von Behältern, z.B. Becher oder anderer Artikel (Ausgabe von Stückwaren an sich G07F 11/00) |
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| G07F 15/00 | Selbstkassierende Geräte zur zählergesteuerten Abgabe von Flüssigkeiten, Gas oder elektrischem Strom (Tarifmessgeräte allgemein G01D 4/00) |
| G07F 15/02 | . | bei denen das Vorgabewerk von Hand nach Einwurf einer Münze in Gang gesetzt werden kann |
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| G07F 15/04 | . | bei denen das Vorgabewerk selbsttätig durch Einwurf einer Münze in Gang gesetzt wird |
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| G07F 15/06 | . | mit Einrichtungen zum Vorauszahlen von Grundgebühren, z.B. Zählergebühren |
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| G07F 15/08 | . | mit Einrichtungen zum Ändern des Tarifs bzw. des Preises |
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| G07F 15/10 | . | mit Alarm- oder Warnvorrichtungen, z.B. Anzeigen der Unterbrechung der Abgabe |
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| G07F 15/12 | . | bei denen das Messen auf einer Zeitbasis beruht |
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| G07F 17/00 | Selbstverleiher; selbstkassierende Dienstleistungsgeräte (Bildbetrachtungsautomaten G03B; Münzfernsprechanlagen H04M 17/00) |
| G07F 17/02 | . | für optische Vorrichtungen, z.B. Fernrohre |
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| G07F 17/04 | . | für anthropometrische Messvorrichtungen, z.B. für Gewicht, Größe, Kraft |
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| G07F 17/06 | . | für Luftpumpen, z.B. für Reifen |
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| G07F 17/08 | |
| G07F 17/10 | . | für Verschließ- und Anschlussvorrichtungen von Eigentum, das zeitweise verlassen wird |
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| G07F 17/12 | . . | verschließbare Behälter, z.B. für die Aufnahme von zu reinigender Kleidung |
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| G07F 17/14 | . | für Türschlösser (bei verschließbaren Behältern G07F 17/12); für Drehkreuze |
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| G07F 17/16 | . | für Vorrichtungen zum Ausstellen von Anzeigen, Ankündigungen, Bildern oder dgl. |
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| G07F 17/18 | . | für Vorrichtungen für Körperpflege, z.B. Waschen oder Trocknen |
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| G07F 17/20 | . | für Wasch-, Reinigungs- und Trockengeräte, z.B. für Kleider, Kraftwagen |
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| G07F 17/22 | . | für Vorrichtungen zum Reinigen oder Polieren von Schuhen |
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| G07F 17/24 | . | für Parkuhren (Vorrichtungen zum Prüfen der Parkzeit G07C 1/30) |
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| G07F 17/26 | . | für Vorrichtungen zum Drucken, Stempeln, Frankieren, Schreiben oder Fernschreiben (Fahrscheindrucker oder ähnliche Geräte G07F 17/42) |
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| G07F 17/28 | . | für Radiogeräte (Fernseh-Abonnement-Systeme H04N 7/16) |
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| G07F 17/30 | . | für Musikinstrumente (Aufzeichnungs- oder Wiedergabegeräte G11B) |
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| G07F 17/32 | . | für Spiel-, Sport- und Unterhaltungsgeräte |
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| G07F 17/34 | . . | abhängig vom Anhalten oder Bewegen von Gliedern, z.B. Spielautomaten |
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| G07F 17/36 | |
| G07F 17/38 | . . | Ballspiele; Schießgeräte |
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| G07F 17/40 | . | für Vorrichtungen zur Annahme von Aufträgen, Anzeigen oder dgl. |
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| G07F 17/42 | . | für Fahrscheindrucker oder ähnliche Geräte |
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| G07F 19/00 | Vollständige Banksysteme; durch codierte Karten freigegebene Anordnungen, die für die Ausgabe oder den Empfang von Zahlungsmitteln oder dgl. ausgebildet sind und solche Vorgänge auf vorhandene Konten übertragen, z.B. automatische Bank-Transaktions- Geräte (Einrichtungen allgemein, die anders als durch Münzen betätigt werden G07F 7/00; Datenverarbeitungsanlagen für Bankabrechnungen G06F 19/00 , G06Q 40/00; Handhabung von Münzen oder Banknoten nicht in Verbindung mit selbstkassierenden und ähnlichen Geräten G07D) [5] |