| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
|
| G07 | Kontrollvorrichtungen |
| G07D | Sortieren, Prüfen, Wechseln, Ausgeben oder anderweitiges Handhaben von Münzen; Prüfen oder Wechseln von Papiergeld; Prüfen von Aktien, Pfandbriefen oder ähnlichen Wertpapieren (Sortieren allgemein B07C) [2] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Münzen" umfasst auch Wertmarken oder dgl.
|
| G07D 1/00 | Geldausgeber |
| G07D 1/02 | . | Rest- oder Wechselgeld ausgebend (münzbetätigte Vorrichtungen allgemein G07F) |
|
| G07D 1/04 | . . | Wechselgeld entsprechend eines hinterlegten Betrages ausgebend |
|
| G07D 1/06 | . . | die Differenz zwischen einem gezahlten Betrag und einem berechneten Betrag ausgebend |
|
| G07D 1/08 | |
| G07D 3/00 | Vorrichtungen oder Geräte zum Sortieren einer gemischten Geldmenge in ihre Nennwerte (Sortieren mittels des Münzgewichts G01G) [1, 7] |
| G07D 3/02 | . | Sortieren mittels abgestufter Durchfallöffnungen |
|
| G07D 3/04 | . . | an einer geneigten Schiene angeordnet |
|
| G07D 3/06 | . . | längs einer kreisförmigen Bahn angeordnet |
|
| G07D 3/08 | . . | an einer Schraubenlinie angeordnet |
|
| G07D 3/10 | . . | durch hintereinander angeordnete Siebe |
|
| G07D 3/12 | . | Sortieren mittels abgestufter Leitbleche |
|
| G07D 3/14 | . | angetrieben unter Kontrolle von münzabtastenden Einrichtungen |
|
| G07D 3/16 | . | mit Münzzählgeräten vereinigt |
|
| G07D 5/00 | Prüfen der Gleichheit oder Echtheit von Münzen, z.B. zum Absondern von nicht annehmbaren Münzen oder von Münzen fremder Währung (Vorrichtungen oder Geräte zum Sortieren einer gemischten Geldmenge in ihre Nennwerte G07D 3/00) [1, 7] |
| | Anmerkung:- Wenn in den Gruppen G07D 5/02-G07D 5/10 ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird an der letzten geeigneten Stelle eingeordnet. [3]
|
| G07D 5/02 | . | Prüfen der Abmessungen, z.B. Dicke, Durchmesser; Prüfen der Verformung [3] |
|
| G07D 5/04 | . | Prüfen des Gewichts [3] |
|
| G07D 5/06 | . | Prüfen der Härte oder der Elastizität [3] |
|
| G07D 5/08 | . | Prüfen der magnetischen oder der elektrischen Eigenschaften [3] |
|
| G07D 5/10 | . | Prüfen der Randzone, z.B. der Rändelung oder des Wulstes [3] |
|
| G07D 7/00 | Prüfen von Papiergeld, Aktien, Pfandbriefen oder ähnlichen Wertpapieren auf Echtheit (Verfahren oder Anordnungen zum Prüfen der Richtigkeit von Markierungen auf einem Aufzeichnungsträger G06K 5/00) [2] |
| | Anmerkung:- In dieser Gruppe haben die Gruppen G07D 7/16-G07D 7/20 Vorrang vor den Gruppen G07D 7/02-G07D 7/14. [7]
|
| G07D 7/02 | |
| G07D 7/04 | . | mit magnetischen Mitteln, z.B. Erkennen magnetischer Aufdrucke [7] |
|
| G07D 7/06 | . | mit Wellen- oder Teilchenstrahlung [7] |
|
| G07D 7/08 | . . | Akustische Wellen [7] |
|
| G07D 7/10 | |
| G07D 7/12 | . . | Sichtbares Licht, Infrarot- oder Ultraviolettstrahlung [7] |
|
| G07D 7/14 | . | mit chemischen Mitteln [7] |
|
| G07D 7/16 | . | Prüfen der Abmessungen [7] |
|
| G07D 7/18 | . | Prüfen der Festigkeit [7] |
|
| G07D 7/20 | . | Prüfen der Muster darauf [7] |
|
| G07D 9/00 | Vorrichtungen zum Erleichtern der Handhabung von Münzen, soweit nicht in den Gruppen G07D 1/00-G07D 5/00 , G07D 11/00 oder G07D 13/00 vorgesehen (von Papiergeld B65H); Münzzählvorrichtungen (Zählen durch Wägen G01G; Zählen von Papiergeld G06M) |
| G07D 9/02 | |
| G07D 9/04 | . | Hand- oder motorbetriebene Münzzählvorrichtungen (Zählvorrichtungen allgemein G06M) |
|
| G07D 9/06 | . | Vorrichtungen zum Stapeln oder anderweitigem Ordnen von Münzen auf einem Träger, z.B. Lochplatten zum Münzzählen |
|
| G07D 11/00 | Vorrichtungen zur Annahme von Münzen oder Banknoten, z.B. Einzahlvorrichtungen (selbstkassierende und ähnliche Geräte G07F , z.B. vollständige Banksysteme G07F 19/00) [5] |
| G07D 13/00 | Handhabung von Münzen oder Banknoten mittels einer Kombination von Maßnahmen oder Vorrichtungen nach einer der Gruppen G07D 1/00-G07D 11/00 (Handhabung von Münzen oder Banknoten in Kombination mit selbstkassierenden oder ähnlichen Geräten G07F) [5] |