GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
Hierarchische Anzeige einschalten: G06G06Datenverarbeitung; Rechnen; Zählen (Zählvorrichtungen für Spiele A63B 71/06 , A63D 15/20 , A63F 1/18Kombinationen von Schreibgeräten mit Rechenvorrichtungen B43K 29/08)
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst:
    • Simulatoren, die die Mathematik zur Berechnung der vorhandenen oder erwarteten Bedingungen innerhalb einer wirklichen Vorrichtung oder eines wirklichen Systems betreffen;
    • Simulatoren, welche mit Hilfsmitteln, die Rechenvorgänge verwenden, die Wirkungsweise von Apparaten oder Systemen demonstrieren, einschließlich des Rechners, falls anderweitig keine Stelle vorgesehen ist.
    • Bilddatenverarbeitung oder -erzeugung. [1, 6]
  2. Diese Klasse umfasst nicht:
    • Steuervorgänge, die von Simulatoren abgeleitet werden, ganz allgemein; diese werden von Klasse G05 umfasst, obwohl solche Vorgänge von der Unterklasse dieser Klasse für die gesteuerte Vorrichtung umfasst sein können;
    • das Messen einzelner Veränderlicher, die als Eingang für einen Simulator dienen; diese werden von Klasse G01 umfasst;
    • als Lehr- oder Übungsvorrichtung anzusehende Simulatoren, was der Fall ist, wenn sie wahrnehmbare Eindrücke vermitteln, die den Eindrücken entsprechen, die der Schüler in Wirklichkeit als Reaktion auf seine Handlungen empfinden würde. Solche Simulatoren werden von Klasse G09 umfasst;
    • Teile von Simulatoren, soweit sie mit wirklichen Vorrichtungen oder Maschinen identisch sind; diese werden von den betreffenden Unterklassen für diese Vorrichtungen oder Maschinen umfasst (und nicht von Klasse G09).
  3. In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Daten" ist als gleichwertig zu verstehen mit "Information". Deshalb wird der Begriff "Information" in den Unterklassen G06C, G06F oder G06Q nicht gebraucht;
    • "Zählen und Rechnen" umfassen unter anderem Operationen an Zahlenwerten oder zahlenmäßig ausgedrückten Daten. Der Begriff "Rechnen" wird in der gesamten Klasse angewandt;
    • "Rechenvorgang" ist von dieser Deutung von "Rechnen" abgeleitet. In der französischen Sprache dient der Begriff "calcul" für beide Begriffe;
    • "Simulator" ist eine Vorrichtung, die dasselbe Zeitmaß wie die wirkliche Vorrichtung gebrauchen oder mit einem gespreizten oder verdichteten Zeitmaß arbeiten kann. Bei der Auslegung des Begriffs werden Modelle wirklicher Vorrichtungen in verkleinertem oder vergrößertem Maßstab nicht als Simulatoren angesehen;
    • "Aufzeichnungsträger" bedeutet einen Körper, z.B. einen Zylinder, eine Scheibe, eine Karte, ein Band oder einen Draht, welcher die Aufzeichnung dauernd festhält, die durch ein Fühlelement abgelesen werden kann, das relativ zu der aufgezeichneten Information beweglich ist.
  4. Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen, besonders die Begriffsbestimmung des Begriffs "Veränderliche", zu beachten.
Hierarchische Anzeige einschalten: G06QG06QDatenverarbeitungsvorrichtungen oder -verfahren, besonders angepasst an verwaltungstechnische, geschäftliche, finanzielle oder betriebswirtschaftliche Zwecke, sowie an geschäftsbezogene Überwachung- oder Voraussagezwecke; Vorrichtungen oder Verfahren, besonders angepasst an verwaltungstechnische Zwecke, sowie an geschäftsbezogene Überwachungs- oder Voraussagezwecke, soweit nicht anderweitig vorgesehen [2006.01]
Anmerkung:
  1. Die Gruppen G06Q 10/00-G06Q 50/00 und G06Q 99/00 umfassen nur Vorrichtungen oder Verfahren, die bedeutsame Datenverarbeitungsvorgänge betreffen, d.h. Datenverarbeitungsvorgänge, die zur Ausführung ein rechnergestütztes System benötigen. [2006.01]
    1. Gruppe G06Q 90/00 umfasst Vorrichtungen oder Verfahren, die keine bedeutsamen Datenverarbeitungsvorgänge betreffen, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: [2006.01]
      • die Vorrichtungen oder Verfahren sind besonders ausgebildet für Zwecke, die vom Titel der Unterklasse oder in den jeweiligen Titeln der Gruppen G06Q 10/00-G06Q 50/00 umfasst sind; und [2006.01]
      • die Vorrichtungen oder Verfahren die an keiner anderen Stelle der IPC klassifiziert werden können, z.B. durch Anwendung der in Paragraph 96 der Einführung beschriebenen Richtlinien. [2006.01]
      Wenn solche Vorrichtungen oder Verfahren in Gruppe G06Q 90/00 klassifiziert werden, kann eine zusätzliche Klassifikation in die inhaltlich am nächsten liegende Gruppe aus dieser oder einer anderen Unterklasse erfolgen, sofern diese Klassifikation Informationen über die Anwendung der Vorrichtungen oder Verfahren vermittelt, die für eine Recherche von Interesse sein können. Eine derartige nicht zwingend erforderliche Klassifizierung sollte als "zusätzliche Information" angegeben werden. [2006.01]
  2. Wenn in die Gruppen G06Q 10/00-G06Q 40/00 klassifiziert wird, müssen Vorrichtungen oder Verfahren, die an bestimmte Geschäftsbereiche besonders angepasst sind, auch in Gruppe G06Q 50/00 eingeordnet werden, wenn deren spezielle Anpassung als neu und nicht naheliegend angesehen werden. [2006.01]
  3. In dieser Unterklasse ist die Erste-Stelle-Vorrangregel anzuwenden, d.h. in jeder Hierarchie-Ebene ist an der ersten geeigneten Stelle zu klassifizieren. [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: G06Q 10/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: G06Q 10/00G06Q 10/00Verwaltung, z.B. Büroautomatisierung oder Reservierungen; Unternehmensführung, z.B. Ressourcen- oder Projektmanagement [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: G06Q 20/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: G06Q 20/00G06Q 20/00Zahlungspläne, -organisation oder -protokolle (Geräte zur Durchführung oder Verbuchung von Zahlungsabschlüssen G07F 7/08 , G07F 19/00Registrierkassen G07G 1/12) [2006.01]
Anmerkung:
  1. Diese Gruppe umfasst:
    • Protokolle oder Pläne, die Verfahren umfassen, bei denen ein Zahlungsverkehr zwischen einem Händler, einer Bank, einem Benutzer und manchmal einem dritten Beteiligten stattfindet; das Verfahren umfasst normalerweise die Überprüfung und Authentifizierung aller Beteiligten. [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: G06Q 30/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: G06Q 30/00G06Q 30/00Handelsverkehr, z.B. Marketing, Einkauf, Abrechnung, Auktionen oder E-Commerce [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: G06Q 40/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: G06Q 40/00G06Q 40/00Finanzgeschäfte, z.B. Bankgeschäfte, Anlage- oder Steuerberechnung, Versicherungen, z.B. Risikoanalyse oder Renten [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: G06Q 50/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: G06Q 50/00G06Q 50/00Vorrichtungen oder Verfahren, besonders angepasst an bestimmte Geschäftsbereiche, z.B. Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, Tourismus oder Rechtsdienste [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: G06Q 90/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: G06Q 90/00G06Q 90/00Vorrichtungen oder Verfahren, besonders angepasst an verwaltungstechnische, geschäftliche, finanzielle oder betriebswirtschaftliche Zwecke, sowie an geschäftsbezogene Überwachungs- oder Voraussagezwecke, die keine bedeutsamen Datenverarbeitungsvorgänge betreffen [2006.01]
Hierarchische Anzeige einschalten: G06Q 99/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: G06Q 99/00G06Q 99/00Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2006.01]