GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
Hierarchische Anzeige ausschalten: G03G03Fotografie; Kinematografie; vergleichbare Techniken unter Verwendung von nicht optischen Wellen; Elektrografie; Holografie (Aufzeichnen durch Abtasten und Umwandeln in elektrische Signale H04N) [4]
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Aufzeichnungen" bedeutet fotografische Bilder oder jede andere Art von latenter, direkt sichtbarer oder dauernder Speicherung einer bildlichen Information, die aus einer bildmäßigen Verteilung einer Größe besteht, z.B. ein elektrisches Ladungsbild, gespeichert auf einem Träger.
    • "optisch" bezieht sich nicht nur auf sichtbares Licht, sondern auch auf ultraviolette oder infrarote Strahlungen. [4]
Hierarchische Anzeige ausschalten: G03BG03BGeräte oder Anordnungen zum Aufnehmen, Projizieren oder Betrachten von Fotografien; Geräte oder Anordnungen, die sich vergleichbarer Techniken unter Verwendung von nicht optischen Wellen bedienen; Zubehör dafür (optische Teile für solche Apparate G02Blichtempfindliche Materialien oder Verfahren für fotografische Zwecke G03CGeräte für die Behandlung von belichteten fotografischen Materialien G03D) [4]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst, soweit Verfahren in Betracht kommen, nur solche Verfahren, die durch die Verwendung oder Handhabung von Geräten gekennzeichnet sind, die an sich in dieser Unterklasse eingeordnet werden können.
Sachverzeichnis der Unterklasse
Einzelheiten
Gemeinsam für wenigstens zwei der folgenden Gerätetypen: Kameras, Projektoren, KopiergeräteG03B 1/00-G03B 5/00
Gemeinsam nur für Kameras, Belichtung und ihre RegelungG03B 7/00, G03B 9/00
Sucher, EinstellmittelG03B 13/00
Filter; bauliche Einzelheiten, ZubehörG03B 11/00; G03B 17/00
Besondere Maßnahmen bei der AufnahmeG03B 15/00
Gemeinsam nur für ProjektorenG03B 21/00, G03B 23/00
Gemeinsam nur für KopiergeräteG03B 27/00
Apparate
KamerasG03B 19/00
Projektoren, BetrachterG03B 21/00, G03B 25/00
BildwechselvorrichtungenG03B 23/00
KopiergeräteG03B 27/00
Kombinationen mit anderen GerätenG03B 29/00
Besondere Verfahren
Zusammenwirken mit TongerätenG03B 31/00
Farbfotografie; Stereo- fotografie; Panoramafoto- grafie; ZeitlupenfotografieG03B 33/00-G03B 39/00
Andere VerfahrenG03B 41/00
Verwendung nicht optischer Wellen, SichtbarmachenG03B 42/00
PrüfenG03B 43/00