| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
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| G02 | Optik (Herstellung optischer Elemente oder Geräte B24B , B29D 11/00 , C03 oder andere geeignete Unterklassen oder Klassen; Materialien an sich, siehe die zuständigen Stellen, z.B. C03B , C03C) |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "optisch" bezieht sich nicht nur auf sichtbares Licht, sondern auch auf ultraviolette und infrarote Strahlungen. [4]
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| G02B | Optische Elemente, Systeme oder Geräte (G02F hat Vorrang; optische Elemente, die speziell für den Gebrauch in Leuchtenvorrichtungen oder Leuchtensystemen ausgebildet sind, F21V 1/00-F21V 13/00; Messinstrumente, siehe die entsprechenden Unterklassen von Klasse G01 , z.B. optische Entfernungsmesser G01C; Prüfen optischer Elemente, Systeme oder Geräte G01M 11/00; Brillen G02C; Geräte oder Anordnungen zum Aufnehmen, Projizieren oder Betrachten von Fotografien G03B; Schallinsen G10K 11/30; Elektronen- und Ionen-"Optik" H01J; Röntgenstrahlen-"Optik" H01J , H05G 1/00; optische Elemente, baulich mit elektrischen Entladungsröhren vereinigt H01J 5/16 , H01J 29/89 , H01J 37/22; Mikrowellen-"Optik" H01Q; Vereinigung von optischen Elementen mit Fernsehempfängern H04N 5/72; optische Systeme oder Anordnungen in Farbfernsehsystemen H04N 9/00; Heizanordnungen, besonders angepasst für transparente oder reflektierende Flächen H05B 3/84) [1, 7] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden folgende Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "einfache Linse oder einfaches Prisma" bedeutet eine einzelne Linse oder ein einzelnes Prisma;
- "zusammengesetzte Linse oder zusammengesetztes Prisma" bedeutet ein optisches Glied, dessen Elemente entweder ohne Luft aneinander liegen oder (mit Ausnahme der Gruppe G02B 11/00) durch einen Luftzwischenraum getrennt sind, der keinen wesentlichen optischen Einfluss auf die Brechkraft der Elemente hat;
- "Objektiv" bedeutet ein optisches System zum Erzeugen eines reellen Bildes von einem Gegenstand;
- "Okular" bedeutet eine Linse oder ein optisches System zum Erzeugen eines virtuellen Bildes, das mit dem Auge oder einem anderen optischen System betrachtet werden kann;
- "vorder" oder "hinter" ist festgelegt durch die Betrachtung von dem weiter entfernten konjugierten Punkt.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" zu beachten. [7]
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseOptische Elemente | | gekennzeichnet durch das Material | G02B 1/00 | gekennzeichnet durch ihren Aufbau: Linsen; Lichtleiter; andere Elemente | G02B 3/00-G02B 6/00 | Optische Systeme | | gekennzeichnet durch den allgemeinen Aufbau: Anzahl und Anordnungen der optischen Glieder | G02B 9/00, G02B 11/00 | besonderer Aufbau: nach Zweck; mit veränderbarer Vergrößerung; Spiegelsysteme | G02B 13/00-G02B 17/00 | andere Systeme | G02B 27/00 | Strukturelle Einzelheiten von | | Anordnungen, die Lichtleiter und andere optische Elemente umfassen | G02B 6/00 | Optische Geräte | | Kondensoren | G02B 19/00 | Mikroskope | G02B 21/00 | Teleskope, Periskope, Instrumente zum Betrachten des Inneren hohler Körper, Sucher, Richt- und Visiereinrichtungen | G02B 23/00 | Okulare, Vergrößerungsgläser | G02B 25/00 | andere Geräte | G02B 27/00 | Steuern von Licht | G02B 26/00 | Halterungen, Fassungen, Einstellmittel, lichtdichte Verbindungen | G02B 7/00 |
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| G02B 6/00 | Lichtleiter; Strukturelle Einzelheiten von Anordnungen, die Lichtleiter und andere optische Elemente umfassen, z.B. Verbindungen [4, 6] |
| G02B 6/04 | . | aus Faserbündeln (G02B 6/24 hat Vorrang) [4] |
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| G02B 6/06 | . . | die relative Lage der Fasern ist an beiden Enden gleich, z.B. zur Bildübertragung [geordnete, z.B. codierte Anordnung] [4] |
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| G02B 6/08 | . . . | mit plattenförmigem Faserbündel [4] |
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