| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
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| | Instrumente |
| G01 | Messen (Zählen G06M); Prüfen |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst zusätzlich zu "eigentlichen" Messinstrumenten auch andere Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen entsprechender Bauart und auch Signal- oder Steuervorrichtungen, soweit diese das Messen (wie in Anmerkung 2 unten definiert) betreffen und sie nicht für Zwecke des Signalisierens oder Steuerns in besonderer Weise angepasst sind.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Messen" umfasst beträchtlich mehr, als dies seiner ursprünglichen und grundlegenden Bedeutung entspricht. Im ursprünglichen Sinn bedeutet es, eine zahlenmäßige Darstellung für den Wert einer Veränderlichen in Bezug auf eine Einheit oder ein Normal oder in Bezug auf eine andere Veränderliche derselben Art zu finden, z.B. Angeben einer Länge durch Einheiten einer anderen Länge, wie das bei der Längenmessung mit einem Maßstab der Fall ist. Der Wert kann (wie erwähnt) unmittelbar oder durch das Messen einer anderen Veränderlichen, auf deren Wert die gesuchte Veränderliche bezogen werden kann, erhalten werden, z.B. das Messen von Temperaturänderungen durch Messen einer sich ergebenden Änderung der Länge einer Quecksilbersäule.
- Da jedoch dieselbe Vorrichtung oder dasselbe Instrument - anstatt eine unmittelbare Anzeige zu geben - auch dazu benutzt werden kann, eine Registrierung zu bewirken oder ein Signal für einen Anzeige- oder Steuervorgang in Gang zu setzen oder um zusammen mit anderen Vorrichtungen oder Instrumenten ein zusammengefasstes Ergebnis aus der Messung von zwei oder mehr Veränderlichen gleicher oder unterschiedlicher Art zu liefern, ist es nötig, den Begriff "Messen" so weit zu fassen, dass dazu auch jede Maßnahme gehört, die es ermöglicht, zu einer solchen zahlenmäßigen Darstellung durch zusätzliche Anwendung irgendeiner Art von Umformung eines Wertes in Ziffern zu gelangen. So kann die Darstellung in Ziffern durch digitale Anzeige oder durch Ablesen einer Skala erfolgen, oder eine Darstellung kann ohne Gebrauch von Ziffern bewirkt werden, z.B. durch ein wahrnehmbares (veränderliches) charakteristisches Merkmal der Sache (z.B. eines Gegenstands, einer Substanz, eines Lichtstrahls), deren zu messende Veränderliche eine Eigenschaft oder ein Zustand oder ein diesen vergleichbares Merkmal ist (z.B. die entsprechende Stellung eines Gliedes ohne jede Skala, eine entsprechende, irgendwie erzeugte Spannung).
- In vielen Fällen erfolgt keine Anzeige der Absolutwerte, sondern nur die Anzeige der Abweichung von oder der Übereinstimmung mit einem Normal oder einer vorgegebenen Größe (deren Wert zahlenmäßig bekannt sein kann oder nicht); das Normal oder die vorgegebene Größe kann der Wert einer anderen Veränderlichen gleicher Art, aber einer anderen Sache (z.B. ein Standardmaß) oder derselben Sache zu einem anderen Zeitpunkt sein. In ihrer einfachsten Form kann eine Messung nur die Anzeige der An- oder Abwesenheit eines Zustandes oder einer Eigenschaft, z.B. einer Bewegung (in jeder oder einer bestimmten Richtung), betreffen oder sich darauf beziehen, ob eine Veränderliche einen bestimmten Wert überschreitet.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgende Anmerkung bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten. [7]
- Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, insbesondere die Definition des Begriffs "Veränderliche".
- Bei vielen Messanordnungen wird eine erste Veränderliche, die gemessen werden soll, in eine zweite oder in weitere Veränderliche umgeformt. Die zweite oder die weiteren Veränderlichen können sein:
- ein Zustand im Messobjekt, der mit der ersten Variablen in Beziehung steht, oder
- eine Verschiebung eines Messobjekts. Weitere Umformungen können notwendig sein.
- Bei der Klassifizierung einer solchen Anordnung ist
- der Schritt oder jeder Schritt der Umformung zu klassifizieren, der von Interesse ist, oder
- wenn nur die Messung als Ganzes von Interesse ist, dann ist die erste Veränderliche an der zutreffenden Stelle zu klassifizieren.
- Das ist insbesondere wichtig, wenn zwei oder mehr Umformungen stattfinden; wenn etwa eine erste Veränderliche, z.B. Druck, in eine zweite Veränderliche, z.B. die optische Eigenschaft eines Sensors, umgeformt wird und die zweite Veränderliche mittels einer dritten Veränderlichen, z.B. ein elektrischer Effekt, dargestellt wird. In einem solchen Fall sollten folgende Klassifikationsstellen in Betracht gezogen werden: Die Stelle für die Umformung der ersten Veränderlichen, die Stelle für die Messung des Zustands, der durch die erste Veränderliche hervorgerufen wird, Unterklasse G01D für die Anzeige der Messung und schließlich, falls es sie gibt, die Stelle für die Messung als Ganzes. [1, 6]
- Das Messen der Veränderung des Wertes einer physikalischen Eigenschaft ist in derselben Unterklasse einzuordnen wie das Messen dieser physikalischen Eigenschaft selbst, z.B. das Messen einer Längendehnung in G01B.
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| G01C | Messen von Entfernungen, Höhen, Neigungen oder Richtungen; Geodäsie; Navigation; Kreiselgeräte; Fotogrammmetrie oder Videogrammmetrie (Messen von Abmessungen oder Winkeln bei Gegenständen G01B; Messen von Flüssigkeitsständen G01F; Messen der Stärke oder Richtung magnetischer, nicht das Erdmagnetfeld betreffender Felder allgemein G01R; Messen von Entfernung oder Geschwindigkeit durch Empfang oder Ausstrahlung von Radiowellen oder anderer Wellen, beruhend auf Ausbreitungseffekten, z.B. Doppler-Effekt, Laufzeit, Ausbreitungsrichtung G01S; optische Systeme dafür G02B; Landkarten oder Globen G09B) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Navigation" bedeutet das Bestimmen des Standortes und des Kurses von Landfahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen und Raumfahrzeugen.
- Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G01C 1/00 | Messen von Winkeln (in Kompassen G01C 17/00) |
| G01C 1/02 | |
| G01C 1/04 | . . | mit Kameras vereinigt |
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| G01C 1/06 | . . | Anordnungen zum Ablesen von Skalen |
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| G01C 1/08 | |
| G01C 1/10 | |
| G01C 1/12 | . . . | mit einem stabilisierten Spiegel (Neigungskompensation allgemein G12B) |
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| G01C 1/14 | . . | Periskopsextanten (Periskope allgemein G02B 23/08) |
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| G01C 3/00 | Messen von Entfernungen in Richtung der Visierlinie; Optische Entfernungsmesser (Bänder, Ketten oder Räder zur Längenmessung G01B; aktive Triangulationssysteme, d.h. Verwendung der Übertragung und Reflexion von elektromagnetischen Wellen außer Funkwellen, G01S 17/48; Kopplung von Entfernungsmessern mit Betätigungsteilen von fotografischen Apparaten G03B) |
| G01C 3/02 | |
| G01C 3/04 | . . | Entfernungsmesser, die für eine Kombination mit Fernrohren oder Ferngläsern besonders ausgebildet sind (Entfernungsmesser, die mit Scharfeinstellungseinrichtungen von Kameras gekuppelt sind, G03B 13/20) |
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| G01C 3/06 | . . | Anwendung elektrischer Mittel zur Erlangung einer Entfernungsanzeige |
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| G01C 3/08 | . . . | Anwendung elektrischer Strahlungsdetektoren |
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| G01C 3/10 | . | mit einem parallaktischen Dreieck mit veränderlichen Winkeln und einer Basis fester Länge in der Beobachtungsstelle, z.B. im Instrument (aktive Triangulationssysteme, d.h. Verwendung der Übertragung und Reflexion von elektromagnetischen Wellen außer Funkwellen, G01S 17/48) [1, 2006.01] |
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| G01C 3/12 | . . | mit monokularer Beobachtung auf einen einzigen Punkt, z.B. Koinzidenz-Typ (G01C 3/20 hat Vorrang) |
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| G01C 3/14 | . . | mit binokularer Beobachtung auf einen einzelnen Punkt, z.B. Stereoskop-Typ (G01C 3/20 hat Vorrang) |
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| G01C 3/16 | |
| G01C 3/18 | . . | mit einem Beobachtungspunkt an jedem Ende der Basis (G01C 3/20 hat Vorrang) |
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| G01C 3/20 | . . | mit Mitteln zur Messung der Höhe eines Gegenstandes |
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| G01C 3/22 | . | mit einem parallaktischen Dreieck mit veränderlichen Winkeln und einer Basis fester Länge am oder nahe dem Gegenstand oder durch den Gegenstand gebildet (aktive Triangulationssysteme, d.h. Verwendung der Übertragung und Reflexion von elektromagnetischen Wellen außer Funkwellen, G01S 17/48) [1, 2006.01] |
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| G01C 3/24 | . | mit einem parallaktischen Dreieck mit festen Winkeln und einer Basis veränderlicher Länge in der Beobachtungsstelle, z.B. in dem Instrument (aktive Triangulationssysteme, d.h. Verwendung der Übertragung und Reflexion von elektromagnetischen Wellen außer Funkwellen, G01S 17/48) [1, 2006.01] |
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| G01C 3/26 | . | mit einem parallaktischen Dreieck mit festen Winkeln und einer Basis veränderlicher Länge am oder nahe dem Gegenstand oder durch den Gegenstand gebildet (aktive Triangulationssysteme, d.h. Verwendung der Übertragung und Reflexion von elektromagnetischen Wellen außer Funkwellen, G01S 17/48) [1, 2006.01] |
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| G01C 3/28 | . . | mit Maßnahmen zur Reduktion der Entfernung in der Horizontalebene |
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| G01C 3/30 | . . . | mit Mitteln zur Messung der Höhe eines Gegenstandes, z.B. Tachymeter |
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| G01C 3/32 | . | durch Scharfeinstellen des Gegenstandes, z.B. auf einer Mattscheibe |
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| G01C 5/00 | Höhenmessung; Messung von Entfernungen quer zur Visierlinie; Nivellieren zwischen zwei Punkten; Nivellierinstrumente (G01C 3/20 , G01C 3/30 haben Vorrang; Profilaufzeichnung G01C 7/00; Libellen zum Anzeigen der Neigung in einem einzigen Punkt G01C 9/00) |
| G01C 5/02 | . | mit selbsttätiger Stabilisierung der Visierlinie (Regeln der Richtung allgemein G05D 3/00; Neigungskompensation allgemein G12B) |
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| G01C 5/04 | . | Hydrostatisches Nivellieren, d.h. mittels durch biegsame Leitungen verbundener Flüssigkeitsbehälter an getrennten Punkten |
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| G01C 5/06 | . | durch barometrische Mittel (Barometer an sich G01L) |
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| G01C 7/00 | Aufzeichnen von Profilen (durch Fotogrammmetrie oder Videogrammmetrie G01C 11/00; Vermessen von Bohrlöchern E21B 47/00) |
| G01C 7/02 | |
| G01C 7/04 | . . | mittels eines Fahrzeugs, das sich längs des aufzuzeichnenden Profils bewegt |
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| G01C 7/06 | . | von Hohlräumen, z.B. Tunnels |
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| G01C 9/00 | Neigungsmessung, z.B. mittels Setzwaagen, mittels Wasserwaagen |
| G01C 9/02 | |
| G01C 9/04 | . . | Übertragungsmittel zwischen dem Fühlelement und dem Anzeiger, um eine vergrößerte Ablesung zu erhalten |
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| G01C 9/06 | . . | Elektrische oder fotoelektrische Anzeige- oder Ablesemittel |
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| G01C 9/08 | . . | Mittel zum Kompensieren der von der Bewegung des Instruments herrührenden Beschleunigungskräfte |
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| G01C 9/10 | |
| G01C 9/12 | . | mittels eines einzigen Pendels (Lote G01C 15/10) |
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| G01C 9/14 | . . | in mehr als einer Richtung beweglich |
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| G01C 9/16 | . | mittels mehrerer Pendel |
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| G01C 9/18 | |
| G01C 9/20 | . . | mit Anzeige nach Maßgabe der Neigung des Flüssigkeitsbehälters gegenüber der Flüssigkeitsfläche |
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| G01C 9/22 | . . . | mit miteinander verbundenen, in fester Beziehung zueinander stehenden Behältern |
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| G01C 9/24 | . . | in geschlossenen Behältern, wobei durch teilweise Füllung eine Gasblase übrig bleibt |
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| G01C 9/26 | |
| G01C 9/28 | |
| G01C 9/30 | . . . . | zum Einstellen der Größe der Blase |
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| G01C 9/32 | . . . . | zum Erleichtern der Beobachtung der Lage der Blase, z.B. Beleuchtungsmittel |
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| G01C 9/34 | . . . | in Form einer Röhrenlibelle, d.h. zum Anzeigen der Neigung in nur einer Richtung |
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| G01C 9/36 | . . . | in Form einer Dosenlibelle, d.h. zur Anzeige der Neigung in allen Richtungen |
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| G01C 11/00 | Fotogrammmetrie oder Videogrammmetrie, z.B. Stereogrammmetrie; Fotografische Vermessung (Kameras mit Vermessungsinstrumenten vereinigt, z.B. mit Theodoliten G01C 1/00 , G01C 3/00 , G01C 5/00 , G01C 9/00; Vermessungskameras G03B 37/00) [1, 2006.01] |
| G01C 11/02 | . | Bildaufnahme-Anordnungen, besonders ausgebildet zum fotogrammmetrischen oder fotografischen Vermessen, z.B. zum Steuern der Bildüberlappung |
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| G01C 11/04 | |
| G01C 11/06 | . . | durch Vergleichen von zwei oder mehr Bildern des gleichen Aufnahmebereichs |
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| G01C 11/08 | . . . | mit Bildern, die nicht in der gleichen relativen Lage gehalten sind, in der sie aufgenommen wurden |
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| G01C 11/10 | . . . . | mit Rechnern zum Steuern der Lage der Bilder (Rechner an sich G06) |
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| G01C 11/12 | . . . | mit Bildern, die in der gleichen relativen Lage gehalten sind, in der sie aufgenommen wurden |
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| G01C 11/14 | . . . . | mit optischer Projektion (G01C 11/26 hat Vorrang) |
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| G01C 11/16 | . . . . . | in einer gemeinsamen Ebene |
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| G01C 11/18 | . . . . . . | mit Abtastmitteln |
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| G01C 11/20 | . . . . . | in getrennten Ebenen |
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| G01C 11/22 | . . . . | mit mechanischer Projektion (G01C 11/26 hat Vorrang) |
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| G01C 11/24 | . . . . | mit optisch-mechanischer Projektion (G01C 11/26 hat Vorrang) |
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| G01C 11/26 | . . . . | mit Rechnern zum Steuern der Bilder (Rechner an sich G06) |
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| G01C 11/28 | . . . | Besondere Einrichtungen zum Aufzeichnen von Bildpunktdaten, z.B. für Profile |
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| G01C 11/30 | |
| G01C 11/32 | . . . | Radialtriangulation |
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| G01C 11/34 | |
| G01C 11/36 | . | Videogrammmetrie, d.h. elektronische Verarbeitung von Videosignalen von verschiedenen Quellen zur Erlangung von Parallaxen- oder Entfernungsinformation [2006.01] |
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| G01C 13/00 | Vermessen von Gewässern, z.B. der See, eines Teiches, eines Flusses oder Kanals (Flüssigkeitsstand-Messer G01F; Messen der Geschwindigkeit einer Flüssigkeit G01P; Bestimmen des Vorhandenseins oder des Fließens von Grundwasser G01V) |
| G01C 15/00 | Vermessungsinstrumente oder Zubehör, die nicht in den Gruppen G01C 1/00-G01C 13/00 vorgesehen sind |
| G01C 15/02 | . | Markieren von Messpunkten |
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| G01C 15/04 | . . | Dauermarken; Grenzmarken |
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| G01C 15/06 | . . | Messlatten; bewegliche Markiereinrichtungen |
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| G01C 15/08 | . . . | Lot- oder Registrierlatten oder Markierungen über Erdmarken |
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| G01C 15/10 | |
| G01C 15/12 | . | Instrumente zum Abstecken fester Winkel, z.B. rechter Winkel |
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| G01C 15/14 | . | Künstliche Horizonte (Neigungskompensation allgemein G12B 5/00) |
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| G01C 17/00 | Kompasse; Vorrichtungen zum Ermitteln der wahren oder magnetischen Nordrichtung für Navigations- oder Vermessungszwecke (mit Kreiseleffekt G01C 19/00; für geophysikalische oder Prospektierungszwecke G01V 3/00) |
| G01C 17/02 | |
| G01C 17/04 | . . | mit nordsuchenden Magnetelementen, z.B. Nadeln |
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| G01C 17/06 | . . . | Aufhängen der Magnetelemente |
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| G01C 17/08 | . . . . | durch Schwimmlagerung |
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| G01C 17/10 | . . . | Vergleichen der beobachteten Richtung mit der Nordanzeige |
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| G01C 17/12 | . . . . | durch Visiereinrichtungen, z.B. für Vermessungskompasse |
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| G01C 17/14 | . . . . | durch Einstellmarken, z.B. für Schiffskompasse |
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| G01C 17/16 | . . . . | durch Neigungsmesser, z.B. zum Bestimmen des Fallens oder Streichens geologischer Schichten |
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| G01C 17/18 | . . . | Haltern oder Aufhängen von Kompassen, z.B. durch Kardanring, durch Schwimmlagerung |
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| G01C 17/20 | . . . | Beobachten der Kompassrose oder -nadel |
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| G01C 17/22 | |
| G01C 17/24 | |
| G01C 17/26 | . . . . | mit elektrischen Abnehmern zur Fernanzeige, z.B. Fotozelle |
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| G01C 17/28 | . . | Elektromagnetische Kompasse (mit nordsuchenden magnetischen Elementen und elektrischen Abnehmern G01C 17/26) |
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| G01C 17/30 | . . . | Erdinduktorkompasse |
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| G01C 17/32 | |
| G01C 17/34 | . | Sonnen- oder Astrokompasse |
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| G01C 17/36 | . | Tochterkompasse für die Fernanzeige von Ablesungen eines Mutterkompasses |
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| G01C 17/38 | . | Prüfen, Eichen oder Kompensieren von Kompassen |
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| G01C 19/00 | Kreiselgeräte; drehempfindliche Vorrichtungen mit schwingenden Massen; drehempfindliche Vorrichtungen ohne bewegliche Massen |
| G01C 19/02 | |
| G01C 19/04 | |
| G01C 19/06 | |
| G01C 19/08 | . . . . | mit elektrischem Antrieb (G01C 19/14 hat Vorrang; dynamoelektrische Maschinen H02K) |
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| G01C 19/10 | . . . . . | Stromzuführungen |
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| G01C 19/12 | . . . . | mit Strömungsmittelantrieb (G01C 19/14 hat Vorrang) |
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| G01C 19/14 | . . . . | Flüssigkeitsläufer |
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| G01C 19/16 | . . . | Aufhängungen; Lager (Lager allgemein F16C; Auswuchten von Läufern G01M) |
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| G01C 19/18 | . . . . | mit Schwenkfreiheit des Läufers in Bezug auf seine Aufhängeachsen (G01C 19/20 , G01C 19/24 haben Vorrang) |
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| G01C 19/20 | . . . . | durch Lagerung in einem Fluid |
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| G01C 19/22 | . . . . | mittels federnder Aufhängung |
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| G01C 19/24 | . . . . | mittels magnetischer oder elektrostatischer Felder |
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| G01C 19/26 | . . . | Arretieren, d.h. Feststellen beweglicher Teile, z.B. für den Transport (auf Instrumente allgemein anwendbar G01D 11/20) |
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| G01C 19/28 | . . . | Abgriffe [Winkelabgriffe], d.h. Vorrichtungen zur Abnahme von Winkelablagen der Drehimpulsachse eines Läufers |
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| G01C 19/30 | . . . | Ausrichtvorrichtungen, d.h. Vorrichtungen zum Wiedereinstellen der Drehimpulsachse des Läufers in eine gewünschte Richtung (für Vorrichtungen zum Anzeigen der Lotrichtung [Lotkreisel, Kreiselhorizont] G01C 19/46) |
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| G01C 19/32 | . . . | Anzeige- oder Aufzeichnungsmittel, die besonders für Kreisel ausgebildet sind (allgemein G01D) |
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| G01C 19/34 | . . | zur Anzeige einer Richtung in der Horizontebene, z.B. Kurskreisel |
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| G01C 19/36 | . . . | mit nordsuchenden magnetischen Vorrichtungen, z.B. Kreiselmagnetkompasse |
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| G01C 19/38 | . . . | mit nordsuchenden nichtmagnetischen Vorrichtungen, z.B. Kreiselkompasse |
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| G01C 19/40 | . . | mit Steuerung durch Signale eines Mutterkompasses, d.h. Tochterkompass |
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| G01C 19/42 | . . | Wendekreisel; integrierter Wendekreisel |
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| G01C 19/44 | . . | zum Anzeigen der Lotrichtung [Lotkreisel, Kreiselhorizont] |
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| G01C 19/46 | . . . | Aufrichtvorrichtungen zum Wiedereinstellen der Drehimpulsachse des Läufers in eine gewünschte Richtung |
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| G01C 19/48 | . . . . | durch elektrische Mittel (G01C 19/54 hat Vorrang) |
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| G01C 19/50 | . . . . | durch mechanische Mittel (G01C 19/54 hat Vorrang) |
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| G01C 19/52 | . . . . | durch Strömungsmittel (G01C 19/54 hat Vorrang) |
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| G01C 19/54 | . . . . | mit Berichtigung der durch Bewegung des Instruments verursachten Beschleunigungswirkungen |
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| G01C 19/56 | . | Drehempfindliche Vorrichtungen mit schwingenden Massen, z.B. mit Stimmgabel |
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| G01C 19/58 | . | Drehempfindliche Vorrichtungen ohne bewegliche Massen [3] |
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| G01C 19/60 | . . | elektronische oder kernmagnetische Resonanz-Gyrometer (Anordnungen mit Spinresonanz allgemein G01R 33/20) [3, 4] |
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| G01C 19/62 | . . . | mit optisch gepumpten Vorrichtungen [Laser] [3] |
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| G01C 19/64 | . . | Gyrometer, die den Sagnac-Effekt ausnutzen, d.h. die durch Drehung bewirkten Verschiebungen zwischen entgegengesetzt umlaufenden elektromagnetischen Strahlen [3] |
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| G01C 19/66 | . . . | Ringlaser-Gyrometer (Ringlaser allgemein H01S 3/083) [5] |
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| G01C 19/68 | . . . . | Unterdrückung des Mitzieheffekts [5] |
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| G01C 19/70 | . . . . . | durch mechanische Mittel [5] |
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| G01C 19/72 | . . . | mit entgegengesetzt umlaufenden Lichtstrahlen in einem passiven Ring, z.B. Faserlasergyrometer [5] |
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| G01C 21/00 | Navigation; Navigationsinstrumente, soweit sie nicht in den Gruppen G01C 1/00-G01C 19/00 vorgesehen (Messen einer von einem Fahrzeug auf dem Boden zurückgelegten Wegstrecke G01C 22/00; Messen einer linearen Geschwindigkeit, einer Winkelgeschwindigkeit oder einer Beschleunigung G01P; Steuerung oder Regelung der Position, des Kurses, der Höhe oder der Lage von Fahrzeugen G05D 1/00; Anlagen zur Verkehrsregelung oder -überwachung G08G) |
| G01C 21/02 | . | Astronomische Navigation (G01C 21/24 , G01C 21/26 haben Vorrang; Messen der Zeit mit Hilfe des Standes der Sonne, des Mondes oder der Sterne G04B 49/00) [1, 7] |
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| G01C 21/04 | |
| G01C 21/06 | . . | mit Messung des Abtriftwinkels; mit Abtriftberichtigung |
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| G01C 21/08 | . . | unter Bezugnahme auf das Erdmagnetfeld |
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| G01C 21/10 | . | durch Messung der Geschwindigkeit oder der Beschleunigung (G01C 21/24 , G01C 21/26 haben Vorrang) [1, 7] |
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| G01C 21/12 | . . | ausgeführt an Bord des zu navigierenden Objektes; Koppeln |
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| G01C 21/14 | . . . | durch Aufzeichnen des vom Objekt verfolgten Kurses (G01C 21/16 hat Vorrang) |
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| G01C 21/16 | . . . | durch Integrieren der Beschleunigung oder der Geschwindigkeit, d.h. Trägheitsnavigation |
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| G01C 21/18 | . . . . | Stabilisierte Plattformen, z.B. durch Kreisel |
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| G01C 21/20 | . | Instrumente zum Durchführen navigatorischer Berechnungen (G01C 21/24 , G01C 21/26 haben Vorrang; Ausbildungen von digitalen Rechen- oder Datenverarbeitungsanlagen für eine spezielle Funktion oder Anwendung G06F 17/00 , G06F 19/00) [1, 7] |
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| G01C 21/22 | . . | Zeichentische (allgemein B43L) |
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| G01C 21/24 | . | besonders ausgebildet für kosmonautische Navigation |
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| G01C 21/26 | . | besonders ausgebildet für die Navigation in einem Straßennetz [7] |
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| G01C 21/28 | . . | mit Korrelation von Daten von mehreren Navigationsinstrumenten [7] |
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| G01C 21/30 | . . . | Flächen- oder Konturnavigation [Map- or contour-matching] [7] |
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| G01C 21/32 | . . . . | Kartendarstellung [7] |
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| G01C 21/34 | . . | Fahrwegsuche; Fahrwegführung [Route searching; Route guidance] [7] |
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| G01C 21/36 | . . . | Eingabe-/Ausgabeeinrichtungen für Bordrechner [7] |
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| G01C 22/00 | Messen der Wegstrecke über Grund von Fahrzeugen, Personen, Tieren oder anderen sich bewegenden festen Körpern, z.B. mittels Messrades oder Schrittmessers (Zählmechanismen an sich G06M) |
| G01C 22/02 | . | durch Umwandeln in elektrische Wellenformen, z.B. mittels Tachometergenerators, und nachfolgendes Integrieren |
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| G01C 23/00 | Kombinierte Instrumente, die mehr als einen Navigationswert anzeigen, z.B. für Flugzeuge; kombinierte Messvorrichtungen zum Messen von zwei oder mehr Veränderlichen der Bewegung, z.B. Entfernung, Geschwindigkeit, Beschleunigung |
| G01C 25/00 | Herstellen, Eichen, Reinigen oder Reparieren von Instrumenten oder Vorrichtungen, auf die in den anderen Gruppen dieser Unterklasse Bezug genommen ist (Prüfen, Eichen oder Kompensieren von Kompassen G01C 17/38) |