| G | Sektion G — Physik |
| | Anmerkung:- In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
- Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
- Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
- Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
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| | Instrumente |
| G01 | Messen (Zählen G06M); Prüfen |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst zusätzlich zu "eigentlichen" Messinstrumenten auch andere Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen entsprechender Bauart und auch Signal- oder Steuervorrichtungen, soweit diese das Messen (wie in Anmerkung 2 unten definiert) betreffen und sie nicht für Zwecke des Signalisierens oder Steuerns in besonderer Weise angepasst sind.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Messen" umfasst beträchtlich mehr, als dies seiner ursprünglichen und grundlegenden Bedeutung entspricht. Im ursprünglichen Sinn bedeutet es, eine zahlenmäßige Darstellung für den Wert einer Veränderlichen in Bezug auf eine Einheit oder ein Normal oder in Bezug auf eine andere Veränderliche derselben Art zu finden, z.B. Angeben einer Länge durch Einheiten einer anderen Länge, wie das bei der Längenmessung mit einem Maßstab der Fall ist. Der Wert kann (wie erwähnt) unmittelbar oder durch das Messen einer anderen Veränderlichen, auf deren Wert die gesuchte Veränderliche bezogen werden kann, erhalten werden, z.B. das Messen von Temperaturänderungen durch Messen einer sich ergebenden Änderung der Länge einer Quecksilbersäule.
- Da jedoch dieselbe Vorrichtung oder dasselbe Instrument - anstatt eine unmittelbare Anzeige zu geben - auch dazu benutzt werden kann, eine Registrierung zu bewirken oder ein Signal für einen Anzeige- oder Steuervorgang in Gang zu setzen oder um zusammen mit anderen Vorrichtungen oder Instrumenten ein zusammengefasstes Ergebnis aus der Messung von zwei oder mehr Veränderlichen gleicher oder unterschiedlicher Art zu liefern, ist es nötig, den Begriff "Messen" so weit zu fassen, dass dazu auch jede Maßnahme gehört, die es ermöglicht, zu einer solchen zahlenmäßigen Darstellung durch zusätzliche Anwendung irgendeiner Art von Umformung eines Wertes in Ziffern zu gelangen. So kann die Darstellung in Ziffern durch digitale Anzeige oder durch Ablesen einer Skala erfolgen, oder eine Darstellung kann ohne Gebrauch von Ziffern bewirkt werden, z.B. durch ein wahrnehmbares (veränderliches) charakteristisches Merkmal der Sache (z.B. eines Gegenstands, einer Substanz, eines Lichtstrahls), deren zu messende Veränderliche eine Eigenschaft oder ein Zustand oder ein diesen vergleichbares Merkmal ist (z.B. die entsprechende Stellung eines Gliedes ohne jede Skala, eine entsprechende, irgendwie erzeugte Spannung).
- In vielen Fällen erfolgt keine Anzeige der Absolutwerte, sondern nur die Anzeige der Abweichung von oder der Übereinstimmung mit einem Normal oder einer vorgegebenen Größe (deren Wert zahlenmäßig bekannt sein kann oder nicht); das Normal oder die vorgegebene Größe kann der Wert einer anderen Veränderlichen gleicher Art, aber einer anderen Sache (z.B. ein Standardmaß) oder derselben Sache zu einem anderen Zeitpunkt sein. In ihrer einfachsten Form kann eine Messung nur die Anzeige der An- oder Abwesenheit eines Zustandes oder einer Eigenschaft, z.B. einer Bewegung (in jeder oder einer bestimmten Richtung), betreffen oder sich darauf beziehen, ob eine Veränderliche einen bestimmten Wert überschreitet.
- Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgende Anmerkung bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten. [7]
- Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, insbesondere die Definition des Begriffs "Veränderliche".
- Bei vielen Messanordnungen wird eine erste Veränderliche, die gemessen werden soll, in eine zweite oder in weitere Veränderliche umgeformt. Die zweite oder die weiteren Veränderlichen können sein:
- ein Zustand im Messobjekt, der mit der ersten Variablen in Beziehung steht, oder
- eine Verschiebung eines Messobjekts. Weitere Umformungen können notwendig sein.
- Bei der Klassifizierung einer solchen Anordnung ist
- der Schritt oder jeder Schritt der Umformung zu klassifizieren, der von Interesse ist, oder
- wenn nur die Messung als Ganzes von Interesse ist, dann ist die erste Veränderliche an der zutreffenden Stelle zu klassifizieren.
- Das ist insbesondere wichtig, wenn zwei oder mehr Umformungen stattfinden; wenn etwa eine erste Veränderliche, z.B. Druck, in eine zweite Veränderliche, z.B. die optische Eigenschaft eines Sensors, umgeformt wird und die zweite Veränderliche mittels einer dritten Veränderlichen, z.B. ein elektrischer Effekt, dargestellt wird. In einem solchen Fall sollten folgende Klassifikationsstellen in Betracht gezogen werden: Die Stelle für die Umformung der ersten Veränderlichen, die Stelle für die Messung des Zustands, der durch die erste Veränderliche hervorgerufen wird, Unterklasse G01D für die Anzeige der Messung und schließlich, falls es sie gibt, die Stelle für die Messung als Ganzes. [1, 6]
- Das Messen der Veränderung des Wertes einer physikalischen Eigenschaft ist in derselben Unterklasse einzuordnen wie das Messen dieser physikalischen Eigenschaft selbst, z.B. das Messen einer Längendehnung in G01B.
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| G01B | Messen der Länge, der Dicke oder ähnlicher linearer Abmessungen; Messen von Winkeln; Messen von Flächen; Messen von Unregelmäßigkeiten an Oberflächen oder Umrissen (Messen des menschlichen Körpers, siehe die dafür vorhandenen entsprechenden Stellen, z.B. A41H 1/00 , A43D 1/02 , A61B 5/103; Messgeräte kombiniert mit Spazierstöcken A45B 3/08; Sortieren gemäß den Abmessungen B07; Messmethoden oder -geräte speziell für Metallwalzwerke B21B 38/00; Werkzeugeinstellungs- oder Zeicheninstrumente, die nicht besonders zum Messen abgeändert sind, B23B 49/00 , B23Q 15/00-B23Q 17/00 , B43L; Mess- oder Steuereinrichtungen von Schleifwerkzeugen besonders angepasst für Schleif- und Polierarbeiten B24B 49/00; Kombination von Messvorrichtungen mit schreibenden Geräten B43K 29/08; geodätisches, nautisches und aeronautisches Messen, Vermessen, Entfernungsmessen G01C; Fotogrammmetrie oder Videogrammmetrie G01C 11/00; Messen von Kraft oder mechanischer Spannung allgemein G01L 1/00; Untersuchen oder Analysieren von Oberflächenstrukturen in atomaren Bereichen mit rastersondenmikroskopischen Methoden [scanning-probe techniques] G01N 13/00; Untersuchen oder Analysieren der Teilchengröße, Untersuchen oder Analysieren der Oberfläche von porösem Material G01N 15/00; Messen des Standorts, der Entfernung oder der Richtung allgemein durch Empfang oder Senden von Radiowellen oder anderen Wellen, beruhend auf der Wellenausbreitung, z.B. Doppler-Effekt, Laufzeit, Richtung der Ausbreitung G01S; geophysikalisches Messen G01V; Messen der Länge oder des Rollendurchmessers eines Films in Kameras oder Projektoren G03B 1/60; Kombinationen von Messvorrichtungen mit Einrichtungen zum Steuern oder Regeln G05; Verfahren oder Anordnungen zum Umsetzen der Lage eines handbetätigten Schreibstiftes oder eines Elements zum manuellen Nachfahren einer Aufzeichnung in ein elektrisches Signal G06K 11/00; Messen der vom aufzeichnenden Medium in Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräten durchlaufenen Länge, Abtasten des Durchmessers einer Schallplatte in Plattenspielern mit selbsttätigem Plattenwechsel G11B; Einzelheiten von Geräten für rastersondenmikroskopische Methoden allgemein G12B 21/00; mit Drehstromabnehmern baulich vereinigte Einrichtungen zum Anzeigen der Bürstenabnutzung H01R 39/58; Anzeigen des Elektrodenverbrauchs in einer Lichtbogenlampe H05B 31/34) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst das Messen der Position oder der Verschiebung in Längen- oder Winkeleinheiten. [4]
- In dieser Unterklasse werden die Gruppen nach dem Mittel zur Messung unterschieden, das von größerer Bedeutung ist. Die Anwendung anderer Mittel lediglich für eine Anzeige beeinflusst nicht die Einordnung.
- Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
- Maschinen, die nach ähnlichen Verfahren wie die Messinstrumente dieser Unterklasse arbeiten, werden bei diesen Instrumenten eingeordnet.
- Messanordnungen oder Details davon, die von zwei oder mehr der Gruppen G01B 3/00-G01B 17/00 umfasst werden, sind, wenn nicht eine einzelne andere Gruppe vorrangig anwendbar ist, in der Gruppe
G01B 21/00
zu klassifizieren. [3]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| G01B 1/00 | Messvorrichtungen, gekennzeichnet durch das hierfür verwendete Material |
| G01B 3/00 | Instrumente, wie in den Untergruppen aufgeführt und gekennzeichnet durch die Verwendung mechanischer Messmittel (Anordnungen zum Messen besonderer Parameter G01B 5/00; Vorrichtungen von allgemeiner Bedeutung, besonders ausgebildet oder angebracht zum Speichern und wiederholten Ausgeben bzw. erneuten Speichern von Materiallängen B65H 75/34) [2] |
| G01B 3/02 | . | Maßstäbe oder Bandmaße mit Skalen oder Markierungen zum unmittelbaren Ablesen |
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| G01B 3/04 | |
| G01B 3/06 | |
| G01B 3/08 | . . . | mit Schiebegliedern |
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| G01B 3/10 | |
| G01B 3/11 | |
| G01B 3/12 | |
| G01B 3/14 | . | Formlehren zum Prüfen von Umrissen |
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| G01B 3/16 | . | Tasterzirkel mit zwei schwenkbaren Armen |
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| G01B 3/18 | . | Mikrometer, Schraublehren |
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| G01B 3/20 | |
| G01B 3/22 | . | Fühlhebelmessgeräte, z.B. Messuhren (zum Bestimmen von Profilen G01B 5/20) |
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| G01B 3/24 | |
| G01B 3/26 | |
| G01B 3/28 | |
| G01B 3/30 | . | Endmaße in Form von stab- oder streifenförmigen Körpern, bei denen der Abstand der Endflächen fest oder vor dem Messen einstellbar ist |
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| G01B 3/32 | |
| G01B 3/34 | . | Ringlehren für Außenabmessungen |
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| G01B 3/36 | |
| G01B 3/38 | . | Rachenlehren, d.h. Lehren, bei denen der Abstand zwischen den Messflächen fest oder vor dem Messen einstellbar ist |
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| G01B 3/40 | |
| G01B 3/42 | |
| G01B 3/44 | |
| G01B 3/46 | . | Durchmesserlehren für Innenabmessungen, bei denen der Abstand zwischen den Messflächen fest oder vor dem Messen einstellbar ist |
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| G01B 3/48 | |
| G01B 3/50 | |
| G01B 3/52 | |
| G01B 3/56 | . | Lehren zum Messen von Winkeln oder Konussen, z.B. Kegellehren |
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| G01B 5/00 | Messanordnungen gekennzeichnet durch die Verwendung mechanischer Messmittel (Instrumente des von Gruppe G01B 3/00 umfassten Typs an sich G01B 3/00) [2] |
| G01B 5/004 | . | zum Messen der Koordinaten von Punkten [6] |
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| G01B 5/008 | . . | mit Koordinaten-Messmaschinen [6] |
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| G01B 5/012 | . . . | zugehörige Tastköpfe [6] |
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| G01B 5/016 | . . . . | bauliche Einzelheiten der Kontakte der Tastköpfe [6] |
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| G01B 5/02 | |
| G01B 5/04 | . . | besonders ausgebildet zum Messen der Länge oder Breite von laufendem Messgut |
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| G01B 5/06 | |
| G01B 5/08 | . | zum Messen von Durchmessern |
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| G01B 5/10 | . . | von laufendem Messgut |
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| G01B 5/12 | . . | zum Messen von Innendurchmessern |
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| G01B 5/14 | . | zum Messen des Abstandes oder der Weite zwischen Gegenständen oder von Öffnungen (G01B 5/24 hat Vorrang) |
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| G01B 5/16 | . . | zwischen einer Folge von Gegenständen oder Öffnungen mit regelmäßigem Abstand |
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| G01B 5/18 | |
| G01B 5/20 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen |
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| G01B 5/207 | . . | mit einer Vielzahl von festen, gleichzeitig arbeitenden Übertragern (G01B 5/213-G01B 5/22 haben Vorrang) [6] |
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| G01B 5/213 | . . | zum Messen des Radius einer Krümmung [6] |
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| G01B 5/22 | . . | mechanische Sphärometer |
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| G01B 5/24 | . | zum Messen von Winkeln oder Kegeln; zum Prüfen der Achsrichtungen |
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| G01B 5/245 | . . | zum Überprüfen der Rechtwinkeligkeit [6] |
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| G01B 5/25 | . . | zum Prüfen der Achsrichtungen |
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| G01B 5/252 | . . . | zum Messen der Exzentrizität, d.h. des seitlichen Abstands zweier paralleler Achsen [6] |
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| G01B 5/255 | . . | zum Prüfen von Radstellungen |
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| G01B 5/26 | . | zum Messen des Inhalts von Flächen, z.B. Planimeter (Integratoren allgemein G06G) |
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| G01B 5/28 | . | zum Messen der Rauheit oder Unregelmäßigkeit von Oberflächen |
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| G01B 5/30 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers, z.B. mechanische Dehnungsmesser |
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| G01B 7/00 | Messanordnungen gekennzeichnet durch die Verwendung von elektrischen oder magnetischen Messmitteln |
| G01B 7/004 | . | zum Messen der Koordinaten von Punkten [6] |
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| G01B 7/008 | . . | mit Koordinaten-Messmaschinen [6] |
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| G01B 7/012 | . . . | zugehörige Tastköpfe [6] |
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| G01B 7/016 | . . . . | bauliche Einzelheiten der Kontakte der Tastköpfe [6] |
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| G01B 7/02 | |
| G01B 7/04 | . . | besonders ausgebildet zum Messen der Länge oder Breite von laufendem Messgut |
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| G01B 7/06 | |
| G01B 7/12 | . | zum Messen von Durchmessern |
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| G01B 7/13 | . . | von Innendurchmessern [6] |
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| G01B 7/14 | . | zum Messen des Abstandes oder der Weite zwischen Gegenständen oder von Öffnungen (G01B 7/30 hat Vorrang) |
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| G01B 7/15 | . . | mit regelmäßigem Abstand [6] |
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| G01B 7/16 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers, z.B. mit einem Widerstandsdehnungsmesser |
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| G01B 7/24 | . . | durch Messen der Änderung der magnetischen Eigenschaften |
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| G01B 7/26 | |
| G01B 7/28 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen |
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| G01B 7/287 | . . | mit einer Vielzahl von festen, gleichzeitig arbeitenden Übertragern (G01B 7/293 hat Vorrang) [6] |
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| G01B 7/293 | . . | zum Messen des Radius einer Krümmung [6] |
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| G01B 7/30 | . | zum Messen von Winkeln oder Kegeln; zum Prüfen von Achsrichtungen |
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| G01B 7/305 | . . | zum Überprüfen der Rechtwinkeligkeit [6] |
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| G01B 7/31 | . . | zum Prüfen von Achsrichtungen |
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| G01B 7/312 | . . . | zum Messen der Exzentrizität, d.h. des seitlichen Abstands zweier paralleler Achsen [6] |
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| G01B 7/315 | . . | zum Prüfen von Radstellungen |
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| G01B 7/32 | . | zum Messen von Flächen (Integratoren allgemein G06G) |
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| G01B 7/34 | . | zum Messen der Rauheit oder der Unregelmäßigkeit von Oberflächen |
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| G01B 9/00 | Instrumente wie in den Untergruppen aufgeführt und gekennzeichnet durch die Verwendung von optischen Messmitteln (Anordnungen zum Messen besonderer Parameter G01B 11/00) [2] |
| G01B 9/02 | |
| G01B 9/021 | . . | unter Verwendung der Holografie [2] |
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| G01B 9/023 | |
| G01B 9/025 | . . . | Doppelbelichtungsverfahren [2] |
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| G01B 9/027 | . . . | nach der Realzeit-Methode [2] |
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| G01B 9/029 | . . . | durch Zeitmittelwertsbildung [2] |
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| G01B 9/04 | . | Messmikroskope (Mikroskope allgemein G02B 21/00) |
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| G01B 9/06 | |
| G01B 9/08 | . | Optische Profilkomparatoren |
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| G01B 9/10 | . | Goniometer zum Messen von Winkeln zwischen Oberflächen |
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| G01B 11/00 | Messanordnungen gekennzeichnet durch die Verwendung optischer Messmittel (Instrumente der von Gruppe G01B 9/00 umfassten Art an sich G01B 9/00) [2] |
| G01B 11/02 | . | zum Messen der Länge, Breite oder Dicke (G01B 11/08 hat Vorrang) |
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| G01B 11/03 | . . | durch Koordinatenmessung von Punkten [3] |
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| G01B 11/04 | . . | besonders ausgebildet zum Messen der Länge oder Breite von laufendem Messgut |
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| G01B 11/06 | |
| G01B 11/08 | . | zum Messen von Durchmessern |
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| G01B 11/10 | . . | von laufendem Messgut |
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| G01B 11/12 | . . | von Innendurchmessern |
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| G01B 11/14 | . | zum Messen des Abstandes oder der Weite zwischen Gegenständen oder von Öffnungen (G01B 11/26 hat Vorrang; Entfernungsmesser G01C) |
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| G01B 11/16 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers, z.B. optische Dehnungsmesser |
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| G01B 11/22 | |
| G01B 11/24 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen |
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| G01B 11/245 | . . | unter Verwendung einer Vielzahl von fixierten, gleichzeitig arbeitenden Messwertaufnehmern (G01B 11/255 hat Vorrang) [7] |
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| G01B 11/25 | . . | durch Projizieren eines Musters, z.B. Moiré-Streifen, auf den Gegenstand (G01B 11/255 hat Vorrang) [7] |
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| G01B 11/255 | . . | zum Messen eines Krümmungsradius [7] |
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| G01B 11/26 | . | zum Messen von Winkeln oder Kegeln; zum Prüfen der Achsrichtungen |
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| G01B 11/27 | . . | zum Prüfen der Achsrichtungen |
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| G01B 11/275 | . . | zum Prüfen von Radstellungen |
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| G01B 11/28 | . | zum Messen von Flächen (Integratoren allgemein G06G) |
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| G01B 11/30 | . | zum Messen der Rauheit oder der Unregelmäßigkeit von Oberflächen |
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| G01B 13/00 | Messanordnungen mit Anwendung von Strömungsmitteln |
| G01B 13/02 | . | zum Messen der Länge, Breite oder Dicke (G01B 13/08 hat Vorrang) |
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| G01B 13/03 | . . | zum Messen der Koordinaten von Punkten [3] |
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| G01B 13/04 | . . | besonders ausgebildet zum Messen der Länge oder Breite von laufendem Messgut |
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| G01B 13/06 | |
| G01B 13/08 | . | zum Messen von Durchmessern |
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| G01B 13/10 | |
| G01B 13/12 | . | zum Messen des Abstandes oder der Weite zwischen Gegenständen oder von Öffnungen (G01B 13/18 hat Vorrang) |
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| G01B 13/14 | |
| G01B 13/16 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen |
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| G01B 13/18 | . | zum Messen von Winkeln oder Kegeln; zum Prüfen der Achsrichtungen |
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| G01B 13/19 | . . | zum Prüfen von Achsrichtungen |
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| G01B 13/195 | . . | zum Prüfen von Radstellungen |
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| G01B 13/20 | . | zum Messen von Flächen, z.B. pneumatische Planimeter (Integratoren allgemein G06G) |
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| G01B 13/22 | . | zum Messen der Rauheit oder der Unregelmäßigkeit von Oberflächen |
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| G01B 13/24 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers [3] |
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| G01B 15/00 | Messanordnungen unter Verwendung von Wellen- oder Teilchenstrahlung (G01B 9/00 , G01B 11/00 haben Vorrang) [4] |
| G01B 15/02 | |
| G01B 15/04 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen |
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| G01B 15/06 | . | zum Messen der Verformung in einem festen Körper |
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| G01B 15/08 | . | zum Messen der Rauheit oder Unregelmäßigkeit von Oberflächen [6] |
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| G01B 17/00 | Messanordnungen, die durch die Verwendung von Infraschall-, Schall- oder Ultraschallschwingungen gekennzeichnet sind [4] |
| G01B 17/02 | |
| G01B 17/04 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers, z.B. durch schwingende Saiten |
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| G01B 17/06 | . | zum Messen von Umrisslinien oder Krümmungen [6] |
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| G01B 17/08 | . | zum Messen der Rauheit oder Unregelmäßigkeit von Oberflächen [6] |
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| G01B 21/00 | Messanordnungen oder Einzelheiten davon, soweit sie nicht für die in den anderen Gruppen dieser Unterklasse aufgeführten Messmittel besonders ausgebildet sind [3] |
| G01B 21/02 | . | zum Messen der Länge, der Breite oder der Dicke (G01B 21/10 hat Vorrang) [3] |
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| G01B 21/04 | . . | zum Messen der Koordinaten von Punkten [3] |
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| G01B 21/06 | . . | besonders ausgebildet zum Messen der Länge oder Breite von Gegenständen während der Bewegung [3] |
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| G01B 21/08 | . . | zum Messen der Dicke [3] |
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| G01B 21/10 | . | zum Messen von Durchmessern [3] |
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| G01B 21/12 | . . | von Gegenständen während der Bewegung [3] |
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| G01B 21/14 | . . | von Innendurchmessern [3] |
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| G01B 21/16 | . | zum Messen des Abstandes oder der Weite zwischen Gegenständen [3] |
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| G01B 21/18 | . | zum Messen der Tiefe [3] |
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| G01B 21/20 | . | zum Messen von Umrissen oder Krümmungen, z.B. Bestimmen von Profilen [3] |
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| G01B 21/22 | . | zum Messen von Winkeln oder Kegeln; zum Prüfen von Achsrichtungen [3] |
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| G01B 21/24 | . . | zum Prüfen von Achsrichtungen [3] |
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| G01B 21/26 | . . | zum Prüfen von Radstellungen [3] |
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| G01B 21/28 | . | zum Messen von Flächen (Integratoren allgemein G06G) [3] |
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| G01B 21/30 | . | zum Messen der Rauigkeit oder Unregelmäßigkeit von Oberflächen [3] |
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| G01B 21/32 | . | zum Messen der Verformung eines festen Körpers [3] |
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