GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
Instrumente
Hierarchische Anzeige ausschalten: G01G01Messen (Zählen G06M); Prüfen
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst zusätzlich zu "eigentlichen" Messinstrumenten auch andere Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen entsprechender Bauart und auch Signal- oder Steuervorrichtungen, soweit diese das Messen (wie in Anmerkung 2 unten definiert) betreffen und sie nicht für Zwecke des Signalisierens oder Steuerns in besonderer Weise angepasst sind.
  2. In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Messen" umfasst beträchtlich mehr, als dies seiner ursprünglichen und grundlegenden Bedeutung entspricht. Im ursprünglichen Sinn bedeutet es, eine zahlenmäßige Darstellung für den Wert einer Veränderlichen in Bezug auf eine Einheit oder ein Normal oder in Bezug auf eine andere Veränderliche derselben Art zu finden, z.B. Angeben einer Länge durch Einheiten einer anderen Länge, wie das bei der Längenmessung mit einem Maßstab der Fall ist. Der Wert kann (wie erwähnt) unmittelbar oder durch das Messen einer anderen Veränderlichen, auf deren Wert die gesuchte Veränderliche bezogen werden kann, erhalten werden, z.B. das Messen von Temperaturänderungen durch Messen einer sich ergebenden Änderung der Länge einer Quecksilbersäule.
    • Da jedoch dieselbe Vorrichtung oder dasselbe Instrument - anstatt eine unmittelbare Anzeige zu geben - auch dazu benutzt werden kann, eine Registrierung zu bewirken oder ein Signal für einen Anzeige- oder Steuervorgang in Gang zu setzen oder um zusammen mit anderen Vorrichtungen oder Instrumenten ein zusammengefasstes Ergebnis aus der Messung von zwei oder mehr Veränderlichen gleicher oder unterschiedlicher Art zu liefern, ist es nötig, den Begriff "Messen" so weit zu fassen, dass dazu auch jede Maßnahme gehört, die es ermöglicht, zu einer solchen zahlenmäßigen Darstellung durch zusätzliche Anwendung irgendeiner Art von Umformung eines Wertes in Ziffern zu gelangen. So kann die Darstellung in Ziffern durch digitale Anzeige oder durch Ablesen einer Skala erfolgen, oder eine Darstellung kann ohne Gebrauch von Ziffern bewirkt werden, z.B. durch ein wahrnehmbares (veränderliches) charakteristisches Merkmal der Sache (z.B. eines Gegenstands, einer Substanz, eines Lichtstrahls), deren zu messende Veränderliche eine Eigenschaft oder ein Zustand oder ein diesen vergleichbares Merkmal ist (z.B. die entsprechende Stellung eines Gliedes ohne jede Skala, eine entsprechende, irgendwie erzeugte Spannung).
    • In vielen Fällen erfolgt keine Anzeige der Absolutwerte, sondern nur die Anzeige der Abweichung von oder der Übereinstimmung mit einem Normal oder einer vorgegebenen Größe (deren Wert zahlenmäßig bekannt sein kann oder nicht); das Normal oder die vorgegebene Größe kann der Wert einer anderen Veränderlichen gleicher Art, aber einer anderen Sache (z.B. ein Standardmaß) oder derselben Sache zu einem anderen Zeitpunkt sein. In ihrer einfachsten Form kann eine Messung nur die Anzeige der An- oder Abwesenheit eines Zustandes oder einer Eigenschaft, z.B. einer Bewegung (in jeder oder einer bestimmten Richtung), betreffen oder sich darauf beziehen, ob eine Veränderliche einen bestimmten Wert überschreitet.
  3. Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgende Anmerkung bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten. [7]
  4. Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, insbesondere die Definition des Begriffs "Veränderliche".
  5. Bei vielen Messanordnungen wird eine erste Veränderliche, die gemessen werden soll, in eine zweite oder in weitere Veränderliche umgeformt. Die zweite oder die weiteren Veränderlichen können sein:
    1. ein Zustand im Messobjekt, der mit der ersten Variablen in Beziehung steht, oder
    2. eine Verschiebung eines Messobjekts. Weitere Umformungen können notwendig sein.
      • Bei der Klassifizierung einer solchen Anordnung ist
        1. der Schritt oder jeder Schritt der Umformung zu klassifizieren, der von Interesse ist, oder
        2. wenn nur die Messung als Ganzes von Interesse ist, dann ist die erste Veränderliche an der zutreffenden Stelle zu klassifizieren.
      • Das ist insbesondere wichtig, wenn zwei oder mehr Umformungen stattfinden; wenn etwa eine erste Veränderliche, z.B. Druck, in eine zweite Veränderliche, z.B. die optische Eigenschaft eines Sensors, umgeformt wird und die zweite Veränderliche mittels einer dritten Veränderlichen, z.B. ein elektrischer Effekt, dargestellt wird. In einem solchen Fall sollten folgende Klassifikationsstellen in Betracht gezogen werden: Die Stelle für die Umformung der ersten Veränderlichen, die Stelle für die Messung des Zustands, der durch die erste Veränderliche hervorgerufen wird, Unterklasse G01D für die Anzeige der Messung und schließlich, falls es sie gibt, die Stelle für die Messung als Ganzes. [1, 6]
  6. Das Messen der Veränderung des Wertes einer physikalischen Eigenschaft ist in derselben Unterklasse einzuordnen wie das Messen dieser physikalischen Eigenschaft selbst, z.B. das Messen einer Längendehnung in G01B.
Hierarchische Anzeige ausschalten: G01BLink zur Definition für IPC-Symbol: G01BG01BMessen der Länge, der Dicke oder ähnlicher linearer Abmessungen; Messen von Winkeln; Messen von Flächen; Messen von Unregelmäßigkeiten an Oberflächen oder Umrissen (Messen des menschlichen Körpers, siehe die dafür vorhandenen entsprechenden Stellen, z.B. A41H 1/00 , A43D 1/02 , A61B 5/103Messgeräte kombiniert mit Spazierstöcken A45B 3/08Sortieren gemäß den Abmessungen B07Messmethoden oder -geräte speziell für Metallwalzwerke B21B 38/00Werkzeugeinstellungs- oder Zeicheninstrumente, die nicht besonders zum Messen abgeändert sind, B23B 49/00 , B23Q 15/00-B23Q 17/00 , B43LMess- oder Steuereinrichtungen von Schleifwerkzeugen besonders angepasst für Schleif- und Polierarbeiten B24B 49/00Kombination von Messvorrichtungen mit schreibenden Geräten B43K 29/08geodätisches, nautisches und aeronautisches Messen, Vermessen, Entfernungsmessen G01CFotogrammmetrie oder Videogrammmetrie G01C 11/00Messen von Kraft oder mechanischer Spannung allgemein G01L 1/00Untersuchen oder Analysieren von Oberflächenstrukturen in atomaren Bereichen mit rastersondenmikroskopischen Methoden [scanning-probe techniques] G01N 13/00Untersuchen oder Analysieren der Teilchengröße, Untersuchen oder Analysieren der Oberfläche von porösem Material G01N 15/00Messen des Standorts, der Entfernung oder der Richtung allgemein durch Empfang oder Senden von Radiowellen oder anderen Wellen, beruhend auf der Wellenausbreitung, z.B. Doppler-Effekt, Laufzeit, Richtung der Ausbreitung G01Sgeophysikalisches Messen G01VMessen der Länge oder des Rollendurchmessers eines Films in Kameras oder Projektoren G03B 1/60Kombinationen von Messvorrichtungen mit Einrichtungen zum Steuern oder Regeln G05Verfahren oder Anordnungen zum Umsetzen der Lage eines handbetätigten Schreibstiftes oder eines Elements zum manuellen Nachfahren einer Aufzeichnung in ein elektrisches Signal G06K 11/00Messen der vom aufzeichnenden Medium in Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräten durchlaufenen Länge, Abtasten des Durchmessers einer Schallplatte in Plattenspielern mit selbsttätigem Plattenwechsel G11BEinzelheiten von Geräten für rastersondenmikroskopische Methoden allgemein G12B 21/00mit Drehstromabnehmern baulich vereinigte Einrichtungen zum Anzeigen der Bürstenabnutzung H01R 39/58Anzeigen des Elektrodenverbrauchs in einer Lichtbogenlampe H05B 31/34)
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst das Messen der Position oder der Verschiebung in Längen- oder Winkeleinheiten. [4]
  2. In dieser Unterklasse werden die Gruppen nach dem Mittel zur Messung unterschieden, das von größerer Bedeutung ist. Die Anwendung anderer Mittel lediglich für eine Anzeige beeinflusst nicht die Einordnung.
  3. Es sind die dem Titel der Klasse G01 folgenden Anmerkungen zu beachten.
  4. Maschinen, die nach ähnlichen Verfahren wie die Messinstrumente dieser Unterklasse arbeiten, werden bei diesen Instrumenten eingeordnet.
  5. Messanordnungen oder Details davon, die von zwei oder mehr der Gruppen G01B 3/00-G01B 17/00 umfasst werden, sind, wenn nicht eine einzelne andere Gruppe vorrangig anwendbar ist, in der Gruppe G01B 21/00 zu klassifizieren. [3]
Sachverzeichnis der Unterklasse
Messvorrichtungen, gekennzeichnet durch das verwendete MaterialG01B 1/00
Messvorrichtungen, gekennzeichnet durch die Messmethode mechanischG01B 3/00, G01B 5/00
elektrisch oder magnetischG01B 7/00
durch StrömungsmittelG01B 13/00
durch Lichtwellen; durch andere elektromagnetische Wellen oder durch TeilchenstrahlungG01B 9/00, G01B 11/00; G01B 15/00
durch SchallwellenG01B 17/00
Andere MessanordnungenG01B 21/00