GSektion G — Physik
Anmerkung:
  1. In dieser Sektion wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Veränderliche" bedeutet ein charakteristisches Merkmal oder eine Eigenschaft (z.B. eine Abmessung; einen physikalischen Zustand, wie Temperatur; eine Beschaffenheit, wie Dichte oder Farbe), die an einer bestimmten Sache (z.B. an einem Gegenstand, einer Stoffmenge, einem Lichtstrahl) und in einem bestimmten Augenblick gemessen werden kann; die Veränderliche kann sich ändern, sodass ihr Zahlenwert zu verschiedenen Zeiten oder unter verschiedenen Bedingungen oder in bestimmten Fällen verschieden groß sein kann. Die Veränderliche kann aber auch für eine bestimmte Sache unter gewissen Bedingungen oder für praktische Zwecke konstant sein (z.B. kann die Länge eines Stabes für viele Zwecke als konstant angesehen werden).
  2. Es sind die Definitionen von Begriffen oder Ausdrücken in den Anmerkungen zu einzelnen Klassen dieser Sektion zu beachten, besonders "Messen" in G01 und "Steuern" und "Regeln" in G05.
  3. Das Klassifizieren kann in dieser Sektion mehr Schwierigkeiten als in anderen Sektionen bereiten, weil die Unterscheidung zwischen verschiedenen Anwendungsgebieten in sehr viel stärkerem Ausmaß auf Unterschieden in der Absicht des Benutzers als auf konstruktiven Unterschieden oder auf Unterschieden in der Art der Verwendung der Erfindung beruht, und auch, weil die hier behandelten Gegenstände im Wesentlichen eher Einrichtungen oder Kombinationen mit gemeinsamem Wesen oder gemeinsamen Bestandteilen darstellen als "Dinge" betreffen, die schon für sich unterscheidbar sind. So kann eine Information (z.B. eine Reihe von Symbolen) zum Zwecke der Unterrichtung oder der Reklame (G09) dargestellt werden, um Messresultate anzuzeigen (G01), um eine Information von oder zu einer entfernten Stelle zu übermitteln (G08). Die zur Beschreibung der Verwendung gemachten Angaben hängen von Merkmalen ab, die für die Form des betreffenden Gerätes unwesentlich sein können, z.B. Merkmale, die die erwünschte Wirkung auf die Person betreffen, die die Darstellung wahrnimmt, oder solche, die sich auf die Darstellung von aus der Ferne gesteuerten Informationen beziehen. Ferner kann eine Einrichtung, die auf eine Zustandsänderung, z.B. im Druck einer Flüssigkeit, anspricht, ohne Änderung der Einrichtung dazu benutzt werden, Angaben über diesen Druck (G01L) oder über einen anderen Zustand, der mit dem Druck zusammenhängt, zu geben (eine andere Unterklasse von G01, z.B. G01K für die Temperatur), den Druck oder seinen Verlauf (G07C) aufzuzeichnen, einen Alarm auszulösen (G08B) oder um andere Einrichtungen zu steuern (G05).
    1. Das Klassifikationssystem soll es möglich machen, Gegenstände ähnlicher Natur (wie oben angegeben) an gleicher Stelle einzuordnen, und es ist deshalb besonders wichtig, den Kern jedes technischen Gegenstandes zu bestimmen, bevor er genau eingeordnet werden kann.
Instrumente
Hierarchische Anzeige einschalten: G01G01Messen (Zählen G06M); Prüfen
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst zusätzlich zu "eigentlichen" Messinstrumenten auch andere Anzeige- oder Aufzeichnungsvorrichtungen entsprechender Bauart und auch Signal- oder Steuervorrichtungen, soweit diese das Messen (wie in Anmerkung 2 unten definiert) betreffen und sie nicht für Zwecke des Signalisierens oder Steuerns in besonderer Weise angepasst sind.
  2. In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Messen" umfasst beträchtlich mehr, als dies seiner ursprünglichen und grundlegenden Bedeutung entspricht. Im ursprünglichen Sinn bedeutet es, eine zahlenmäßige Darstellung für den Wert einer Veränderlichen in Bezug auf eine Einheit oder ein Normal oder in Bezug auf eine andere Veränderliche derselben Art zu finden, z.B. Angeben einer Länge durch Einheiten einer anderen Länge, wie das bei der Längenmessung mit einem Maßstab der Fall ist. Der Wert kann (wie erwähnt) unmittelbar oder durch das Messen einer anderen Veränderlichen, auf deren Wert die gesuchte Veränderliche bezogen werden kann, erhalten werden, z.B. das Messen von Temperaturänderungen durch Messen einer sich ergebenden Änderung der Länge einer Quecksilbersäule.
    • Da jedoch dieselbe Vorrichtung oder dasselbe Instrument - anstatt eine unmittelbare Anzeige zu geben - auch dazu benutzt werden kann, eine Registrierung zu bewirken oder ein Signal für einen Anzeige- oder Steuervorgang in Gang zu setzen oder um zusammen mit anderen Vorrichtungen oder Instrumenten ein zusammengefasstes Ergebnis aus der Messung von zwei oder mehr Veränderlichen gleicher oder unterschiedlicher Art zu liefern, ist es nötig, den Begriff "Messen" so weit zu fassen, dass dazu auch jede Maßnahme gehört, die es ermöglicht, zu einer solchen zahlenmäßigen Darstellung durch zusätzliche Anwendung irgendeiner Art von Umformung eines Wertes in Ziffern zu gelangen. So kann die Darstellung in Ziffern durch digitale Anzeige oder durch Ablesen einer Skala erfolgen, oder eine Darstellung kann ohne Gebrauch von Ziffern bewirkt werden, z.B. durch ein wahrnehmbares (veränderliches) charakteristisches Merkmal der Sache (z.B. eines Gegenstands, einer Substanz, eines Lichtstrahls), deren zu messende Veränderliche eine Eigenschaft oder ein Zustand oder ein diesen vergleichbares Merkmal ist (z.B. die entsprechende Stellung eines Gliedes ohne jede Skala, eine entsprechende, irgendwie erzeugte Spannung).
    • In vielen Fällen erfolgt keine Anzeige der Absolutwerte, sondern nur die Anzeige der Abweichung von oder der Übereinstimmung mit einem Normal oder einer vorgegebenen Größe (deren Wert zahlenmäßig bekannt sein kann oder nicht); das Normal oder die vorgegebene Größe kann der Wert einer anderen Veränderlichen gleicher Art, aber einer anderen Sache (z.B. ein Standardmaß) oder derselben Sache zu einem anderen Zeitpunkt sein. In ihrer einfachsten Form kann eine Messung nur die Anzeige der An- oder Abwesenheit eines Zustandes oder einer Eigenschaft, z.B. einer Bewegung (in jeder oder einer bestimmten Richtung), betreffen oder sich darauf beziehen, ob eine Veränderliche einen bestimmten Wert überschreitet.
  3. Es sind die den Titeln der Klasse B81 und der Unterklasse B81B folgenden Anmerkungen bezüglich "Mikrostrukturbauelemente" und "Mikrostruktursysteme" und die dem Titel der Unterklasse B82B folgende Anmerkung bezüglich "Nanostrukturen" zu beachten. [7]
  4. Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen zu beachten, insbesondere die Definition des Begriffs "Veränderliche".
  5. Bei vielen Messanordnungen wird eine erste Veränderliche, die gemessen werden soll, in eine zweite oder in weitere Veränderliche umgeformt. Die zweite oder die weiteren Veränderlichen können sein:
    1. ein Zustand im Messobjekt, der mit der ersten Variablen in Beziehung steht, oder
    2. eine Verschiebung eines Messobjekts. Weitere Umformungen können notwendig sein.
      • Bei der Klassifizierung einer solchen Anordnung ist
        1. der Schritt oder jeder Schritt der Umformung zu klassifizieren, der von Interesse ist, oder
        2. wenn nur die Messung als Ganzes von Interesse ist, dann ist die erste Veränderliche an der zutreffenden Stelle zu klassifizieren.
      • Das ist insbesondere wichtig, wenn zwei oder mehr Umformungen stattfinden; wenn etwa eine erste Veränderliche, z.B. Druck, in eine zweite Veränderliche, z.B. die optische Eigenschaft eines Sensors, umgeformt wird und die zweite Veränderliche mittels einer dritten Veränderlichen, z.B. ein elektrischer Effekt, dargestellt wird. In einem solchen Fall sollten folgende Klassifikationsstellen in Betracht gezogen werden: Die Stelle für die Umformung der ersten Veränderlichen, die Stelle für die Messung des Zustands, der durch die erste Veränderliche hervorgerufen wird, Unterklasse G01D für die Anzeige der Messung und schließlich, falls es sie gibt, die Stelle für die Messung als Ganzes. [1, 6]
  6. Das Messen der Veränderung des Wertes einer physikalischen Eigenschaft ist in derselben Unterklasse einzuordnen wie das Messen dieser physikalischen Eigenschaft selbst, z.B. das Messen einer Längendehnung in G01B.
Hierarchische Anzeige einschalten: G02G02Optik (Herstellung optischer Elemente oder Geräte B24B , B29D 11/00 , C03 oder andere geeignete Unterklassen oder Klassen; Materialien an sich, siehe die zuständigen Stellen, z.B. C03B , C03C)
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "optisch" bezieht sich nicht nur auf sichtbares Licht, sondern auch auf ultraviolette und infrarote Strahlungen. [4]
Hierarchische Anzeige einschalten: G03G03Fotografie; Kinematografie; vergleichbare Techniken unter Verwendung von nicht optischen Wellen; Elektrografie; Holografie (Aufzeichnen durch Abtasten und Umwandeln in elektrische Signale H04N) [4]
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Aufzeichnungen" bedeutet fotografische Bilder oder jede andere Art von latenter, direkt sichtbarer oder dauernder Speicherung einer bildlichen Information, die aus einer bildmäßigen Verteilung einer Größe besteht, z.B. ein elektrisches Ladungsbild, gespeichert auf einem Träger.
    • "optisch" bezieht sich nicht nur auf sichtbares Licht, sondern auch auf ultraviolette oder infrarote Strahlungen. [4]
Hierarchische Anzeige einschalten: G04G04Zeitmessung
Hierarchische Anzeige einschalten: G05G05Steuern; Regeln
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst Verfahren, Systeme und Vorrichtungen zum Steuern oder Regeln allgemein.
  2. In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Steuern" bedeutet das Beeinflussen einer Veränderlichen, z.B. das Ändern ihrer Richtung oder ihres Betrages (auch nach oder von Null), das Konstanthalten, das Begrenzen ihres Veränderungsbereiches;
    • "Regeln" bedeutet das selbsttätige Halten einer Veränderlichen auf einem gewünschten Wert oder in einem gewünschten Wertebereich. Der gewünschte Wert oder Wertebereich kann festliegen, von Hand veränderlich sein oder sich mit dem Zeitablauf entsprechend einem "Programm" oder entsprechend der Änderung einer anderen Veränderlichen ändern. Regeln ist eine Form des Steuerns;
    • "selbsttätiges Steuern" wird oft als gleichbedeutendes Wort zu "Regeln" verwendet.
  3. Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen, besonders die Definition des Ausdrucks "Veränderliche", zu beachten.
Hierarchische Anzeige einschalten: G06G06Datenverarbeitung; Rechnen; Zählen (Zählvorrichtungen für Spiele A63B 71/06 , A63D 15/20 , A63F 1/18Kombinationen von Schreibgeräten mit Rechenvorrichtungen B43K 29/08)
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst:
    • Simulatoren, die die Mathematik zur Berechnung der vorhandenen oder erwarteten Bedingungen innerhalb einer wirklichen Vorrichtung oder eines wirklichen Systems betreffen;
    • Simulatoren, welche mit Hilfsmitteln, die Rechenvorgänge verwenden, die Wirkungsweise von Apparaten oder Systemen demonstrieren, einschließlich des Rechners, falls anderweitig keine Stelle vorgesehen ist.
    • Bilddatenverarbeitung oder -erzeugung. [1, 6]
  2. Diese Klasse umfasst nicht:
    • Steuervorgänge, die von Simulatoren abgeleitet werden, ganz allgemein; diese werden von Klasse G05 umfasst, obwohl solche Vorgänge von der Unterklasse dieser Klasse für die gesteuerte Vorrichtung umfasst sein können;
    • das Messen einzelner Veränderlicher, die als Eingang für einen Simulator dienen; diese werden von Klasse G01 umfasst;
    • als Lehr- oder Übungsvorrichtung anzusehende Simulatoren, was der Fall ist, wenn sie wahrnehmbare Eindrücke vermitteln, die den Eindrücken entsprechen, die der Schüler in Wirklichkeit als Reaktion auf seine Handlungen empfinden würde. Solche Simulatoren werden von Klasse G09 umfasst;
    • Teile von Simulatoren, soweit sie mit wirklichen Vorrichtungen oder Maschinen identisch sind; diese werden von den betreffenden Unterklassen für diese Vorrichtungen oder Maschinen umfasst (und nicht von Klasse G09).
  3. In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Daten" ist als gleichwertig zu verstehen mit "Information". Deshalb wird der Begriff "Information" in den Unterklassen G06C, G06F oder G06Q nicht gebraucht;
    • "Zählen und Rechnen" umfassen unter anderem Operationen an Zahlenwerten oder zahlenmäßig ausgedrückten Daten. Der Begriff "Rechnen" wird in der gesamten Klasse angewandt;
    • "Rechenvorgang" ist von dieser Deutung von "Rechnen" abgeleitet. In der französischen Sprache dient der Begriff "calcul" für beide Begriffe;
    • "Simulator" ist eine Vorrichtung, die dasselbe Zeitmaß wie die wirkliche Vorrichtung gebrauchen oder mit einem gespreizten oder verdichteten Zeitmaß arbeiten kann. Bei der Auslegung des Begriffs werden Modelle wirklicher Vorrichtungen in verkleinertem oder vergrößertem Maßstab nicht als Simulatoren angesehen;
    • "Aufzeichnungsträger" bedeutet einen Körper, z.B. einen Zylinder, eine Scheibe, eine Karte, ein Band oder einen Draht, welcher die Aufzeichnung dauernd festhält, die durch ein Fühlelement abgelesen werden kann, das relativ zu der aufgezeichneten Information beweglich ist.
  4. Es sind die dem Titel der Sektion G folgenden Anmerkungen, besonders die Begriffsbestimmung des Begriffs "Veränderliche", zu beachten.
Hierarchische Anzeige einschalten: G07G07Kontrollvorrichtungen
Hierarchische Anzeige einschalten: G08G08Signalwesen (Anzeige- oder Sichtvorrichtungen an sich G09FÜbertragung von Bildern H04N)
Hierarchische Anzeige einschalten: G09G09Unterricht; Geheimschrift; Anzeige; Reklame; Siegel
Hierarchische Anzeige einschalten: G10G10Musikinstrumente; Akustik
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst alle tonerzeugenden Vorrichtungen, gleichgültig ob sie als musikalisch angesehen werden oder nicht.
  2. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Musikinstrument" schließt Vorrichtungen nicht aus, die nur ein einziges Tonsignal erzeugen.
  3. Im Folgenden wird ein Sachverzeichnis der Klasse anstelle der Sachverzeichnisse der Unterklassen gegeben. Hiernach ist der Inhalt der verschiedenen Unterklassen nach drei Haupttypen gruppiert, nämlich:
    • Instrumente mit tonerzeugendem Luftstrom;
    • Saiten-Instrumente;
    • Schlag-Instrumente; wonach sich offensichtlich die Mehrzahl der Instrumente eingliedern lässt.
  4. Es gibt natürlich Instrumente, deren Arbeitsweise nicht klar zu einer der in Anmerkung (3) genannten drei Typen gehört. Sie entsprechen den Gruppen G10D 17/00 oder G10K 7/00, G10K 9/00 oder G10K 15/04. Alle anderen Gruppen finden normalerweise einen bestimmten Platz.
Sachverzeichnis der Klasse
Akustik; Arbeiten mit Schallwellen
Analyse oder Synthese von Sprache; SpracherkennungG10L
Verfahren oder Einrichtungen zum Übertragen von Schall oder Schutz gegen Schall, soweit nicht anderweitig vorgesehenG10K 11/00, G10K 13/00
Akustik, soweit nicht anderweitig vorgesehenG10K 15/00
Instrumente mit tonerzeugendem Luftstrom
Allgemeine Merkmale; Einzel- heiten, ZubehörG10D 7/00; G10D 9/00
Orgeln, Harmonien, ähnliche InstrumenteG10B 1/00, G10B 3/00
Akkordeons, Konzertinas, ähnliche Instrumente; andere Arten von InstrumentenG10D 11/00; G10D 7/00
Pfeifen; Sirenen; HörnerG10K 5/00-G10K 9/00
Saiten-Instrumente
Allgemeine Kennzeichen; Einzelheiten, ZubehörG10D 1/00; G10D 3/00
Klaviere und ähnliche In- strumente; Werkzeuge und Verfahren zum Herstellen oder UnterhaltenG10C 1/00, G10C 3/00; G10C 9/00
Andere Arten von InstrumentenG10D 1/00
Schlag-Instrumente
Glocken, Rasseln oder ähnliche InstrumenteG10K 1/00, G10K 3/00
Andere InstrumenteG10D 13/00
Andere besondere Vorrichtungen: Vorrichtungen unter Verwendung unbestimmter Prinzipien; Kombina- tionen von Instrumenten; Musikzubehör
Elektrophonische MusikinstrumenteG10H
Automatische MusikinstrumenteG10F
Sirenen; Vorrichtungen mit VibratorenG10K 7/00; G10K 9/00
Kombinationen: von Klavieren mit anderen Musikinstrumenten; von anderen InstrumentenG10C 5/00; G10D 15/00
MusikzubehörG10G
Instrumente, soweit nicht anderweitig vorgesehenG10D 17/00
Hierarchische Anzeige einschalten: G11G11Informationsspeicherung
Hierarchische Anzeige einschalten: G12G12Einzelheiten von Instrumenten
Kernphysik
Hierarchische Anzeige einschalten: G21G21Kernphysik; Kerntechnik
Hierarchische Anzeige einschalten: G99G99Sachverhalte, soweit nicht anderweitig in dieser Sektion vorgesehen [2006.01]