| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F23 | Feuerungen; Verbrennungsverfahren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Verbrennung" bedeutet die unmittelbare Verbindung von gasförmigem Sauerstoff, z.B. als Bestandteil der Luft, mit einem Brennstoff. Jede sonstige wärmeerzeugende Verbindung von chemischen Stoffen, z.B. Wasserstoffperoxid und Methan, Eisenoxid und Aluminium, ist von Sektion C oder von Unterklasse F24J umfasst;
- "Brennkammer" bedeutet einen Raum, in dem die Verbrennung von Brennstoff stattfindet und so ein sich selbst erhaltendes Feuer oder eine sich selbst erhaltende Flamme entsteht, wobei der Raum das Feuer oder die Flamme umgibt;
- "Brenner" bedeutet ein Gerät, durch das fließfähiger Brennstoff in einen Verbrennungsraum gelangt, wo er verbrennt und eine sich selbst erhaltende Flamme erzeugt;
- "Luft" bedeutet eine Gasmischung mit darin enthaltenem freien Sauerstoff für die Verbrennung.
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| F23M | Bauliche Einzelheiten von Feuerräumen oder Brennkammern, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Ausbildung oder Halterung von Rohrwänden bei Dampferzeugern F22B; Erzeugen von Verbrennungsprodukten hohen Drucks oder hoher Geschwindigkeit F23R) |
| F23M 3/00 | Feuerbrücken (Prall- und Staukörper in Feuerkammern F23M 9/06) |
| F23M 3/02 | . | mit Umlauf von Strömungsmitteln, z.B. Luft, Dampf, Wasser |
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| F23M 3/04 | . . | mit Austrittstellen für Gas, z.B. Luft, Dampf |
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| F23M 3/06 | . . . | in oder gegen das Feuer gerichtet |
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| F23M 3/08 | . . . | vom Feuer weg gerichtet, z.B. gegen den Rauchgasaustritt |
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| F23M 3/10 | . . . | quer zum Feuer gerichtet |
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| F23M 3/12 | . | gekennzeichnet durch Form und Bauart (F23M 3/02 hat Vorrang) |
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| F23M 3/14 | . . | mit Durchgängen für Rauchgas |
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| F23M 3/16 | . . | in Abschnitte aufgebaut, z.B. mit Stäben oder Blöcken |
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| F23M 3/18 | . . | doppelte; mehrteilige |
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| F23M 3/20 | . . | mit herausnehmbaren feuerfesten Teilen |
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| F23M 3/22 | |
| F23M 5/00 | Verkleidungen; Auskleidung; Feuerraumwände (Verkleidungen, Auskleidungen oder Wände von Wärmebehandlungsöfen, Brennöfen oder Retorten F27D) |
| F23M 5/02 | . | gekennzeichnet durch die Form der verwendeten Steine oder Blöcke (keramische Baustoffe C04B 33/00 , C04B 35/00) |
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| F23M 5/04 | |
| F23M 5/06 | |
| F23M 5/08 | |
| F23M 7/00 | Feuerraumtüren (Türen allgemein E06B; Türen für Rauchgaszüge und Rauchgaskammern F23J 13/08) |
| F23M 7/02 | |
| F23M 7/04 | . | Kühlen von Türen oder Türrahmen |
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| F23M 9/00 | Prall- und Staukörper, Lenkwände für Luft oder Rauchgas; Feuerschirme |
| F23M 9/02 | |
| F23M 9/04 | |
| F23M 9/06 | |
| F23M 9/08 | . | Schraubenförmige oder verwundene Prall- und Staukörper und Lenkwände |
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| F23M 9/10 | . | Rohrförmige Prall- und Staukörper und Lenkwände, z.B. in Wasserrohrkesseln (Rohrverbindungen für das Arbeitsfluid in Kesseln F22) |
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| F23M 11/00 | Sicherheitseinrichtungen (in Verbindung mit Verbrennungsregelung F23N 5/24) |
| F23M 11/02 | . | Verhinderung von Feuergasaustritt oder Lufteintritt durch Bedienungs- oder Beschickungsöffnungen |
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| F23M 11/04 | . | Vorrichtungen zum Überwachen der Verbrennung, z.B. Fenster (Alarmanlagen G08B) |
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| F23M 13/00 | Andere Einzelheiten [3] |