| | Anmerkung:- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Verbrennung" bedeutet die unmittelbare Verbindung von gasförmigem Sauerstoff, z.B. als Bestandteil der Luft, mit einem Brennstoff. Jede sonstige wärmeerzeugende Verbindung von chemischen Stoffen, z.B. Wasserstoffperoxid und Methan, Eisenoxid und Aluminium, ist von Sektion C oder von Unterklasse F24J umfasst;
- "Brennkammer" bedeutet einen Raum, in dem die Verbrennung von Brennstoff stattfindet und so ein sich selbst erhaltendes Feuer oder eine sich selbst erhaltende Flamme entsteht, wobei der Raum das Feuer oder die Flamme umgibt;
- "Brenner" bedeutet ein Gerät, durch das fließfähiger Brennstoff in einen Verbrennungsraum gelangt, wo er verbrennt und eine sich selbst erhaltende Flamme erzeugt;
- "Luft" bedeutet eine Gasmischung mit darin enthaltenem freien Sauerstoff für die Verbrennung.
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| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst auch das Reinigen der Oberflächen von Flammrohren, Rauchrohren, Wasserrohren, Rauchgaszügen oder dgl. von Kesseln, Wärmetausch- oder Wärmeübertragungsleitungen, die durch Verbrennungsprodukte oder Verbrennungsrückstände verunreinigt sind.
- Diese Unterklasse umfasst nicht die Reinigung der Oberflächen von Kesseln, Wärmetausch- oder Wärmeübertragungsleitungen, die durch andere als Verbrennungsprodukte oder Verbrennungsrückstände verunreinigt sind; dies ist von Unterklasse F28G umfasst.
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| F23J 15/00 | Anordnungen von Vorrichtungen zum Behandeln von Rauch, Rauchgasen oder Dämpfen (diese Vorrichtungen an sich, Verfahren zum Behandeln von Rauch oder Rauchgasen oder Dämpfen siehe die entsprechenden Stellen für die Behandlung, z.B. B01D 53/00) |