| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F23 | Feuerungen; Verbrennungsverfahren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Verbrennung" bedeutet die unmittelbare Verbindung von gasförmigem Sauerstoff, z.B. als Bestandteil der Luft, mit einem Brennstoff. Jede sonstige wärmeerzeugende Verbindung von chemischen Stoffen, z.B. Wasserstoffperoxid und Methan, Eisenoxid und Aluminium, ist von Sektion C oder von Unterklasse F24J umfasst;
- "Brennkammer" bedeutet einen Raum, in dem die Verbrennung von Brennstoff stattfindet und so ein sich selbst erhaltendes Feuer oder eine sich selbst erhaltende Flamme entsteht, wobei der Raum das Feuer oder die Flamme umgibt;
- "Brenner" bedeutet ein Gerät, durch das fließfähiger Brennstoff in einen Verbrennungsraum gelangt, wo er verbrennt und eine sich selbst erhaltende Flamme erzeugt;
- "Luft" bedeutet eine Gasmischung mit darin enthaltenem freien Sauerstoff für die Verbrennung.
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| F23J | Beseitigung oder Behandlung von Verbrennungsprodukten oder Verbrennungsrückständen; Rauchgaszüge (Abscheiden von Staub aus Rauchgas B01D; Zusammensetzung von Brennstoffen C10; Feuerungsvorrichtung zum Verbrennen von Rauch, Rauchgasen oder Dämpfen, z.B. Abgasen, F23G 7/06) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst auch das Reinigen der Oberflächen von Flammrohren, Rauchrohren, Wasserrohren, Rauchgaszügen oder dgl. von Kesseln, Wärmetausch- oder Wärmeübertragungsleitungen, die durch Verbrennungsprodukte oder Verbrennungsrückstände verunreinigt sind.
- Diese Unterklasse umfasst nicht die Reinigung der Oberflächen von Kesseln, Wärmetausch- oder Wärmeübertragungsleitungen, die durch andere als Verbrennungsprodukte oder Verbrennungsrückstände verunreinigt sind; dies ist von Unterklasse F28G umfasst.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseBeseitigung von festen Verbrennungsprodukten oder -rückständen | | aus dem Verbrennungsraum | F23J 1/00 | aus dem Raum unter dem Feuer | F23J 3/00 | Behandlung von Verbrennungsprodukten oder -rückständen | | Zuführung von Chemikalien; Verhüten von Erstarrungen; Behandlung von Rauch oder Dämpfen | F23J 7/00; F23J 9/00; F23J 15/00 | Rauchgaszüge; Armaturen für Kamine oder Rauchgaszüge | F23J 11/00, F23J 13/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen | F23J 99/00 |
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| F23J 11/00 | Vorrichtungen zum Führen von Rauch oder Dämpfen, z.B. Rauchgaszüge (Wärmeisolation hierfür E04B 1/94; Schornsteine E04H 12/28; Entfernen von Kochdünsten von Haus-Öfen oder -Herden F24C 15/20) [5] |
| F23J 11/08 | . | bei tragbaren Vorrichtungen |
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