| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F23 | Feuerungen; Verbrennungsverfahren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Verbrennung" bedeutet die unmittelbare Verbindung von gasförmigem Sauerstoff, z.B. als Bestandteil der Luft, mit einem Brennstoff. Jede sonstige wärmeerzeugende Verbindung von chemischen Stoffen, z.B. Wasserstoffperoxid und Methan, Eisenoxid und Aluminium, ist von Sektion C oder von Unterklasse F24J umfasst;
- "Brennkammer" bedeutet einen Raum, in dem die Verbrennung von Brennstoff stattfindet und so ein sich selbst erhaltendes Feuer oder eine sich selbst erhaltende Flamme entsteht, wobei der Raum das Feuer oder die Flamme umgibt;
- "Brenner" bedeutet ein Gerät, durch das fließfähiger Brennstoff in einen Verbrennungsraum gelangt, wo er verbrennt und eine sich selbst erhaltende Flamme erzeugt;
- "Luft" bedeutet eine Gasmischung mit darin enthaltenem freien Sauerstoff für die Verbrennung.
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| F23G | Einäscherungsöfen; Abfallverbrennung |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst auch die Verbrennung geringwertigen festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffes.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseEinäscherungsöfen | F23G 1/00 | Beseitigen von Abfällen durch Verbrennung | | Verfahren; Bauarten von Geräten nach der Wirkungsweise | F23G 5/00 | Anpassung für besonderen Abfall oder besondere Brennstoffe | F23G 7/00 | Einzelheiten, Zubehör | F23G 5/44 | Regelungs- oder Sicherheitsanordnungen | F23G 5/50 |
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