| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F23 | Feuerungen; Verbrennungsverfahren |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Verbrennung" bedeutet die unmittelbare Verbindung von gasförmigem Sauerstoff, z.B. als Bestandteil der Luft, mit einem Brennstoff. Jede sonstige wärmeerzeugende Verbindung von chemischen Stoffen, z.B. Wasserstoffperoxid und Methan, Eisenoxid und Aluminium, ist von Sektion C oder von Unterklasse F24J umfasst;
- "Brennkammer" bedeutet einen Raum, in dem die Verbrennung von Brennstoff stattfindet und so ein sich selbst erhaltendes Feuer oder eine sich selbst erhaltende Flamme entsteht, wobei der Raum das Feuer oder die Flamme umgibt;
- "Brenner" bedeutet ein Gerät, durch das fließfähiger Brennstoff in einen Verbrennungsraum gelangt, wo er verbrennt und eine sich selbst erhaltende Flamme erzeugt;
- "Luft" bedeutet eine Gasmischung mit darin enthaltenem freien Sauerstoff für die Verbrennung.
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| F23C | Verbrennungsverfahren oder -vorrichtungen für fließfähige Brennstoffe (Brenner F23D; bauliche Einzelheiten von Feuerräumen oder Brennkammern, soweit nicht anderweitig vorgesehen F23M; Brennkammern zum Erzeugen von Verbrennungsprodukten hohen Drucks oder hoher Geschwindigkeit F23R) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden die Verbrennungsverfahren in den für die Vorrichtungen vorgesehenen Gruppen klassifiziert. [2006.01]
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseFeuerungen, besonders ausgebildet für zwei oder mehrere Brennstoffarten | F23C 1/00 | Kombinationen von zwei oder mehreren Brennkammern | F23C 6/00 | Bauarten nach der Wirkungsweise von Feuerungen | | Verbrennung im Fließbett | F23C 10/00 | Verbrennung mit katalytischem Material | F23C 13/00 | Verbrennung durch Resonanz beeinflusst | F23C 15/00 | Feuerungen gekennzeichnet durch Teilsysteme | | Brennkammern | F23C 3/00 | Anordnung oder Befestigung von Brennern | F23C 5/00 | Luftzufuhr | F23C 7/00 | Einrichtungen zum Rückführen von Abgasen oder Verbrennungsprodukten | F23C 9/00 | Sachverhalt, der nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen ist | F23C 99/00 |
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