| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F16 | Maschinenelemente oder -einheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein |
| F16P | Schutzvorrichtungen allgemein |
| | Anmerkung:- Folgende Stellen sind zu beachten:
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| F16P 1/00 | Schutzvorrichtungen, unabhängig von der Steuerung oder Regelung oder der Bewegung der Maschine (am Körper oder in der Hand zu tragende Schutzvorrichtungen für Augen oder Ohren A61F 9/00 , A61F 11/00) |
| F16P 1/02 | . | Feststehende Schutzschirme oder Hauben |
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| F16P 1/04 | . | Mit Wellen umlaufende Schutzschirme oder Hauben |
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| F16P 1/06 | . | besonders für Schweißer ausgebildet |
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| F16P 3/00 | Schutzvorrichtungen, die in Verbindung mit der Steuerung, Regelung oder Bewegung einer Maschine wirken; Steuerungs- oder Regelungsvorrichtungen, die den gleichzeitigen Gebrauch von mehreren Körperteilen erforderlich machen [Zweihandsteuerungen] (F16P 5/00 hat Vorrang) |
| F16P 3/02 | . | Schutzschirme oder andere Schutzvorrichtungen, die sich gleichlaufend mit Maschinenteilen hin- und herbewegen |
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| F16P 3/04 | . . | für Maschinen mit sich einander nähernden Teilen, z.B. Gesenkpressen |
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| F16P 3/06 | . . . | bei denen beim Näherkommen der Maschinenteile die Körperteile des Bedienenden aus der Gefahrenzone zurückgeschoben werden |
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| F16P 3/08 | . | in Verbindung mit der Verriegelung von Türen, Abdeckungen, Gittern oder dgl., die zu sich bewegenden Maschinenteilen Zugang geben |
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| F16P 3/10 | . . | bei denen das Verriegeln der Tür oder dgl. die Maschine anlaufen lässt |
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| F16P 3/12 | . | mit Vorrichtungen, z.B. Fühlern, die bei Anwesenheit von Körperteilen in oder nahe der Gefahrenzone die Steuerung, Regelung oder Bewegung der Maschine beeinflussen (F16P 3/08 hat Vorrang) |
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| F16P 3/14 | . . | mit Fotozellen oder anderen nichtmechanischen Einrichtungen |
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| F16P 3/16 | . . | mit durch die Maschine bewegten Fühlern |
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| F16P 3/18 | . | Zweihandsteuerungen oder -regelungen |
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| F16P 3/20 | . . | für elektrische Steuer- oder Regelsysteme |
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| F16P 3/22 | . . | für hydraulische oder pneumatische Steuer- oder Regelsysteme |
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| F16P 3/24 | . . | für mechanische Steuerung oder Regelung |
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| F16P 5/00 | Schutzvorrichtungen, die eine Kupplung zum Übertragen einer hin- und hergehenden Bewegung ausschalten, wenn der getriebene Teil vorzeitig auf einen Widerstand stößt |
| F16P 7/00 | Schutzvorrichtungen zum Verhindern der Beschädigung einer Maschine oder eines Apparates (F16P 1/00 , F16P 3/00 , F16P 5/00 haben Vorrang; Anzeigeeinrichtungen siehe die entsprechenden Klassen) |
| F16P 7/02 | . | zum Anhalten der Maschine bei Gefahr (bei außergewöhnlichen Bedingungen in Lagern wirkende Einrichtungen F16C) |
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