| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F16 | Maschinenelemente oder -einheiten; allgemeine Maßnahmen für die ordnungsgemäße Arbeitsweise von Maschinen oder Einrichtungen; Wärmeisolierung allgemein |
| F16M | Rahmen, Gehäuse oder Grundplatten von Kraftmaschinen oder anderen Maschinen oder von Apparaten, nicht auf eine besondere Art von Maschine oder Apparat beschränkt, die anderweitig vorgesehen ist; Gestelle oder Stützen |
| | Anmerkung:- Folgende Stellen sind zu beachten:
- B21B 31/02 Walzgerüstrahmen
- G01D 11/30 Abstützungen oder Halterungen besonders ausgebildet für Messinstrumente. [5]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |