| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F03 | Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten (für Flüssigkeiten und Gase oder Dämpfe F01; Verdrängerkraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten F04); Wind-, Feder-, oder Gewichts-Kraftmaschinen; Erzeugen von mechanischer Energie oder von Vortriebskraft [Schub nach dem Prinzip des Rückstoßes], soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| F03D | Windkraftmaschinen |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Windkraftmaschine" bedeutet eine Vorrichtung, die die Energie des natürlichen Windes in nutzbare mechanische Energie umwandelt und diese Energie zur Verbrauchsstelle überträgt;
- "Rotor" bedeutet die vom Wind beaufschlagten Teile der Windkraftmaschine und die sie tragenden Teile;
- "Drehachse" bedeutet die Drehachse des Rotors.
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