| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F03 | Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten (für Flüssigkeiten und Gase oder Dämpfe F01; Verdrängerkraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten F04); Wind-, Feder-, oder Gewichts-Kraftmaschinen; Erzeugen von mechanischer Energie oder von Vortriebskraft [Schub nach dem Prinzip des Rückstoßes], soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| F03C | Verdrängerkraftmaschinen mit Flüssigkeitsantrieb (Verdrängerkraftmaschinen für Flüssigkeiten und Gase oder Dämpfe F01; Verdrängerkraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten F04; hydraulische Stellorgane F15B; Flüssigkeitsgetriebe F16H) |
| | Anmerkung:- Es wird auf die der Klasse F01 vorangehenden Anmerkungen hingewiesen, insbesondere hinsichtlich der Definition der Ausdrücke "Verdrängerwirkung", "Rotationskolbenmaschine", "Schwenkkolbenmaschine", "Rotationskolben", "Eingriffskörper", "Bewegung der Eingriffskörper relativ zueinander", "Zähne oder Zähnen äquivalente Teile" und "innenachsig".
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| F03C 5/00 | Andere Kraftmaschinen |
| F03C 5/02 | . | mit elastisch verformbaren Wandungen [Membran- oder Schlauchkraftmaschinen] |
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