| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F03 | Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten (für Flüssigkeiten und Gase oder Dämpfe F01; Verdrängerkraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten F04); Wind-, Feder-, oder Gewichts-Kraftmaschinen; Erzeugen von mechanischer Energie oder von Vortriebskraft [Schub nach dem Prinzip des Rückstoßes], soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| F03B | Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten (Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten und Gase oder Dämpfe F01; Verdrängerkraftmaschinen für Flüssigkeiten F03C; Verdrängerkraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten F04) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Kraftmaschinen mit Flüssigkeitsantrieb, jedoch nicht mit Verdrängerwirkung;
- Kraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten, jedoch nicht mit Verdrängerwirkung.
- Es wird auf die Anmerkungen vor Klasse F01, besonders hinsichtlich der Definition des Ausdruckes "Reaktions-Bauart", hingewiesen.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
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| F03B 15/00 | Steuern oder Regeln (Steuern oder Regeln allgemein G05) |
| F03B 15/02 | . | durch Verändern der Flüssigkeitsströmung |
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| F03B 15/04 | |
| F03B 15/06 | . . . | Regelung, d.h. selbsttätig wirkend |
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| F03B 15/08 | . . . . | durch Geschwindigkeit, z.B. durch Messen elektrischer Frequenzen oder der Flüssigkeitsströmung |
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| F03B 15/10 | . . . . . | ohne Rückführung |
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