F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen | |
F03 | Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen für Flüssigkeiten (für Flüssigkeiten und Gase oder Dämpfe F01; Verdrängerkraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten F04); Wind-, Feder-, oder Gewichts-Kraftmaschinen; Erzeugen von mechanischer Energie oder von Vortriebskraft [Schub nach dem Prinzip des Rückstoßes], soweit nicht anderweitig vorgesehen |