| F02K | Strahltriebwerke (Anordnung oder Einbau von Strahltriebwerken in Landfahrzeuge oder Fahrzeuge allgemein B60K; Anordnung oder Einbau von Strahltriebwerken in Wasserfahrzeuge B63H; Steuern oder Regeln von Flugverhalten, -richtung, -höhe oder -lage von Flugzeugen durch Strahltriebwirkung B64C; Anordnung oder Einbau von Strahltriebwerken in Flugzeuge B64D; Triebwerke mit Aufteilung der Leistung des Strömungsmittels in Strahlschub- und andere Vortriebsarten, z.B. Propeller, F02B , F02C; Merkmale von Strahltriebwerken, die üblich sind bei Gasturbinenanlagen, Lufteinlässen oder beim Steuern oder Regeln der Brennstoffzufuhr in luftansaugenden Strahltriebwerken F02C) |
| F02K 11/00 | Strahltriebwerke, soweit nicht in den anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [3] |