| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F02 | Brennkraftmaschinen (periodisch arbeitende Ventile, Schmierung, Auspuffvorrichtungen oder Schalldämpfer für Kraftmaschinen F01); mit Heißgas oder Abgasen betriebene Kraftmaschinenanlagen |
| F02K | Strahltriebwerke (Anordnung oder Einbau von Strahltriebwerken in Landfahrzeuge oder Fahrzeuge allgemein B60K; Anordnung oder Einbau von Strahltriebwerken in Wasserfahrzeuge B63H; Steuern oder Regeln von Flugverhalten, -richtung, -höhe oder -lage von Flugzeugen durch Strahltriebwirkung B64C; Anordnung oder Einbau von Strahltriebwerken in Flugzeuge B64D; Triebwerke mit Aufteilung der Leistung des Strömungsmittels in Strahlschub- und andere Vortriebsarten, z.B. Propeller, F02B , F02C; Merkmale von Strahltriebwerken, die üblich sind bei Gasturbinenanlagen, Lufteinlässen oder beim Steuern oder Regeln der Brennstoffzufuhr in luftansaugenden Strahltriebwerken F02C) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Strahltriebwerk" bedeutet ein Triebwerk, in dem mittels Verbrennung eine Strömung erzeugt wird, durch die ein Schub auf das Triebwerk nach dem Prinzip des Rückstoßes entsteht.
- Es sind die Anmerkungen vor Klasse F01 zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |