| F | Sektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen |
| F02 | Brennkraftmaschinen (periodisch arbeitende Ventile, Schmierung, Auspuffvorrichtungen oder Schalldämpfer für Kraftmaschinen F01); mit Heißgas oder Abgasen betriebene Kraftmaschinenanlagen |
| F02F | Zylinder, Kolben oder Gehäuse für Brennkraftmaschinen; Dichtungsanordnungen in Brennkraftmaschinen (besonders ausgebildet für Rotationskolben- oder Schwenkkolben-Brennkraftmaschinen F02B; besonders ausgebildet für Gasturbinenanlagen F02C; besonders ausgebildet für Strahltriebwerke F02K) [2] |
| | Anmerkung:- Es sind die Anmerkungen vor Klasse F01 zu beachten.
- Klasse F16 hat Vorrang über diese Unterklasse, soweit der Gegenstand nicht besonders für Brennkraftmaschinen ausgebildet ist.
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