FSektion F — Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
Hierarchische Anzeige ausschalten: F02F02Brennkraftmaschinen (periodisch arbeitende Ventile, Schmierung, Auspuffvorrichtungen oder Schalldämpfer für Kraftmaschinen F01); mit Heißgas oder Abgasen betriebene Kraftmaschinenanlagen
Hierarchische Anzeige ausschalten: F02CF02CGasturbinenanlagen; Lufteinlässe für Strahltriebwerke; Steuern oder Regeln der Brennstoffzufuhr in Luft ansaugenden Strahltriebwerken (Ausbildung der Turbinen F01DStrahltriebwerke F02KAusbildung der Verdichter oder Gebläse F04Feuerungen, bei welchen die Verbrennung in einem Fließbett aus Brennstoffen oder anderen Partikeln stattfindet F23C 10/00Gasturbinen-Brennkammern F23RVerwendung von Gasturbinen in Kompressionskälteanlagen F25B 11/00Verwendung von Gasturbinenanlagen in Fahrzeugen, siehe die entsprechenden Fahrzeugklassen)
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • mit Heißgas oder Abgasen betriebene Turbinenanlagen;
    • Turbinen oder Anlagen mit durch innere Verbrennung betriebenen Turbinen;
    • Turbinenanlagen mit nicht erhitztem Druckgas als Arbeitsmittel.
  2. Diese Unterklasse umfasst nicht:
    • Dampfturbinenanlagen, die von der Unterklasse F01K umfasst werden;
    • Anlagen für besonderen Dampf, die von der Unterklasse F01K umfasst werden.
  3. In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Gasturbinenanlagen" umfasst neben den unter (1) aufgeführten Anlagen auch Merkmale von Strahltriebwerken, sofern diese Merkmale denjenigen von Gasturbinenanlagen gemeinsam sind.
  4. Es sind die Anmerkungen vor Klasse F01 zu beachten.