| E21B | Erd- oder Gesteinsbohren (Bergbau, Steinbruchbetrieb E21C; Herstellen von Schächten, Vortreiben von Stollen, Strecken, Tunnels E21D); Gewinnung von Öl, Gas, Wasser oder von löslichen oder schmelzbaren Stoffen oder einer Trübe oder eines Schlammes mineralischer Rohstoffe aus Bohrlöchern [5] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- in erster Linie Einrichtungen zum Bohren von natürlichen Erd- oder Gesteinsformationen; [7]
- ähnliche Einrichtungen zum Bohren von Bauwerksstrukturen vor Ort, z.B. von Straßendecken oder Betonbauwerken. [7]
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Handbohrmaschinen, z.B. für den häuslichen Gebrauch; [7]
- Bohreinrichtungen für Produktionsabläufe, d.h. zur Bearbeitung eines Gegenstands, z.B. zur weiteren Verarbeitung, welche von den relevanten Unterklassen der Sektion B umfasst sind, z.B. B23B [7]
- Zusammensetzungen für das Bohren von Bohrlöchern oder für die Behandlung von Bohrlöchern, die von der Gruppe C09K 8/00 umfasst werden, z.B. Zusammensetzungen für die verbesserte Gewinnung von Kohlenwasserstoffen C09K 8/58 [2006.01]
- Verfahren unter Verwendung von Enzymen oder Mikroorganismen zur: [2006.01]
- Freisetzung, Trennung oder Reinigung einer bereits bestehenden Verbindung oder Zusammensetzung, oder zur [2006.01]
- Behandlung von Textilien oder Reinigung von festen Materialoberflächen werden in der Unterklasse C12S klassifiziert. [2006.01]
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| E21B 44/00 | Automatische Steuer- oder Regelsysteme mit besonderer Anpassung an oder Ausbildung für das Bohren, d.h. selbsttätig arbeitende Systeme zum Durchführen oder Abändern eines Bohrvorganges ohne menschlichen Eingriff, wie z.B. computergesteuerte Bohrungen (soweit Selbsttätigkeit nicht gegeben ist, siehe die Gruppe für den eigentlichen Vorgang; selbsttätiges Fördern der Bohrstangen vom Abstellplatz in Verbindung mit dem Kuppeln zu einem Bohrgestängezug E21B 19/20; Regeln von Druck oder Durchfluss der Bohrflüssigkeit E21B 21/08); Besondere Überwachungssysteme für eine Vielzahl von Bohr-Kenngrößen oder -bedingungen (Einrichtungen zur Messsignalübertragung vom Bohrloch nach über Tage E21B 47/12) [3] |