| E21B | Erd- oder Gesteinsbohren (Bergbau, Steinbruchbetrieb E21C; Herstellen von Schächten, Vortreiben von Stollen, Strecken, Tunnels E21D); Gewinnung von Öl, Gas, Wasser oder von löslichen oder schmelzbaren Stoffen oder einer Trübe oder eines Schlammes mineralischer Rohstoffe aus Bohrlöchern [5] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- in erster Linie Einrichtungen zum Bohren von natürlichen Erd- oder Gesteinsformationen; [7]
- ähnliche Einrichtungen zum Bohren von Bauwerksstrukturen vor Ort, z.B. von Straßendecken oder Betonbauwerken. [7]
- Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Handbohrmaschinen, z.B. für den häuslichen Gebrauch; [7]
- Bohreinrichtungen für Produktionsabläufe, d.h. zur Bearbeitung eines Gegenstands, z.B. zur weiteren Verarbeitung, welche von den relevanten Unterklassen der Sektion B umfasst sind, z.B. B23B [7]
- Zusammensetzungen für das Bohren von Bohrlöchern oder für die Behandlung von Bohrlöchern, die von der Gruppe C09K 8/00 umfasst werden, z.B. Zusammensetzungen für die verbesserte Gewinnung von Kohlenwasserstoffen C09K 8/58 [2006.01]
- Verfahren unter Verwendung von Enzymen oder Mikroorganismen zur: [2006.01]
- Freisetzung, Trennung oder Reinigung einer bereits bestehenden Verbindung oder Zusammensetzung, oder zur [2006.01]
- Behandlung von Textilien oder Reinigung von festen Materialoberflächen werden in der Unterklasse C12S klassifiziert. [2006.01]
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| E21B 25/00 | Einrichtungen zum Gewinnen oder Entnehmen unzerstörter Bohrkerne, wie z.B. Kernrohre, Kernheber (Kernbohrmeißel E21B 10/02; Verwendung von Sprengstoffen oder Geschossen zur Probenahme E21B 49/04; Probenahme aus der Bohrlochwand, z.B. durch Bohren, E21B 49/06) |