| E | Sektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau |
| E06 | Türen, Fenster, Läden oder Rollblenden allgemein; Leitern |
| E06B | Feste oder bewegliche Abschlüsse für Öffnungen in Bauwerken, Fahrzeugen, Zäunen oder ähnlichen Einfriedungen allgemein, z.B. Türen, Fenster, Läden, Tore (Schutzschirme, Blenden für Gewächshäuser A01G 9/22; Vorhänge A47H; Kofferraumdeckel, Motorhauben B62D 25/10; Dachoberlichte E04B 7/18; Sonnenschutzdächer, Markisen E04F 10/00) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nicht Kombinationen von Flügeln oder Flügelrahmen mit Schlössern, Riegeln, Beschlägen, Bewegungs- und Betätigungsvorrichtungen der Art, wie sie in der Klasse E05 zu finden sind, welche von den betreffenden Unterklassen der Klasse E05 umfasst werden, mit Ausnahme derjenigen Kombinationen, die von den Gruppen E06B 7/086, E06B 9/00, E06B 11/02 dieser Unterklasse umfasst werden. [2]
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Flügel" bedeutet ein schwenkbares, verschiebbares oder in anderer Weise bewegliches Element, wie eine Tür oder ein Fenster, zum Schließen einer Öffnung;
- "Flügelrahmen" bedeutet die Randbereiche oder Ränder des Flügels, welche dessen äußere Begrenzung bilden.
- Bezüglich Türen oder Fenstern von Fahrzeugen wird auf die Anmerkung (1) nach dem Titel der Unterklasse B60J verwiesen. [3]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| E06B 9/00 | Abschirm- oder Schutzvorrichtungen für Öffnungen mit oder ohne Betätigungs- oder Sicherungsmechanismus; Öffnungsabschlüsse ähnlicher Konstruktion (E06B 5/10 hat Vorrang; an den Rändern miteinander verbundene Fenster- oder Türflügel E06B 3/48; zusätzliche zimmerseitige, nicht zum Gebäudeausbau gehörende Ausrüstung von Türen oder Fenstern, z.B. Vorhänge, A47H; Roste als Bauelemente E04C 2/42; Schlösser, Zubehör hierfür E05B; Riegel oder Verschlussvorrichtungen für Flügel E05C; Betätigungseinrichtungen für Flügel allgemein E05F) |
| E06B 9/56 | . | Betätigungs-, Führungs- oder Sicherungsvorrichtungen oder -anordnungen für rollbare Abschlüsse; Federtrommeln; Bandtrommeln; Gegengewichtsanordnungen hierfür (Vorrichtungen von allgemeiner Bedeutung, besonders ausgebildet oder angebracht zum Speichern und wiederholten Ausgeben und erneuten Speichern von Materialbahnen B65H 75/34) [5] |
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| E06B 9/80 | . . | Sicherungsmaßnahmen gegen Fallen oder unberechtigtes Öffnen; Vorrichtungen zum Bremsen oder Festhalten; Vorrichtungen zum Begrenzen des Auf- oder Entrollens (Sicherungsvorrichtungen oder -anordnungen bei unmittelbarer Handbetätigung E06B 9/78) [5] |
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| E06B 9/82 | |
| E06B 9/90 | . . . . | zum Festhalten der Abschlussflächenelemente in verschiedenen vorgebbaren Positionen [5] |
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