| E | Sektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau |
| E06 | Türen, Fenster, Läden oder Rollblenden allgemein; Leitern |
| E06B | Feste oder bewegliche Abschlüsse für Öffnungen in Bauwerken, Fahrzeugen, Zäunen oder ähnlichen Einfriedungen allgemein, z.B. Türen, Fenster, Läden, Tore (Schutzschirme, Blenden für Gewächshäuser A01G 9/22; Vorhänge A47H; Kofferraumdeckel, Motorhauben B62D 25/10; Dachoberlichte E04B 7/18; Sonnenschutzdächer, Markisen E04F 10/00) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nicht Kombinationen von Flügeln oder Flügelrahmen mit Schlössern, Riegeln, Beschlägen, Bewegungs- und Betätigungsvorrichtungen der Art, wie sie in der Klasse E05 zu finden sind, welche von den betreffenden Unterklassen der Klasse E05 umfasst werden, mit Ausnahme derjenigen Kombinationen, die von den Gruppen E06B 7/086, E06B 9/00, E06B 11/02 dieser Unterklasse umfasst werden. [2]
- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Flügel" bedeutet ein schwenkbares, verschiebbares oder in anderer Weise bewegliches Element, wie eine Tür oder ein Fenster, zum Schließen einer Öffnung;
- "Flügelrahmen" bedeutet die Randbereiche oder Ränder des Flügels, welche dessen äußere Begrenzung bilden.
- Bezüglich Türen oder Fenstern von Fahrzeugen wird auf die Anmerkung (1) nach dem Titel der Unterklasse B60J verwiesen. [3]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| E06B 7/00 | Besondere Vorkehrungen oder Maßnahmen in Verbindung mit Türen oder Fenstern (Abschirm- oder ähnliche Schutzvorrichtungen E06B 9/00) |
| E06B 7/02 | . | für Lüftungszwecke, z.B. durch Doppelfenster; Anordnungen von Lüftern (Luftstromsteuerorgane an sich F24F 13/08) |
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| E06B 7/08 | . . | Lüftungstüren, -fenster oder -gitter |
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| E06B 7/084 | |
| E06B 7/086 | . . . . | untereinander verbunden zum gleichzeitigen Verstellen [2] |
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