ESektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
Hierarchische Anzeige einschalten: E05E05Schlösser; Schlüssel; Fenster- oder Türbeschläge; Tresore
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Flügel" ist der allgemeine Begriff für Türen oder Fenster, die schwenkbar, schiebbar oder anderweitig bewegbar sind. Dieser Begriff umfasst aber auch andere bewegbare Bauteile, wie Schubladen, Truhendeckel, Motor- oder Kofferraumhauben von Autos, für welche die von dieser Klasse umfassten Mittel zum Betätigen, Aufhängen, Verriegeln oder Verschließen anwendbar sind;
    • "Rahmen" bedeutet jedes Teil, an dem ein Flügel durch eine Feststellvorrichtung gehalten werden kann. Nicht umfasst wird ein Rahmenwerk, das Teil dieses Flügels ist, jedoch kann ein anderer Flügel auch den Rahmen bilden;
    • "Schloss" bedeutet in erster Linie eine Vorrichtung zum Entsperren oder Sperren eines beliebigen Teiles, die zum Entsperren einen Schlüssel oder einen Permutationsmechanismus erfordert. In den Gruppen E05B 1/00-E05B 9/00, E05B 13/00-E05B 17/00, E05B 39/00-E05B 47/00, E05B 51/00, E05B 53/00, E05B 63/00 und E05B 65/00 kann der Begriff "Schloss" jedoch andere Schließvorrichtungen umfassen;
    • "Riegel" bedeutet ein verschiebbares, um ein Gelenk oder auf andere Weise bewegbares Teil, wie es für gewöhnlich an einer Tür angebracht ist, um diese durch Eingreifen in ein am Rahmen befestigtes Schließteil geschlossen zu halten. Er kann entweder direkt von Hand, durch einen Mechanismus oder durch einen Schlüssel betätigt werden; er kann auch ein Fallenriegel sein (siehe unten);
    • "Fallenriegel" bedeutet einen Riegel, der in einer Falle so angebracht ist, dass er gegen die Kraft einer Feder oder eine andere Rückstellkraft in die Entriegelungsstellung gebracht wird, wenn ein Flügel beim Schließen auf den Rahmen trifft, wobei die Falle zur Sicherung des Flügels nicht von Hand bedient werden muss, wohl aber um diesen zu öffnen;
    • "Haspe" bedeutet ein am Rahmen oder Flügel in der Weise gelenkig angebrachtes Teil, dass es gegen die Vorderseite des Flügels oder Rahmens bewegt und daran festgestellt werden kann, z.B. durch einen Drehknopf, durch ein Vorhängeschloss und Öse.
Hierarchische Anzeige einschalten: E05BE05BSchlösser; Zubehör hierzu; Handschellen
Sachverzeichnis der Unterklasse
Schlösser mit Zuhaltungen
bewegt durch Drehen des SchlüsselsE05B 21/00-E05B 25/00
eingestellt durch Einstecken des SchlüsselsE05B 27/00-E05B 33/00
Schlösser zur Verwendung besonderer Schlüssel oder SchlüsselsätzeE05B 35/00
Permutations- oder VexierschlösserE05B 37/00, E05B 49/00
VorhängeschlösserE05B 37/00, E05B 67/00
Schlösser mit Anzeige- oder Zeit- einrichtungenE05B 39/00-E05B 45/00
Schlösser mit Vorkehrungen zum VerriegelnE05B 55/00-E05B 61/00, E05B 65/20
Schlösser mit besonderen baulichen MerkmalenE05B 63/00
Schlösser für besondere VerwendungE05B 65/00, E05B 69/00-E05B 75/00
Betätigen oder Steuern von SchlössernE05B 47/00-E05B 53/00
Einzelheiten oder Zubehör für Schlösser oder dgl., Schlüssel
Knöpfe oder HandhabenE05B 1/00-E05B 7/00
Andere Einzelheiten oder Zubehör von Schlössern oder FallenE05B 9/00-E05B 17/00
SchlüsselE05B 19/00
HandschellenE05B 75/00
Hierarchische Anzeige einschalten: E05CE05CRiegel oder Feststellvorrichtungen für Flügel, insbesondere für Türen oder Fenster (Verriegelungsvorrichtungen für die seitlichen und hinteren Bordwände von Lastfahrzeugen B62D 33/037Befestigungsvorrichtungen für Bau- oder Maschinenbauelemente E04 , F16BSchlösser, mit Schlössern baulich oder funktionell verbundene oder wesentlich zusammenwirkende Schließvorrichtungen E05BMittel zum Betätigen oder Steuern von Feststellvorrichtungen für Flügel in Verbindung mit Vorrichtungen zum Bewegen der Flügel E05F)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird nur die zum Feststellen des Flügels wesentliche Bewegung berücksichtigt, z.B. wird ein Schubriegel, der zur Verhinderung des Zurückgleitens um seine Achse drehbar ist, so klassifiziert, als wenn er nur eine gleitende Bewegung ausführen würde.
  2. Es sind die dem Klassentitel der Klasse E05 folgenden Begriffsbestimmungen zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
Feststellvorrichtungen
gekennzeichnet durch die Art und Weise, wie der Riegel bewegt wirdE05C 1/00-E05C 5/00
zum Halten der Flügel in einer OffenstellungE05C 17/00, E05C 19/00
in besonderer Weise für zwei Flügel ausgebildetE05C 7/00
Anordnung von Feststell-, Sicherungs- oder VerschlussvorrichtungenE05C 9/00, E05C 21/00
Hierarchische Anzeige einschalten: E05DE05DScharniere oder andere Aufhängevorrichtungen für Türen, Fenster oder Flügel (Zapfenverbindungen allgemein F16C 11/00)
Sachverzeichnis der Unterklasse
Scharniere
Allgemeine BauartE05D 1/00, E05D 3/00
Besondere BauartE05D 7/00
Einzelheiten; ZubehörE05D 5/00, E05D 9/00; E05D 11/00
Andere Aufhängevorrichtungen für FlügelE05D 13/00, E05D 15/00
Hierarchische Anzeige einschalten: E05FE05FVorrichtungen zum Bewegen der Flügel in die Offen- oder Schließstellung; Bewegungsdämpfer für Flügel; Flügelbeschläge, soweit sie mit der Bewegung des Flügels in Beziehung stehen und anderweitig nicht vorgesehen sind
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Schließer" oder "Öffner" umfassen Vorrichtungen zum Unterstützen der Flügelbewegungen oder zum Gewichtsausgleich von Flügeln. [4]
Sachverzeichnis der Unterklasse
Schließer, Öffner oder Bewegungs- dämpfer für FlügelE05F 1/00-E05F 5/00
Zubehör für FlügelE05F 7/00
Bewegungsmechanismen für FlügelE05F 9/00-E05F 17/00
Hierarchische Anzeige einschalten: E05GE05GTresore oder Panzerkammern für Wertsachen; Sicherheitseinrichtungen für Banken; Sicherheits-Scheidewände für den Geschäftsverkehr (Alarmanordnungen an sich G08B) [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Bank" ist ein Gebäude oder Gebäudeteil, das zum sicheren Aufbewahren von Geld oder Wertsachen oder zu deren Austausch zwischen der "Bank" und ihren Kunden bestimmt ist; [2]
    • "Sicherheitseinrichtungen für Banken" sind Vorrichtungen in oder an Banken zum Schutz der Wertsachen oder zur Abwehr von Übergriffen in Form von Diebstahl oder Raub. [2]