| E | Sektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau |
| E02 | Wasserbau; Gründungen; Bodenbewegung |
| E02B | Wasserbau (Schiffshebevorrichtungen E02C; Baggern E02F) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| E02C | Schiffshebevorrichtungen |
| E02D | Gründungen; Ausschachtungen; Böschungen oder Dämme (insbesondere für den Wasserbau E02B); Untergrund- oder Unterwasserbauwerke |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst Untergrundbauwerke, hergestellt durch grundbauliche Verfahren, d.h. durch Eingriffe in die Bodenoberfläche. [6]
- Diese Unterklasse umfasst nicht unterirdische Hohlräume, hergestellt ausschließlich durch bergbauliche Verfahren, d.h. ohne Eingriff in die Bodenoberfläche, die von der Unterklasse E21D umfasst sind. [6]
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseUNTERSUCHUNG, VERBESSERUNG ODER SICHERUNG DES BAUGRUNDES | E02D 1/00, E02D 3/00 | BAUELEMENTE UND DEREN VERARBEITUNG | | Bauelemente | E02D 5/00 | Einbringen, Entfernen; Einbringen und Entfernen; Zubehör | E02D 7/00-E02D 13/00 | VERARBEITEN VON BAUSTOFFEN | E02D 15/00 | AUSSCHACHTUNGEN, HERSTELLEN VON BÖSCHUNGEN ODER DEMMEN | E02D 17/00 | TROCKENHALTEN VON FLÄCHEN FÜR GRÜNDUNGEN | E02D 19/00 | SENKKÄSTEN | E02D 23/00, E02D 25/00 | GRÜNDUNGEN ALS UNTERBAUTEN; UNTERGRUND- ODER UNTERWASSERBAUWERKE, STÜTZMAUERN | E02D 27/00; E02D 29/00 | SCHUTZEINRICHTUNGEN, PRÜFEN, AUSRICHTEN, HEBEN, AUSBESSERN | E02D 31/00-E02D 37/00 |
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| E02F | Baggern; Bodenbewegung (Gewinnung von Torf E21C 49/00) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- in erster Linie Geräte zum Ausbaggern oder Lösen von Erde oder zum Bewegen von loser Erde;
- Geräte zum ähnlichen Bearbeiten von anderen Stoffen und für gleichartige Geräte zum Laden oder Entladen.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseALLGEMEINE ARBEITSVERFAHREN | E02F 1/00 | HANDBETRIEBENE MASCHINEN ODER GERÄTE FÜR ALLGEMEINEN GEBRAUCH | E02F 3/02 | MECHANISCH ANGETRIEBENE MASCHINEN ODER GERÄTE FÜR ALLGEMEINEN GEBRAUCH ODER IHRE BESONDEREN EINZELHEITEN | E02F 3/04 | MASCHINEN FÜR SONDERZWECKE ODER IHRE BESONDEREN EINZELHEITEN | E02F 5/00 | AUSRÜSTUNG ZUM FÖRDERN ODER TRENNEN DES BAGGERGUTES | E02F 7/00 | ALLGEMEINE EINZELHEITEN | E02F 9/00 |
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