| E | Sektion E — Bauwesen; Erdbohren; Bergbau |
| | Bauwesen |
| E01 | Straßen-, Eisenbahn-, Brückenbau (Tunnelbau E21D) |
| E01F | Zusätzliche Baumaßnahmen, wie die Ausstattung von Straßen oder die bauliche Ausbildung von Bahnsteigen, Landeplätzen für Hubschrauber, Wegweisern, Schneezäunen oder dgl. |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| E01F 1/00 | Bauliche Ausbildung von Bahnsteigen oder Schutzinseln (allgemeine Anordnung von Bahnsteigen B61B) |
| E01F 3/00 | Landeplätze für Hubschrauber, z.B. auf Bauwerken (Gestaltung von Flugplätzen B64F; Bauwerke für bestimmte Zwecke E04H) |
| E01F 5/00 | Entwässern des Unterbaues von Straßen oder des Bettungskörpers von Gleisen durch Gräben, Durchlässe oder Kanäle (Untergrundentwässerung E02D; Abwasserkanäle E03F) |
| E01F 7/00 | Einrichtungen zum Schutz gegen Schnee, Sandverwehungen, Seitenwind, Schneebretter, Lawinen oder Steinschlag (dauernd installierte Heizeinrichtungen oder Warmluftgebläse an Straßen E01C 11/26); Blendschutzeinrichtungen |
| E01F 7/02 | . | Schneezäune oder ähnliche Einrichtungen, z.B. zum Schutz gegen Sandverwehungen oder Seitenwind (Zäune allgemein E04H 17/00) |
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| E01F 7/04 | . | Einrichtungen zum Schutz gegen Schneebretter, Lawinen oder Steinschlag, z.B. Bauten zum Verhindern von Lawinenabgängen, Lawinengalerien (Sichern von Abhängen oder Böschungen E02D 17/20; Dachschneefänger E04D 13/10) |
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| E01F 7/06 | . | Blendschutzeinrichtungen (E01F 8/00 hat Vorrang) [3] |
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| E01F 8/00 | Einrichtungen zum Absorbieren oder Reflektieren von luftübertragenem Verkehrslärm von Straße oder Schiene (Einrichtungen am Boden zur Verminderung von Fluglärm B64F 1/26; allgemeine Baukonstruktionen zum Absorbieren und Reflektieren von Lärm, Absorbieren oder Reflektieren von Lärm bei Bauwerken E04B 1/74) [3] |
| E01F 8/02 | . | besonders ausgebildet zur Aufnahme von Bepflanzung (Behälter zum Anbau von Pflanzen A01G 9/02; Sichern von Böschungen E02D 17/20; Stütz- oder Schutzmauern E02D 29/02) [6] |
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| E01F 9/00 | Anordnung von Wegweisern oder Verkehrszeichen (Signale, Signalsysteme G08; Zeichen, Befestigung derselben an Trägern G09F); Anordnungen zur Erzwingung einer vorsichtigen Fahrweise, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungsschwellen [1, 6] |
| E01F 9/011 | . | aufrecht stehende Körper, z.B. Markierungspfosten oder Leitpfosten; Träger für Verkehrszeichen (Pfosten oder Stangen allgemein E04H 12/00; Befestigungsmittel für Schilder, Paneele oder Tafeln an einem Träger allgemein G09F 7/18) [6] |
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| E01F 9/012 | . . | Frei stehend, z.B. Leitkegel, falt- oder aufblasbare Körper [6] |
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| E01F 9/013 | . . | leicht entfernbar, z.B. einsetzbar in Straßenpfostensockel (E01F 9/012 hat Vorrang) [6] |
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| E01F 9/014 | . . | Lagern, Transportieren, Aufstellen oder Wiedereinsammeln von transportablen Vorrichtungen [6] |
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| E01F 9/015 | . . | mit Reflektoren, z.B. mit Mitteln zum Sauberhalten [6] |
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| E01F 9/016 | . . | beleuchtet (zum Verhindern oder Einschränken von Verkehr E01F 13/00) [6] |
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| E01F 9/017 | . . | selbstaufrichtend nach Verbiegen oder Verschieben [6] |
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| E01F 9/018 | . . | besonders ausgebildet, um beim Verbiegen oder Verschieben abzubrechen, sich zu lösen, zu kollabieren oder sich dauerhaft zu verformen, z.B. bei einem Fahrzeugaufprall [6] |
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| E01F 9/019 | |
| E01F 9/03 | . . | Anordnungen zum Befestigen von Wegweisern oder Verkehrszeichen an Sicherheitsabsperrungen oder dgl. [6] |
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| E01F 9/04 | . | Markierungen auf Straßenoberflächen; Randsteine oder Straßenränder, besonders ausgebildet zum Informieren der Verkehrsteilnehmer, z.B. beleuchtet (als Leiteinrichtung für Fahrzeuge E01F 15/00) [1, 6] |
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| E01F 9/047 | . . | besonders ausgebildet für hörbares oder vibrierendes Signalisieren, z.B. Rüttelstreifen, oder zur Erzwingung einer Geschwindigkeitsreduzierung, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungsschwellen [6] |
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| E01F 9/053 | . . | Randsteine oder Straßenränder, besonders ausgebildet zum Informieren der Verkehrsteilnehmer, z.B. beleuchtet [6] |
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| E01F 9/06 | . . | Markierungsnägel; Markierungseinsatzteile |
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| E01F 9/07 | . . . | mit abbiegbaren oder verschiebbaren Teilen, mit oder ohne Rückstellung in die ursprüngliche Position, z.B. biegsame Laschen [6] |
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| E01F 9/08 | |
| E01F 9/087 | . . . | Trennung von Fahrspuren mit baulichen Maßnahmen, die von einem Überqueren abhalten, ein solches aber nicht verhindern [6] |
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| E01F 9/093 | . . . | transportabel zum wiederholten Einsatz an verschiedenen Stellen [6] |
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| E01F 11/00 | Einbetten von Schwellen oder anderen Detektoren in Straßenbelägen oder anderen Straßenoberflächen (auf Druck ansprechende Elemente G01L; Verkehrskontroll- systeme G08G) |
| E01F 13/00 | Anordnungen zum Verhindern oder Einschränken von Verkehr, z.B. Schranken oder Sperren (für Bahnübergänge B61L) |
| E01F 13/02 | |
| E01F 13/04 | . | bewegbar zum Zulassen oder Verhindern der Durchfahrt [6] |
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| E01F 13/06 | . . | durch Verschwenken in die Offenstellung um eine horizontale, in Straßenlängsrichtung verlaufende Achse, d.h. schwingende Sperren [6] |
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| E01F 13/08 | . . | durch Verschwenken in die Schließstellung um eine Querachse in der Straßenoberfläche, z.B. hochschwenkbare Abschnitte der Straßenoberfläche, hochschwenkbare Parkplatzabsperrpfosten [6] |
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| E01F 13/10 | . | Straßensperren besonders ausgebildet zum Zulassen der Durchfahrt in nur einer Richtung [6] |
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| E01F 13/12 | . | zum gewaltsamen Stoppen oder Behindern von Fahrzeugen, z.B. mit Nägeln versehene Matten [6] |
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| E01F 15/00 | Sicherheitseinrichtungen zum Abbremsen, Zurückleiten oder Stoppen von von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeugen, z.B. Schutzpfosten oder Poller; Einrichtungen zur Verringerung von Schäden an Straßenbauwerken durch Fahrzeuganprall (Anordnungen zum Befestigen von Wegweisern oder Verkehrszeichen an Sicherheitsabsperrungen oder dgl. E01F 9/03; zum gewaltsamen Stoppen von Fahrzeugen E01F 13/00) [1, 6] |
| E01F 15/02 | . | Durchlaufende Sperren entlang von Straßen oder zwischen Fahrspuren (überquerbare Fahrspurtrenneinrichtungen E01F 9/087) [6] |
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| E01F 15/04 | . . | im wesentlichen aus langgestreckten Balken oder starren Streifen (E01F 15/10 , E01F 15/12 haben Vorrang) [6] |
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| E01F 15/06 | |
| E01F 15/08 | . . | im wesentlichen aus Wänden oder wandartigen Elementen (E01F 15/10 , E01F 15/12 haben Vorrang) [6] |
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| E01F 15/10 | . . | tragbar, z.B. für zeitweiligen Gebrauch [6] |
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| E01F 15/12 | . . | und mit Einrichtungen, die ein gelegentliches Passieren erlauben z.B. für Notfallfahrzeuge [6] |
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| E01F 15/14 | . | besonders ausgebildet für örtlich begrenzten Schutz, z.B. für Brückenpfeiler, für Verkehrsinseln [6] |
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