| D | Sektion D — Textilien; Papier |
| D06 | Behandlung von Textilien oder dgl.; Waschen; flexible Materialien, soweit nicht anderweitig vorgesehen |
| D06Q | Flächenverzierung auf Textilstoffen (Behandlung von Textilstoffen mit mechanischen Mitteln, siehe D06B-D06J; Metallisieren der gesamten Oberfläche von Textilstoffen D06M 11/83; Textilfäden, Filamente, Garne oder Spinnkabel, die auf makromolekulares Material geklebt sind, D06N 7/00; Färben oder Bedrucken D06P) [5] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der nachfolgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Flächenverzieren" bedeutet "örtlich begrenzte Behandlung" oder "Herstellung örtlich begrenzter Wirkungen" zur Veränderung, z.B. optisch, der Erscheinung oder der Eigenschaften von Textilgut. [5]
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| D06Q 1/00 | Flächenverzierung auf Textilstoffen (teilweises Färben D06B 11/00; Aussparen von Teilen des Materials vor dem Färben oder Bedrucken von Textilien D06P 5/12) |
| D06Q 1/02 | . | Herstellen von Mustern durch örtliches Zerstören oder Verändern der Fasern eines Gewebes durch chemische Einwirkung, z.B. durchscheinend machen |
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| D06Q 1/04 | . | durch Metallisieren (Transfer von Metallteilchen D06Q 1/12) [5] |
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| D06Q 1/06 | . | durch örtlich begrenzte Behandlung von Florgeweben mit chemischen Mitteln [5] |
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| D06Q 1/08 | . | durch mechanische Maßnahmen, z.B. Kalandrieren, Prägen oder Hervorrufen von Chintzeffekten unter Verwendung chemischer Mittel [5] |
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| D06Q 1/10 | . | durch Behandeln mit oder Fixieren von einem speziellen Material, z.B. Glimmer, Glasperlen (durch Metallisieren D06Q 1/04; durch Transfer D06Q 1/12) [5] |
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| D06Q 1/12 | . | durch Transfer einer chemischen Substanz oder eines metallischen oder nichtmetallischen Materials als solche oder als Vorprodukte von einem festen Zwischenträger auf das Textil [5] |
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| D06Q 1/14 | . . | durch Transfer von Fasern oder Faserklebstoffen auf das Textil [5] |
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