CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die Definitionen von Gruppen chemischer Elemente wie folgt:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthaniden: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthaniden
    5. Actiniden: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, J, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. Auf folgende Regeln wird hingewiesen:
    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B. :
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03 und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Hierarchische Anzeige einschalten: C23C23Beschichten metallischer Werkstoffe; Beschichten von Werkstoffen mit metallischen Stoffen (Metallisieren von Textilstoffen D06M 11/83Flächenverzierung auf Textilstoffen durch örtliches Metallisieren D06Q 1/04); Chemische Oberflächenbehandlung; Diffusionsbehandlung von metallischen Werkstoffen; Beschichten allgemein durch Vakuumbedampfen, Aufstäuben, Ionenimplantation oder chemisches Abscheiden aus der Dampfphase (für bestimmte Anwendungen siehe die entsprechenden Stellen, z.B. zur Herstellung von Widerständen H01C 17/06); Inhibieren von Korrosion metallischer Werkstoffe oder von Verkrustung allgemein (Behandeln metallischer Oberflächen oder Beschichten von Metallen durch Elektrolyse oder Elektrophorese C25D , C25F) [2]
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet: "Metallischer (Werk)stoff" umfasst:
    1. Metalle; [4]
    2. Legierungen (es ist die dem Unterklassentitel C22C folgende Anmerkung zu beachten).
Hierarchische Anzeige einschalten: C23GC23GReinigen oder Entfetten metallischer Werkstoffe durch chemische Verfahren, ausgenommen Elektrolyse (Poliermittelzusammensetzungen C09GReinigungsmittel allgemein C11D)
Anmerkung:
  1. Verfahren unter Verwendung von Enzymen oder Mikroorganismen zur:
    1. Freisetzung, Trennung oder Reinigung einer bereits bestehenden Verbindung oder Zusammensetzung, oder zur
    2. Behandlung von Textilien oder Reinigung von festen Materialoberflächen
  2. werden außerdem in Unterklasse C12S klassifiziert. [5]
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/00C23G 1/00Reinigen oder Beizen von metallischen Werkstoffen mit Lösungen oder geschmolzenen Salzen (mit organischen Lösungsmitteln C23G 5/02)
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/02Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/02C23G 1/02
mit sauren Lösungen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/04Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/04C23G 1/04
. . unter Anwendung von Inhibitoren
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/06Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/06C23G 1/06
. . . von organischen Inhibitoren
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/08Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/08C23G 1/08
. . von Eisen oder Stahl
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/10Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/10C23G 1/10
. . von anderen Schwermetallen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/12Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/12C23G 1/12
. . von Leichtmetallen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/14Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/14C23G 1/14
mit alkalischen Lösungen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/16Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/16C23G 1/16
. . unter Anwendung von Inhibitoren
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/18Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/18C23G 1/18
. . . von organischen Inhibitoren
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/19Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/19C23G 1/19
. . von Eisen oder Stahl [4]
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/20Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/20C23G 1/20
. . von anderen Schwermetallen [4]
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/22Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/22C23G 1/22
. . von Leichtmetallen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/24Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/24C23G 1/24
mit neutralen Lösungen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/26Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/26C23G 1/26
. . unter Anwendung von Inhibitoren
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/28Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/28C23G 1/28
mit geschmolzenen Salzen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/30Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/30C23G 1/30
. . unter Anwendung von Inhibitoren
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/32Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/32C23G 1/32
. . von Schwermetallen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/34Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/34C23G 1/34
. . von Leichtmetallen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 1/36Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 1/36C23G 1/36
Regenerieren gebrauchter Beizlösungen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 3/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 3/00C23G 3/00Vorrichtungen zum Reinigen oder Beizen von metallischen Werkstoffen (mit organischen Lösungsmitteln C23G 5/04)
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 3/02Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 3/02C23G 3/02
zum Reinigen von Drähten, Bändern, Metallfäden im kontinuierlichen Verfahren
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 3/04Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 3/04C23G 3/04
zum Reinigen von Rohren
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 5/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 5/00C23G 5/00Reinigen oder Entfetten von metallischen Werkstoffen mittels anderer Verfahren; Vorrichtungen zum Reinigen oder Entfetten von metallischen Werkstoffen mit organischen Lösungsmitteln
Anmerkung:
  1. Wenn in den Gruppen C23G 5/02-C23G 5/06 ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird an der letzten geeigneten Stelle eingeordnet. [4]
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 5/02Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 5/02C23G 5/02
unter Anwendung organischer Lösungsmittel
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 5/024Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 5/024C23G 5/024
. . Kohlenwasserstoffe enthaltend [4]
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 5/028Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 5/028C23G 5/028
. . halogenierte Kohlenwasserstoffe enthaltend [4]
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 5/032Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 5/032C23G 5/032
. . sauerstoffhaltige Verbindungen enthaltend [4]
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 5/036Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 5/036C23G 5/036
. . . zusätzlich stickstoffhaltig [4]
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 5/04Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 5/04C23G 5/04
. . Vorrichtungen
Hierarchische Anzeige einschalten: C23G 5/06Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: C23G 5/06C23G 5/06
unter Anwendung von Emulsionen [4]