| C | Sektion C — Chemie; Hüttenwesen |
| | Anmerkung:- In Sektion C sind die Definitionen von Gruppen chemischer Elemente wie folgt:
- Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
- Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
- Lanthaniden: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
- Seltene Erden: Sc, Y, Lanthaniden
- Actiniden: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
- Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
- Halogene: F, Cl, Br, J, At
- Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
- Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
- Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
- Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
- Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
- Eisengruppe: Fe, Co, Ni
- Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
- Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
- Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
- Sektion C umfasst:
- Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
- Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
- Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
- Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
- Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
- Auf folgende Regeln wird hingewiesen:
- Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
- In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
- Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B. :
- bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
- chemische Reinigung von Luft in A61L;
- chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
- chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
- Imprägnieren von Holz in B27K;
- chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
- fotografische Materialien und Verfahren in G03 und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
- In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für
- Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
- Nahrungsmittel, umfasst von A23;
- Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
- Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
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| C12 | Biochemie; Bier; Spirituosen; Wein; Essig; Mikrobiologie; Enzymologie; Mutation oder genetische Techniken |
| | Anmerkung:- Wenn in den Unterklassen C12M-C12Q oder C12S und innerhalb jeder dieser Unterklassen ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird immer an der letzten geeigneten Stelle eingeordnet. [3]
- In dieser Klasse werden Viren, nichtdifferenzierte menschliche, tierische oder pflanzliche Zellen, Protozoen, Gewebe und einzellige Algen als Mikroorganismen betrachtet. [3, 5]
- In dieser Klasse werden, falls keine besondere Stelle hierfür vorgesehen ist, nichtdifferenzierte menschliche, tierische oder pflanzliche Zellen, Protozoen, Gewebe und einzellige Algen zusammen mit den Mikroorganismen eingeordnet. Zellteile werden, falls keine besondere Stelle hierfür vorgesehen ist, bei den ganzen Zellen eingeordnet. [5]
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| | Anmerkung:- Die Index-Codes der Unterklasse sind nur in Verbindung mit den Unterklassen C12C-C12Q und C12S zu verwenden, um den Bezug auf die bei den klassifizierten Verfahren dieser Unterklassen verwendeten Mikroorganismen herzustellen. [3]
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| C12C | Bierbrauen (Reinigen der Rohstoffe A23N; Pich- oder Entpichmaschinen, Kellereigeräte C12L; Vermehrung von Hefen C12N 1/14; alkoholische Gärung nicht für Getränke C12P 7/06) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| C12F | Gewinnung von Nebenprodukten von fermentierten Lösungen; Vergällen von Alkohol oder vergällter Alkohol [1, 6] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
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| C12G | Wein; Andere alkoholische Getränke; deren Bereitung (Bier C12C) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
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| C12H | Pasteurisieren, Sterilisieren, Haltbarmachen, Reinigen, Klären, Altern von alkoholischen Getränken oder Entfernen von Alkohol daraus (Entsäuern von Wein C12G 1/10; Verhüten einer Weinsteinausfällung C12G 1/12; künstliches Altern durch Aromazusätze C12G 3/06) [1, 6] |
| | Anmerkung:- Wenn in dieser Unterklasse klassifiziert wird, ist auch in die Gruppe B01D 15/08 zu klassifizieren, sofern der Sachverhalt von allgemeinem Interesse bezüglich Chromatografie ist. [2006.01]
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| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
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| C12J | Essig; seine Bereitung |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
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| C12L | Pich- oder Entpichmaschinen; Kellereigeräte (Säubern von Fässern B08B 9/00) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
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| C12M | Vorrichtungen für Enzymologie oder Mikrobiologie (Einrichtungen zur Vergärung von Dung A01C 3/02; Konservieren von lebenden Teilen von Menschen oder Tieren A01N 1/02; physikalische oder chemische Vorrichtungen allgemein B01; Brauvorrichtungen C12C; Gärungsvorrichtungen für Wein C12G; Vorrichtungen zur Herstellung von Essig C12J 1/10) [3] |
| | Anmerkung:- Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten. [4]
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| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
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| C12N | Mikroorganismen oder Enzyme; Zusammensetzungen aus Mikroorganismen oder Enzymen (Biozide, Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen oder Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums, die Mikroorganismen, Viren, Fungi [Pilze], Enzyme, Fermentationsprodukte oder Substanzen enthalten, welche durch Mikroorganismen oder tierisches Material erzeugt oder daraus durch Extraktion erhalten werden, A01N 63/00; Nahrungsmittel A21 , A23; Arzneimittel A61K; chemische Gesichtspunkte oder Gebrauch von Materialien für Bandagen, Verbände, absorbierende Kissen oder chirurgische Artikel A61L; Düngemittel C05); Züchten, Konservieren oder Lebensfähigerhalten von Mikroorganismen (Konservieren von lebenden Körperteilen von Menschen oder Tieren A01N 1/02); Mutation oder genetische Verfahrenstechnik; Kulturmedien (mikrobiologische Untersuchungsmedien C12Q) [3] |
| | Anmerkung:- Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (4) zu beachten. [3, 4]
- Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in der Unterklasse A01P klassifiziert. [2006.01]
- Die therapeutische Aktivität von Einzellerproteinen oder Enzymen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert. [7]
- Wenn in dieser Unterklasse klassifiziert wird, ist auch in die Gruppe B01D 15/08 zu klassifizieren, sofern der Sachverhalt von allgemeinem Interesse bezüglich Chromatografie ist. [2006.01]
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| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| C12P | Gärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur gezielten Synthese von chemischen Verbindungen oder Zusammensetzungen oder zur Trennung optischer Isomerer aus einer racemischen Mischung (Gärungsverfahren zur Herstellung von Nahrungsmittelzusammensetzungen A21 , A23; Verbindungen allgemein, siehe die entsprechenden Verbindungsklassen, z.B. C01 , C07; Bierbrauerei C12C; Herstellung von Essig C12J; Verfahren zur Herstellung von Enzymen C12N 9/00; DNA oder RNA genetische Verfahrenstechnik betreffend; Vektoren, z.B. Plasmide, oder ihre Isolierung, Herstellung oder Reinigung C12N 15/00) [3] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst sowohl größere als auch kleinere chemische Veränderungen. [3]
- Gruppe C12P 1/00 umfasst Verfahren zur Herstellung organisch-chemischer Verbindungen, die nicht hinreichend definiert sind, um in den Gruppen C12P 3/00-C12P 37/00 eingeordnet werden zu können. Verbindungen, die nur durch ihre empirische Formel wiedergegeben sind, werden als nicht hinreichend definiert betrachtet. [3]
- Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten. [4]
- Wird eine bestimmte Reaktion als maßgebend erachtet, wird sie auch in der entsprechenden Klasse für die chemische Verbindung eingeordnet, z.B. C07, C08. [3]
- In dieser Unterklasse gilt:
- Metall- oder Ammoniumsalze einer Verbindung werden bei der Verbindung eingeordnet. [3]
- Zusammensetzungen werden in der Gruppe für die betreffende Verbindung eingeordnet. [3]
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| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| C12Q | Mess- oder Untersuchungsverfahren unter Einbeziehung von Enzymen oder Mikroorganismen (Immunoassay G01N 33/53); Zusammensetzungen oder Testpapiere hierfür; Verfahren zum Herstellen derartiger Zusammensetzungen; Steuern in Abhängigkeit von den Verfahrensbedingungen bei mikrobiologischen oder enzymologischen Verfahren [3] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nicht die Beobachtung des Ablaufs oder des Ergebnisses eines in dieser Unterklasse angegebenen Verfahrens mittels einer der in den Gruppen G01N 3/00-G01N 29/00 angegebenen Methoden. Sie werden von der Unterklasse G01N umfasst. [3]
- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "unter Einbeziehung", bezüglich eines Stoffes schließt sowohl die Untersuchung zur Bestimmung des Stoffes als auch die Verwendung des Stoffes als Nachweismittel oder Reagenz für eine Untersuchung zur Bestimmung anderer Stoffe ein. [3]
- Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten. [4]
- In dieser Unterklasse werden Untersuchungsmedien in der für das betreffende Untersuchungsverfahren geeigneten Gruppe eingeordnet. [3]
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| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
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| C12R | Index-Schema in Verbindung mit den Unterklassen C12C-C12Q oder C12S , bezüglich Mikroorganismen [3] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse stellt ein Index-Schema dar in Verbindung mit den anderen Unterklassen der Klasse C12, die sich auf Mikroorganismen bezieht, die in Verfahren, die in den Unterklassen C12C-C12Q oder C12S klassifiziert werden, verwendet werden. [3, 6]
- Die Terminologie der Bakterien richtet sich nach "Bergey's Manual of Determinative Bacteriology", 8. Ausgabe, 1975. [3]
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| C12S | Verfahren zur Freisetzung, Trennung [Abtrennung] oder Reinigung einer bereits bestehenden Verbindung oder Zusammensetzung, bei denen Enzyme oder Mikroorganismen verwendet werden (biologische Behandlung von Wasser, kommunalem oder industriellem Abwasser C02F 3/00 , von Schlamm C02F 11/02; Verfahren unter Anwendung von Enzymen oder Mikroorganismen zur Trennung optischer Isomerer aus einer racemischen Mischung C12P 41/00); Verfahren zur Behandlung von Textilien oder zur Reinigung von festen Materialoberflächen, bei denen Enzyme oder Mikroorganismen verwendet werden. [5] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst Verfahren, die bereits vorgesehen sind in:
- A21, A23, A61L, A62D,
- B01D, B08B, B09C,
- C01, C05F, C08, C09B, C09H, C10G, C13, C14C, C21B, C22B, C23F, C23G,
- D01C, D01F, D06L, D06M, D06P, D21C, D21H,
- E21B,
- F24F, F24J, F26B
- und H01M.
- Diese Unterklasse ist dazu bestimmt, eine Grundlage für eine vollständige Recherche in Bezug auf die im Unterklassentitel beschriebenen Gegenstände abzugeben. Aus diesem Grund werden alle einschlägigen Sachverhalte auch dann in dieser Unterklasse klassifiziert, wenn dies bereits an anderer Stelle geschehen ist. [5, 6]
- Es sind die dem Klassentitel von C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten. [5]
- Die Klassensymbole dieser Unterklasse werden auf den Patentdokumenten nicht an erster Stelle aufgeführt. [5, 6]
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| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
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