CSektion C — Chemie; Hüttenwesen
Anmerkung:
  1. In Sektion C sind die Definitionen von Gruppen chemischer Elemente wie folgt:
    1. Alkalimetalle: Li, Na, K, Rb, Cs, Fr
    2. Erdalkalimetalle: Ca, Sr, Ba, Ra
    3. Lanthaniden: Elemente mit den Ordnungszahlen 57 bis einschließlich 71
    4. Seltene Erden: Sc, Y, Lanthaniden
    5. Actiniden: Elemente mit den Ordnungszahlen 89 bis einschließlich 103
    6. Hochtemperaturbeständige Metalle: Ti, V, Cr, Zr, Nb, Mo, Hf, Ta, W
    7. Halogene: F, Cl, Br, J, At
    8. Edelgase: He, Ne, Ar, Kr, Xe, Rn
    9. Platingruppe: Os, Ir, Pt, Ru, Rh, Pd
    10. Edelmetalle: Ag, Au, Platingruppe
    11. Leichtmetalle: Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Be, Al, Mg
    12. Schwermetalle: Metalle außer Leichtmetallen
    13. Eisengruppe: Fe, Co, Ni
    14. Nichtmetalle: H, B, C, Si, N, P, O, S, Se, Te, Edelgase, Halogene
    15. Metalle: alle Elemente außer den Nichtmetallen
    16. Übergangselemente: Elemente mit den Ordnungszahlen 21 bis einschließlich 30, 39 bis einschließlich 48, 57 bis einschließlich 80 und ab 89 aufwärts
  2. Sektion C umfasst:
    1. Reine Chemie, unter die anorganische Verbindungen, organische Verbindungen, makromolekulare Verbindungen und ihre Herstellungsverfahren fallen;
    2. Angewandte Chemie, unter die Gemische fallen, die die oben genannten Verbindungen enthalten, wie z.B. Glas, Keramik, Düngemittel, Kunststoffmassen, Farben und Erzeugnisse der Petrochemie. Darunter fallen auch bestimmte Gemische, die sie wegen ihrer besonderen Eigenschaften für gewisse Verwendungszwecke, wie im Fall von Explosiv- und Farbstoffen, Kleb-, Schmier- und Reinigungsmittel, als geeignet erscheinen lassen;
    3. Bestimmte Rand-Industriezweige, wie z.B. die Herstellung von Koks sowie die Herstellung von festen oder gasförmigen Brennstoffen, die Produktion und Raffination von Ölen, Fetten und Wachsen, die Gärungsindustrie (z.B. Brauen und Herstellen von Wein) und die Zuckerindustrie;
    4. Bestimmte Verfahren oder Behandlungen, die entweder rein mechanisch sind, z.B. die mechanische Behandlung von Leder und Häuten, oder teilweise mechanisch, z.B. die Behandlung von Wasser oder die Korrosionsverhinderung allgemein;
    5. Metallurgie, Eisen- oder Nichteisenlegierungen.
  3. Auf folgende Regeln wird hingewiesen:
    1. Im Fall von Arbeitsvorgängen, Behandlungen, Erzeugnissen oder Gegenständen, die sowohl einen chemischen als auch einen nichtchemischen Teil oder Gesichtspunkt aufweisen, gilt die allgemeine Regel, dass der chemische Teil oder Gesichtspunkt in der Sektion C erfasst ist.
    2. In einigen dieser Fälle bringt der chemische Teil oder chemische Gesichtspunkt einen nichtchemischen Teil mit sich, obgleich er rein mechanisch ist, da dieser letztere Gesichtspunkt entweder wesentlich für den Arbeitsvorgang oder die Behandlung, oder ein wichtiger Bestandteil davon ist; es hat sich nämlich als logischer erwiesen, die verschiedenen Teile oder Gesichtspunkte eines einheitlichen Ganzen nicht voneinander zu trennen. Dies kommt in Frage für die angewandte Chemie und für die Industriezweige, Arbeitsvorgänge und Behandlungen von (1) (c), (d) und (e). Zum Beispiel werden besondere Öfen für die Glasherstellung von Klasse C03 und nicht von Klasse F27 umfasst.
    3. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der mechanische (oder nichtchemische) Gesichtspunkt den chemischen Gesichtspunkt mit einschließt, so z.B. :
      • bestimmte Extraktionsverfahren in A61K;
      • chemische Reinigung von Luft in A61L;
      • chemische Verfahren zur Brandbekämpfung in A62D;
      • chemische Verfahren und Vorrichtungen in B01;
      • Imprägnieren von Holz in B27K;
      • chemische Analysen- oder Prüfverfahren in G01N;
      • fotografische Materialien und Verfahren in G03 und allgemein die chemische Behandlung von Textilien und die Herstellung von Cellulose oder Papier in Sektion D.
    4. In noch anderen Fällen ist der rein chemische Gesichtspunkt in Sektion C enthalten und der angewandte chemische Gesichtspunkt in anderen Sektionen wie A, B und F, z.B. die Verwendung von Substanzen oder Zusammensetzungen für
      • Behandlung von Pflanzen oder Tieren, umfasst von A01N;
      • Nahrungsmittel, umfasst von A23;
      • Munition oder Sprengstoffe, umfasst von F42.
    5. Wenn die chemischen und mechanischen Gesichtspunkte so eng ineinandergreifen, dass eine klare und einfache Trennung nicht möglich ist, oder wenn bestimmte mechanische Prozesse als natürliche oder logische Fortsetzung einer chemischen Behandlung folgen, dann kann Sektion C zusätzlich zu den chemischen Gesichtspunkten auch für mechanische Gesichtspunkte gelten, z.B. die Nachbehandlung von Kunststeinen, umfasst von Klasse C04. Im letzteren Fall ist gewöhnlich eine Erläuterung oder ein Verweis gegeben, um den Fall zu erklären, sogar wenn manchmal die Trennung ziemlich willkürlich ist.
Hierarchische Anzeige einschalten: C12C12Biochemie; Bier; Spirituosen; Wein; Essig; Mikrobiologie; Enzymologie; Mutation oder genetische Techniken
Anmerkung:
  1. Wenn in den Unterklassen C12M-C12Q oder C12S und innerhalb jeder dieser Unterklassen ein gegenteiliger Hinweis fehlt, wird immer an der letzten geeigneten Stelle eingeordnet. [3]
  2. In dieser Klasse werden Viren, nichtdifferenzierte menschliche, tierische oder pflanzliche Zellen, Protozoen, Gewebe und einzellige Algen als Mikroorganismen betrachtet. [3, 5]
  3. In dieser Klasse werden, falls keine besondere Stelle hierfür vorgesehen ist, nichtdifferenzierte menschliche, tierische oder pflanzliche Zellen, Protozoen, Gewebe und einzellige Algen zusammen mit den Mikroorganismen eingeordnet. Zellteile werden, falls keine besondere Stelle hierfür vorgesehen ist, bei den ganzen Zellen eingeordnet. [5]
Anmerkung:
  1. Die Index-Codes der Unterklasse sind nur in Verbindung mit den Unterklassen C12C-C12Q und C12S zu verwenden, um den Bezug auf die bei den klassifizierten Verfahren dieser Unterklassen verwendeten Mikroorganismen herzustellen. [3]
Hierarchische Anzeige einschalten: C12CLink zur Definition für IPC-Symbol: C12CC12CBierbrauen (Reinigen der Rohstoffe A23NPich- oder Entpichmaschinen, Kellereigeräte C12LVermehrung von Hefen C12N 1/14alkoholische Gärung nicht für Getränke C12P 7/06)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
Sachverzeichnis der Unterklasse
ROHSTOFFE ZUR HERSTELLUNG VON BIERC12C 1/00-C12C 5/00
HERSTELLUNG UND BEHANDLUNG DER WÜRZE; GÄRVERFAHREN FÜR BIERC12C 7/00, C12C 11/00
BESONDERE BIEREC12C 12/00
BRAUEREIEINRICHTUNGENC12C 13/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C12FC12FGewinnung von Nebenprodukten von fermentierten Lösungen; Vergällen von Alkohol oder vergällter Alkohol [1, 6]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
Hierarchische Anzeige einschalten: C12GLink zur Definition für IPC-Symbol: C12GC12GWein; Andere alkoholische Getränke; deren Bereitung (Bier C12C)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
Hierarchische Anzeige einschalten: C12HC12HPasteurisieren, Sterilisieren, Haltbarmachen, Reinigen, Klären, Altern von alkoholischen Getränken oder Entfernen von Alkohol daraus (Entsäuern von Wein C12G 1/10Verhüten einer Weinsteinausfällung C12G 1/12künstliches Altern durch Aromazusätze C12G 3/06) [1, 6]
Anmerkung:
  1. Wenn in dieser Unterklasse klassifiziert wird, ist auch in die Gruppe B01D 15/08 zu klassifizieren, sofern der Sachverhalt von allgemeinem Interesse bezüglich Chromatografie ist. [2006.01]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
Hierarchische Anzeige einschalten: C12JC12JEssig; seine Bereitung
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
Hierarchische Anzeige einschalten: C12LC12LPich- oder Entpichmaschinen; Kellereigeräte (Säubern von Fässern B08B 9/00)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
Hierarchische Anzeige einschalten: C12MLink zur Definition für IPC-Symbol: C12MC12MVorrichtungen für Enzymologie oder Mikrobiologie (Einrichtungen zur Vergärung von Dung A01C 3/02Konservieren von lebenden Teilen von Menschen oder Tieren A01N 1/02physikalische oder chemische Vorrichtungen allgemein B01Brauvorrichtungen C12CGärungsvorrichtungen für Wein C12GVorrichtungen zur Herstellung von Essig C12J 1/10) [3]
Anmerkung:
  1. Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten. [4]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
Hierarchische Anzeige einschalten: C12NLink zur Definition für IPC-Symbol: C12NC12NMikroorganismen oder Enzyme; Zusammensetzungen aus Mikroorganismen oder Enzymen (Biozide, Mittel zum Vertreiben oder Anlocken von Schädlingen oder Mittel zum Beeinflussen des Pflanzenwachstums, die Mikroorganismen, Viren, Fungi [Pilze], Enzyme, Fermentationsprodukte oder Substanzen enthalten, welche durch Mikroorganismen oder tierisches Material erzeugt oder daraus durch Extraktion erhalten werden, A01N 63/00Nahrungsmittel A21 , A23Arzneimittel A61Kchemische Gesichtspunkte oder Gebrauch von Materialien für Bandagen, Verbände, absorbierende Kissen oder chirurgische Artikel A61LDüngemittel C05); Züchten, Konservieren oder Lebensfähigerhalten von Mikroorganismen (Konservieren von lebenden Körperteilen von Menschen oder Tieren A01N 1/02); Mutation oder genetische Verfahrenstechnik; Kulturmedien (mikrobiologische Untersuchungsmedien C12Q) [3]
Anmerkung:
  1. Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (4) zu beachten. [3, 4]
  2. Biozide Wirkung, Schädlinge vertreibende, Schädlinge anlockende oder Pflanzenwachstum regulierende Wirkung von Verbindungen oder Mitteln wird außerdem in der Unterklasse A01P klassifiziert. [2006.01]
  3. Die therapeutische Aktivität von Einzellerproteinen oder Enzymen wird außerdem in Unterklasse A61P klassifiziert. [7]
  4. Wenn in dieser Unterklasse klassifiziert wird, ist auch in die Gruppe B01D 15/08 zu klassifizieren, sofern der Sachverhalt von allgemeinem Interesse bezüglich Chromatografie ist. [2006.01]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
Sachverzeichnis der Unterklasse
MIKROORGANISMEN; SPOREN; NICHT DIFFERENZIERTE ZELLEN; VIRENC12N 1/00-C12N 7/00; C12N 11/00
ENZYMEC12N 9/00, C12N 11/00
BEHANDLUNG MIT ELEKTRISCHER ODER WELLEN-ENERGIEC12N 13/00
ODER GENETISCHE VERFAHRENSTECHNIKC12N 15/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C12PLink zur Definition für IPC-Symbol: C12PC12PGärungsverfahren oder Verfahren unter Verwendung von Enzymen zur gezielten Synthese von chemischen Verbindungen oder Zusammensetzungen oder zur Trennung optischer Isomerer aus einer racemischen Mischung (Gärungsverfahren zur Herstellung von Nahrungsmittelzusammensetzungen A21 , A23Verbindungen allgemein, siehe die entsprechenden Verbindungsklassen, z.B. C01 , C07Bierbrauerei C12CHerstellung von Essig C12JVerfahren zur Herstellung von Enzymen C12N 9/00DNA oder RNA genetische Verfahrenstechnik betreffend; Vektoren, z.B. Plasmide, oder ihre Isolierung, Herstellung oder Reinigung C12N 15/00) [3]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst sowohl größere als auch kleinere chemische Veränderungen. [3]
  2. Gruppe C12P 1/00 umfasst Verfahren zur Herstellung organisch-chemischer Verbindungen, die nicht hinreichend definiert sind, um in den Gruppen C12P 3/00-C12P 37/00 eingeordnet werden zu können. Verbindungen, die nur durch ihre empirische Formel wiedergegeben sind, werden als nicht hinreichend definiert betrachtet. [3]
  3. Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten. [4]
  4. Wird eine bestimmte Reaktion als maßgebend erachtet, wird sie auch in der entsprechenden Klasse für die chemische Verbindung eingeordnet, z.B. C07, C08. [3]
  5. In dieser Unterklasse gilt:
    • Metall- oder Ammoniumsalze einer Verbindung werden bei der Verbindung eingeordnet. [3]
    • Zusammensetzungen werden in der Gruppe für die betreffende Verbindung eingeordnet. [3]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
BIOSYNTHESE CHEMISCHER STOFFE
Anorganische VerbindungenC12P 3/00
Acyclische oder carbocyclische organische VerbindungenC12P 5/00-C12P 15/00
CarotineC12P 23/00
TetracyclineC12P 29/00
ProstaglandineC12P 31/00
SteroideC12P 33/00
Heterocyclische organische VerbindungenC12P 17/00
Saccharidreste enthaltendC12P 19/00
RiboflavinC12P 25/00
GibberellinC12P 27/00
Cephalosporin; PenicillinC12P 35/00; C12P 37/00
Peptide, ProteineC12P 21/00
TRENNUNG VON OPTISCHEN ISOMERENC12P 41/00
ANDERE VERFAHREN FÜR DIE BIOSYNTHETISCHE HERSTELLUNGC12P 1/00, C12P 39/00
Hierarchische Anzeige einschalten: C12QLink zur Definition für IPC-Symbol: C12QC12QMess- oder Untersuchungsverfahren unter Einbeziehung von Enzymen oder Mikroorganismen (Immunoassay G01N 33/53); Zusammensetzungen oder Testpapiere hierfür; Verfahren zum Herstellen derartiger Zusammensetzungen; Steuern in Abhängigkeit von den Verfahrensbedingungen bei mikrobiologischen oder enzymologischen Verfahren [3]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst nicht die Beobachtung des Ablaufs oder des Ergebnisses eines in dieser Unterklasse angegebenen Verfahrens mittels einer der in den Gruppen G01N 3/00-G01N 29/00 angegebenen Methoden. Sie werden von der Unterklasse G01N umfasst. [3]
  2. In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "unter Einbeziehung", bezüglich eines Stoffes schließt sowohl die Untersuchung zur Bestimmung des Stoffes als auch die Verwendung des Stoffes als Nachweismittel oder Reagenz für eine Untersuchung zur Bestimmung anderer Stoffe ein. [3]
  3. Es sind die dem Klassentitel C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten. [4]
  4. In dieser Unterklasse werden Untersuchungsmedien in der für das betreffende Untersuchungsverfahren geeigneten Gruppe eingeordnet. [3]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]
Hierarchische Anzeige einschalten: C12RC12RIndex-Schema in Verbindung mit den Unterklassen C12C-C12Q oder C12S , bezüglich Mikroorganismen [3]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse stellt ein Index-Schema dar in Verbindung mit den anderen Unterklassen der Klasse C12, die sich auf Mikroorganismen bezieht, die in Verfahren, die in den Unterklassen C12C-C12Q oder C12S klassifiziert werden, verwendet werden. [3, 6]
  2. Die Terminologie der Bakterien richtet sich nach "Bergey's Manual of Determinative Bacteriology", 8. Ausgabe, 1975. [3]
Hierarchische Anzeige einschalten: C12SLink zur Definition für IPC-Symbol: C12SC12SVerfahren zur Freisetzung, Trennung [Abtrennung] oder Reinigung einer bereits bestehenden Verbindung oder Zusammensetzung, bei denen Enzyme oder Mikroorganismen verwendet werden (biologische Behandlung von Wasser, kommunalem oder industriellem Abwasser C02F 3/00 , von Schlamm C02F 11/02Verfahren unter Anwendung von Enzymen oder Mikroorganismen zur Trennung optischer Isomerer aus einer racemischen Mischung C12P 41/00); Verfahren zur Behandlung von Textilien oder zur Reinigung von festen Materialoberflächen, bei denen Enzyme oder Mikroorganismen verwendet werden. [5]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst Verfahren, die bereits vorgesehen sind in:
  2. Es sind die dem Klassentitel von C12 folgenden Anmerkungen (1) bis (3) zu beachten. [5]
  3. Die Klassensymbole dieser Unterklasse werden auf den Patentdokumenten nicht an erster Stelle aufgeführt. [5, 6]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, die Index-Codes der Unterklasse C12R anzufügen. [6]